Patentansprüche

Hallo zusammen,

bei einer Offenlegung werden als letztes die eigentlichen Patentansprüche aufgelistet, wie ist es da wenn eine von den Patentansprüchen umgangen werden kann, kann dann ein anderer das Produkt fast komplett nachbauen und diese eine Sache anders machen und dieses leicht abgeänderte Produkt dann vertreiben?

Thx
P.S. ich hoffe es war verständlich :smile:

Hai Sa…

bei einer Offenlegung werden als letztes die eigentlichen
Patentansprüche aufgelistet,

Normalerweise, ja

wie ist es da wenn eine von den
Patentansprüchen umgangen werden kann, kann dann ein anderer
das Produkt fast komplett nachbauen und diese eine Sache
anders machen und dieses leicht abgeänderte Produkt dann
vertreiben?

Also, wenn ich dich richtig verstanden habe: Wenn du nur einen Aspekt des gültigen Patentes umgehst, andere aber nicht, verletzt du trotzdem das Patent. Nur wenn sämtliche Ansprüche aus dem Patent nicht verletzt werden, liegt die ganze Sache im grünen Bereich.
Falls ich das jetzt falsch verstanden habe, melde dich.

Ralph

Hai Ralph,

hast das richtig verstanden :smile: dann müssen also alle Ansprüche umgangen werden um das Patent nicht zu verletzten…genau das wollt ich wissen

danke dir Ralph … schön immer Profis hier zu haben

Patentansprüche genauer
hi :o)

die bereits bestehende antwort ist so wie sie da steht ein bisschen mißverständlich.

also … die ansprüche eines erteilten patents definieren den schutzbereich. es gibt immer mindestens einen hauptanspruch und zumeist ein odere mehrere unteransprüche.

zu erkennen ist ein hauptanspruch daran, dass er sich auf keinen anderen anspruch bezieht. z.b also

  1. Gefrorenes essbares Produkt, umfassend 5 bis 90% (Gew./Gew.) Früchte, vorzugsweise 10 bis 50% eines auf Joghurt basierenden, gefrorenen Konfekts, vorzugsweise mehr als 40% (Gew./Gew.) Getreide, worin das auf Joghurt basierende gefrorene Konfekt 35% bis 55% (Gew./Gew.) Joghurt und 45% bis 65% eines Gemisches umfassend Zucker, Molkereiprodukte, Stabilisatoren und Emulgatoren umfasst.

einen unteranspruch erkennt man daran, dass er von einem anderen anspruch abhängig ist, er sich also auf einen anderen anspruch bezieht:

  1. Gefrorenes essbares Produkt gemäß Anspruch 1, worin das auf Joghurt basierende gefrorene Konfekt einen Überlauf von zwischen 60% und 150% hat.

um ausserhalb des schutzbereichs zu sein musst du mindestens ein zwingendes merkmal des anspruches nicht verwirklichen bzw. in nicht naheliegender weise anders verwirklichen.

im obigen fall wärest du nicht im schutzbereich, wenn z.b. in deine produkt in dem auf joghurt basierenden gefrorenen konfekt 65 % joghurt enthalten wären. zwingend sind es ja nur 35 bis 55 %. dies gilt unabhängig davon, ob das konfekt nun einen überlauf von zwischen 60 und 150 % (anspruch 2) hat oder nicht. es genügt also wenn du nicht unter den hauptanspruch fällst, dann fällst du zumeist auch nicht unter die unteransprüche.

aber achtung: es gibt nicht nur wörtliche patentverletzungen sondern auch patentverlaetzungen im äquivalenzbereich:

wenn du zwingende merkmale nicht wegläßt sondern änderst, dann kommt es darauf an, ob die änderungen zum prioritätszeitpunkt der anmeldung zum patent für den fachmann naheliegend waren (sprich dem fachmann die änderungen sofort eingefallen wären … „da könnte man doch auch … nehmen“). wenn sie naheliegend waren, so fällt man unter den äquivalenzbereich der ansprüche und verletzt noch immer das patent, waren die änderungen nicht naheliegend, dann ist man draussen :o)

ganz einfach, hm ? ;o)

tiger

Hai Ralph,

hast das richtig verstanden :smile: dann müssen also alle Ansprüche
umgangen werden um das Patent nicht zu verletzten…genau das
wollt ich wissen

Jain, genauer gesagt (siehe auch Tigerchens Antwort): Es darf zumindest kein Hauptanspruch verletzt werden. Das heisst allerdings nicht daß wenn kein Hauptanspruch verletzt wurde, daß dann wirklich das Patent nicht verletzt ist. Es gibt ja auch noch Nebenansprüche. Was zumindest erklärt, warum die Ausbildung zum Patentanwalt zwingend eine Zweitausbildung ist und dann auch noch drei Jahre dauert (Was wiederum erklärt, warum Patentanwälte fürn Appel und n Ei arbeiten :smile:)

danke dir Ralph … schön immer Profis hier zu haben

Um Gottes Willen, ich bin Chemiker!

Ralph

Hi zusammen,

ganz schön verwirrend wie ihr das hier darstellt. Ich versuchs mal etwas verständlicher:

Wie haben eine Hauptanspruch:

  1. Fahrrad mit den Merkmalen A, B und C

Dann haben wir einen abhängigen Anspruch:
2. Fahrrad nach Anspruch 1 mit dem zusetzlichen Merkmal D

Für die Erklärung ist das ausreichend. Es können in einer Patentanmeldung bzw. Patent mehrere Hauptansprüche und mehrere davon abhängige Ansprüche formuliert werden.

Baut ein Dritter, nennen wir ihn X, ein Fahrrad mit den Merkmalen A,B,C und D, dann verletzt er das Patent und zwar sowohl Anspruc 1 als auch Anspruch 2.

Baut X ein Fahrrad mit den Merkmalen A,B und C dann verletzt er nur Anspruch 1.

Baut X ein Fahrrad mit den Merkmalen A,B,C und E, dann verletzt er ebenfalls nur Anpsruch 1. (Dieser Fall wurde hier nicht dargestellt - ein Patent kann nämlich nur dann verletzt werden, wenn alle Merkmale des Hauptanspruches realisiert sind - ein Patent kann nicht schon dadurch umgangen werden indem das Merkmal das abhängigen Anspruches umgangen wird.)

Baut nun X ein Fahrrad mit den Merkmalen A,B und F, dann hat er das Patent umgangen. Ausnahme ist der Äquivalenzbereich von C, wenn also F ein Äquivalent zu C ist, dem Fachmann also am Anmledetag naheliegend war anstelle von C das Äquivalent F zu verwenden.

Fazit:
Ein Patent kann nur umgangen werden, wenn mind. ein Merkmal des Hauptanspruches nicht verwirklich wird.

Gruß
Andreas

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tag :o)

sagte ich doch …

„um ausserhalb des schutzbereichs zu sein musst du mindestens ein zwingendes merkmal des anspruches nicht verwirklichen bzw. in nicht naheliegender weise anders verwirklichen.“

Jain, genauer gesagt (siehe auch Tigerchens Antwort): Es darf
zumindest kein Hauptanspruch verletzt werden. Das heisst
allerdings nicht daß wenn kein Hauptanspruch verletzt wurde,
daß dann wirklich das Patent nicht verletzt ist. Es gibt ja
auch noch Nebenansprüche.

„nebenansprüche“ sind abhängige ansprüche, welche von zumindest einem weiteren anspruch abhängig sind. wenn du nen abhängigen anspruch verletzt setzt das zwingend auch die verletzung des zugehörigen hauptanspruches voraus.

Was zumindest erklärt, warum die
Ausbildung zum Patentanwalt zwingend eine Zweitausbildung ist
und dann auch noch drei Jahre dauert

bei uns 5 jahre. wir sind genauer als die deutschen ;o)

(Was wiederum erklärt,
warum Patentanwälte fürn Appel und n Ei arbeiten :smile:)

ab und an darf auch ein stückchen wurst dabei sein, vielen dank ;o)

Um Gottes Willen, ich bin Chemiker!

na und ? ich auch … kein grund sich dafür zu schämen. ich muss ja verstehen was die klienten so anmelden wollen …

Baut nun X ein Fahrrad mit den Merkmalen A,B und F, dann hat
er das Patent umgangen. Ausnahme ist der Äquivalenzbereich von
C, wenn also F ein Äquivalent zu C ist, dem Fachmann also am
Anmledetag naheliegend war anstelle von C das Äquivalent F zu
verwenden.

auch A, B und D verletzen an sich nicht, aber es gibt ja noch die verschlechterte ausführungsform … °grins°

Fazit:
Ein Patent kann nur umgangen werden, wenn mind. ein Merkmal
des Hauptanspruches nicht verwirklich wird.

ein ZWINGENDES merkmal des hauptanspruchs. sinn des patents ist ja auch die mitbewerber zum nachdenken anzuregen und damit die innovation anzukurbeln.fein raus bist du, wenn du auf dein fahrrad mit A, B und F ein eigenes patent hast, dann kann nämlich F kein äquivalent zu C sein - sonst hättest du dein patent ja nicht gekriegt …
gruss

tiger

Baut nun X ein Fahrrad mit den Merkmalen A,B und F, dann hat
er das Patent umgangen. Ausnahme ist der Äquivalenzbereich von
C, wenn also F ein Äquivalent zu C ist, dem Fachmann also am
Anmledetag naheliegend war anstelle von C das Äquivalent F zu
verwenden.

auch A, B und D verletzen an sich nicht, aber es gibt ja noch
die verschlechterte ausführungsform … °grins°

ja, die gibt es. Was ich damit sagen wollte, ist das Fehlen eines Merkmals im HA. ob das zusätzliche Merkmal dann aus dem abh. Anspruch oder sonst wo her kommt ist dann eben egal.

Fazit:
Ein Patent kann nur umgangen werden, wenn mind. ein Merkmal
des Hauptanspruches nicht verwirklich wird.

ein ZWINGENDES merkmal des hauptanspruchs. sinn des patents
ist ja auch die mitbewerber zum nachdenken anzuregen und damit
die innovation anzukurbeln.fein raus bist du, wenn du auf dein
fahrrad mit A, B und F ein eigenes patent hast, dann kann
nämlich F kein äquivalent zu C sein - sonst hättest du dein
patent ja nicht gekriegt …

ZWINGEND ist natürlich korrekt :smile:

Wenn unser Fragesteller hier aber schon ein Patent auf A,B unf F hätte, dann hätte er die frage so doch gar nicht gestellt.

gekriegt hätte ich das Patent vielleicht schon, nur müßte ich damit rechnen, dass es nicht lange Bestand haben wird.

Gruß
Ander

Frage: Östereicher?

Frage: Östereicher?

http://www.sonn.at/patentanwalt.php?t=peter_pawloy&l…

o)

tiger

dann grüß mir den Andreas Pföstl (von Andreas aus München, ebenfalls fast Patentanwalt und auch aus Südtirol)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

dann grüß mir den Andreas Pföstl (von Andreas aus München,
ebenfalls fast Patentanwalt und auch aus Südtirol)

unser andreas ist vom patentanwalt noch weiter entfernt als du, in österreich braucht´s 5 jahre ausbildung. hast du die epa prüfung schon gemacht ?

gruss

tiger