'Patentierung' von Steuersparverfahren

Hallo Community!

Weiß jemand von Euch zufällig, ob man bestimmte Verfahren zur Vermeidung der Erfüllung von Besteuerungstatbeständen (hier konkret: Versteuerung von Spekulationsgewinnen aus der Veräußerung von Privatvermögen nach §23 EStG) sich irgendwie (urheberrechtsähnlich) sichern kann?

Sorry, wenn das hier das falsche Brett sein sollte…

Grüße

GM

hi,

schau mal § 1 Abs. 2 Patentgesetz, was als erfindung angesehen wird:

„Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
ästhetische Formschöpfungen;
Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
die Wiedergabe von Informationen.“

ein steuersparmodell fällt nicht darunter, ist es doch davon abhängig, dass das gesetz sich nicht ändert…

du kannst allerdings deine idee bestimmt für geld an verlage zum veröffentlichen verkaufen…

mfg vom

showbee