Wer nicht über Marktzugang, Fertigungsmöglichkeiten und Geld verfügt, kann eine Produktidee nicht alleine realisieren. Eine Idee ist nur etwas wert, wenn man sie zu Geld machen kann. Von daher bleibt dem Mittellosen gar nichts anderes übrig, als sich an jemanden zu wenden, der über Marktzugang und Geld verfügt. Mit anderen Worten: Man verkauft die Idee.
Bevor man sich potentielle Käufer sucht, reicht man die Patentanmeldung beim Patentamt ein http://www.dpma.de und wartet die schriftliche Eingangsbestätigung ab. Bis dahin hat die Sache noch keinen Cent gekostet. Für die Entrichtung der Anmeldegebühr hast Du ein bißchen Zeit (folge dem Link, dort ist die Prozedur mit allen Fristen beschrieben) und für die Prüfungsgebühr hast Du weitere Zeit. Sobald die Eingangsbestätigung des Patentamts vorliegt, kannst Du Dich mit dem Verkauf der Idee beschäftigen.
Der Anmeldung sollte gründliche Recherche vorausgehen. Außerdem müssen die Patentansprüche von vornherein wasserdicht formuliert sein. Dafür brauchst Du entweder eigene Kenntnisse und Erfahrungen oder die Hilfe eines Patentanwalts. Das Geld dafür mußt Du irgendwie beschaffen.
Das Vorhaben, ohne Geld in der Tasche erstmal weltweit Schutzrechte zu erwerben, kannst Du vergessen. Der dafür nötige Betrag hat zu viele Stellen vor dem Komma. Solche Aktivitäten kann der Käufer einer Idee starten, sofern ihm daran überhaupt gelegen ist.
der schon geleistete Beitrag ist richtig und ausführlich. Darüber hinaus ist mir aus meiner Patentanwaltszeit noch in Erinnerung, dass der Erfinder nicht rechtlos ist, auch wenn er Dritten die Anmeldung und Vermarktung seiner Erfindung überträgt.
Das Patentamt bestand jedenfalls früher immer auf Papieren, die den Erfinder mit einbezogen und Erklärungen, die er persönlich gegenüber dem Patentamt abzugeben hatte.
Insofern sollte man sich noch einmal auf der Patentamtsseite im Netz schlau machen.
ergänzend …
es gibt auch die möglichkeit verfahrenskostenbeihilfe beim patentamt zu beantragen, aber so weit ich weiß muss dazu deine erfindung die zuständige stelle schon ziemlich von den socken hauen …
fallst du etwas geld übrig hast, solltest du erst mal das „weltweit“ erstmal aufschieben und, um einen überblick über den stand der technik zu bekommen, ein gebrauchsmuster einreichen und rechercheantrag stellen (amtsgebühren 290 EUR + patentanwalt)
Hallo raffi
meines Wissens nach schliesst das aber eine anschließende Patentierung
aus. Diese Reihenfolge geht nicht (ging früher nicht).
Vor rund 25 Jahren sagte mir ein Patentanwalt mal, bei einer
allgemeinen Freigabe an alle interessierten Lizenznehmer würden keine
Gebühren anfallen. Also bei Verzicht auf Exklusiv-Rechte.
Gruss
T-Bird
der hier aber keine fundierte Auskunft gibt, sondern nur seinen
privaten, eventuell falschen Wissensstand. Daher bitte selber
überprüfen