Ein Patent wurde 03/2005 erteilt. 08/2008 ist der Patentinhaber verstorben. Unter dpma.de steht das Patent noch unter dem Namen des Verstorben drin. Was geschieht damit?
Ist die noch gültig?
Kann es vererbt werden?
Wenn ja, muss dies veröffentlicht werden??
Gruß
Torsten
Ein Patent wurde 03/2005 erteilt. 08/2008 ist der
Patentinhaber verstorben. Unter dpma.de steht das Patent noch
unter dem Namen des Verstorben drin. Was geschieht damit?
Ist die noch gültig?
Sofern die Gebühren bezahlt wurden etc. ist das Patent auch nach dem Ableben des Inhaber gültig.
Kann es vererbt werden?
Ja:
§ 15 PatG - Rechtsübergang durch Vererbung und Vertrag; Vertragliche Lizenzen
(1) Das Recht auf das Patent, der Anspruch auf Erteilung des Patents und das Recht aus dem Patent gehen auf die Erben über. Sie können beschränkt oder unbeschränkt auf andere übertragen werden.
(2) Die Rechte nach Absatz 1 können ganz oder teilweise Gegenstand von ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Lizenzen für den Geltungsbereich dieses Gesetzes oder einen Teil desselben sein. Soweit ein Lizenznehmer gegen eine Beschränkung seiner Lizenz nach Satz 1 verstößt, kann das Recht aus dem Patent gegen ihn geltend gemacht werden.
(3) Ein Rechtsübergang oder die Erteilung einer Lizenz berührt nicht Lizenzen, die Dritten vorher erteilt worden sind.
Wenn ja, muss dies veröffentlicht werden??
Ja, aber nur wenn der Erbe die Änderung des Registers entsprechend beantragt. Dies wird er ggf. erst tun, wenn er Rechte aus dem Patent geltend machen will (z.B. bei einer Verletzungsklage). Weiterhin muss so ein Antrag natürlich geprüft und dann im Register geändert werden.