Patentnutzung im Privaten Bereich

Hi,

Ich hoffe jemand kann mir bei folgenden hypothetischen Sachverhalt weiterhelfen:
Es geht um eine patentierte Technologie im Bereich des Internets auf die eine Patent, nehmen wir an, in der EU als auch USA besteht. Und es ginge darum einen Service auf einer Website anzubieten, der diese Technologie benutzt. Wenn jemand dies als private Person kostenlos und ohne Gewinnerzielung der Öffentlichkeit anbieten würde, fällt das dann unter §11 1 des PatG und ist somit legal ?

Hallo,

der Öffentlichkeit anbieten …
§11 1 des PatG

Da steht ganz klar „im privaten Bereich“, das ist imo so ziemlich das Gegenteil von „der Öffentlichkeit“.

Cu Rene
IANAL

Hallo,

der Öffentlichkeit anbieten …
§11 1 des PatG

Da steht ganz klar „im privaten Bereich“, das ist imo so
ziemlich das Gegenteil von „der Öffentlichkeit“.

Internet? ‚Im privaten Bereich‘? Würde ich jetzt irgendwie nicht auf Anhieb vermuten.
Gruß
loderunner (ianal)