hallo.
angenommen, ein mitarbeiter einer firma F hat etwas erfunden.
nun möchte F, daß der mitarbeiter folgendes unterschreibt:
„ich verzichte hiermit ausdrücklich darauf, daß die diensterfindung für schutzrechtsanmeldungen im in- und ausland, in denen F keine anmeldung tätigt und dass eventuelle auf die diensterfindung zurückgehenden schutzrechte bei aufgabe durch F, mir angeboten werden müssen.“
laut F soll damit nur vermieden werden, daß man einem mitarbeiter nachlaufen muß, falls er die firma verläßt.
irgendwie liest es sich für mich aber schon ein bißchen kritischer. was heißt die formulierung im klartext, insbesondere bezüglich eventueller „vergütungsansprüche“ des erfinders, falls jemand seine erfindung einsetzt?
gruß
michael