Patentrecht

hallo.

angenommen, ein mitarbeiter einer firma F hat etwas erfunden.
nun möchte F, daß der mitarbeiter folgendes unterschreibt:

„ich verzichte hiermit ausdrücklich darauf, daß die diensterfindung für schutzrechtsanmeldungen im in- und ausland, in denen F keine anmeldung tätigt und dass eventuelle auf die diensterfindung zurückgehenden schutzrechte bei aufgabe durch F, mir angeboten werden müssen.“

laut F soll damit nur vermieden werden, daß man einem mitarbeiter nachlaufen muß, falls er die firma verläßt.

irgendwie liest es sich für mich aber schon ein bißchen kritischer. was heißt die formulierung im klartext, insbesondere bezüglich eventueller „vergütungsansprüche“ des erfinders, falls jemand seine erfindung einsetzt?

gruß

michael

Hallo,

m.E. wird hier auf das „Vorkaufsrecht“ verzichtet, bzw. auf die Erfüllung der Übertragung von Schutzrechten auf den Erfinder, wenn der AG diese Schutzrechte aufgeben will (z.B. verkaufen).

Die Pflicht geht aus dem Arbeitnehmererfindergesetz hervor, § 16, Absatz 1. Siehe auch hier http://transpatent.com/gesetze/arbnerfg.html#15. Und da aus § 26 des Gesetzes hervorgeht, das die Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Rechte und Pflichten des Gesetzes nicht berühren…

Als Erfinder sollte man sich ggf. anwaltliche beraten lassen, bevor man diese Erklärung unterschreibt.

Gruß
Nita