Hi zusammen,
ganz schön verwirrend wie ihr das hier darstellt. Ich versuchs mal etwas verständlicher:
Wie haben eine Hauptanspruch:
- Fahrrad mit den Merkmalen A, B und C
Dann haben wir einen abhängigen Anspruch:
2. Fahrrad nach Anspruch 1 mit dem zusetzlichen Merkmal D
Für die Erklärung ist das ausreichend. Es können in einer Patentanmeldung bzw. Patent mehrere Hauptansprüche und mehrere davon abhängige Ansprüche formuliert werden.
Baut ein Dritter, nennen wir ihn X, ein Fahrrad mit den Merkmalen A,B,C und D, dann verletzt er das Patent und zwar sowohl Anspruc 1 als auch Anspruch 2.
Baut X ein Fahrrad mit den Merkmalen A,B und C dann verletzt er nur Anspruch 1.
Baut X ein Fahrrad mit den Merkmalen A,B,C und E, dann verletzt er ebenfalls nur Anpsruch 1. (Dieser Fall wurde hier nicht dargestellt - ein Patent kann nämlich nur dann verletzt werden, wenn alle Merkmale des Hauptanspruches realisiert sind - ein Patent kann nicht schon dadurch umgangen werden indem das Merkmal das abhängigen Anspruches umgangen wird.)
Baut nun X ein Fahrrad mit den Merkmalen A,B und F, dann hat er das Patent umgangen. Ausnahme ist der Äquivalenzbereich von C, wenn also F ein Äquivalent zu C ist, dem Fachmann also am Anmledetag naheliegend war anstelle von C das Äquivalent F zu verwenden.
Fazit:
Ein Patent kann nur umgangen werden, wenn mind. ein Merkmal des Hauptanspruches nicht verwirklich wird.
Gruß
Andreas
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