Ist es erlaubt, einen patentrechtlich geschützten Gegenstand für den Eigenbedarf nachzubauen und zu nutzen? Selbstverständlich ohne Weiterverkauf oder sonstige Gewinnerzielung.
Gruß,
Elke
Ist es erlaubt, einen patentrechtlich geschützten Gegenstand für den Eigenbedarf nachzubauen und zu nutzen? Selbstverständlich ohne Weiterverkauf oder sonstige Gewinnerzielung.
Gruß,
Elke
Im Dunklen nachwinken . . .
Hi Elke,
ist es erlaubt einer fremden Frau im Dunkeln nachzuwinken, wenn es niemand sieht? Also: Wer sollte etwas gegen Deinen Plan haben und vor allem wie sollte jemand dahinter kommen?
Das ist mir auch klar. Aber in dem speziellen Fall würde der Patentinhaber es eben schon erfahren. Insofern hilft mir deine Antwort leider gar nicht weiter.
Elke
Ist es erlaubt, einen patentrechtlich
geschützten Gegenstand für den
Eigenbedarf nachzubauen und zu nutzen?
Selbstverständlich ohne Weiterverkauf
oder sonstige Gewinnerzielung.
Ja, das ist erlaubt.
Das Patentrecht greift nur bei gewerblicher Nutzung.
Gruss Eberhard