Liebe/-r Experte/-in,
kann mir jemand sagen, ob ich den „Turboswing“ welcher auf der Internetseite www.Turboswing.de abgebildet ist, nachbauen darf oder ob dies verboten ist und ich evtl. Probleme bekommen könnte.
Irgendwo auf der Homepage steht „Patent beantragt“
Vielen Dank für euere Mitteilungen.
Gruß
Michael
Wow, das ist mal ne hässliche Site
Also wenn da ein Patentantrag läuft würde ich es nicht nachbauen. Ausser du hast viel Geld oder produzierst und verkaufst im Ausland.
Tipp: recherchier mal auf der Seite des Patentamtes, da kannst du rausfinden ob das nur für Deutschland oder auch für andere Länder angemeldet werden soll.
Hey, kann natürlich auch sein, das du der Erfinder bist, und ein bissl Werbung machst gell. Dann der Tipp: Die Seite ist zu unübersichtliche. Die Erfindung sollte im Stile von „Problem - Lösung“ klar erkennbar und verstehbar sein 
So long,
Thom
http://www.seuchenschulung.de
Hallo Michael,
wenn der „Turboswing“ zum Patent angemeldet ist, können Sie mit einem Nachbau Schwierigkeiten bekommen. Nur ein Nachbau im privaten Bereich für nichtgewerbliche Zwecke ist frei.
Gruß
Enrico
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Hallo Michael,
Patent beantragt heißt normalerweise, dass noch kein Patent erteilt ist.
Nachbau ist erst verboten, wenn Patent erteilt ist.
Ab der „Offenlegung“ d.h. der Veröffentlichung der noch ungeprüften Patentanmeldung, (was 18 Monate nach dem Anmeldetag erfolgt)kann der Inhaber jedoch rückwirkend eine Lizenzgebühr verlangen.
Am besten eine Recherche mache, ob man die Patentanmeldung in den Datenbanken findet.
Wer auf seiner Hompage mit dem Hinweis „Patent beantragt“ wirbt, muss auf Anfrage jedem, der ein „berechtigtes Interesse“ nachweist, die Nummer der Patentanmeldung nennen.
Natürlich weckt man damit auch „schlafende Hunde“
Grüße
Oriolis
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Hallo Michael,
wenn dort schon steht, daß ein Patent beantragt wurde, darfst Du keinen Nachbau betreiben; es sei denn für rein !private! Zwecke. Wenn Du diesen Turboswing wegen kommerzieller Nutzung nachbauen möchtest, bekommst Du große Probleme mit dem Inhaber der Patentrechte. Diese werden vermutlich massiv gegen Dich vorgehen, außerdem verstößt Du gegen geltendes Patentrecht. Bitte gehe auf die Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (www.dpma.de). Dort kannst Du eine Recherche anstellen und Dir ggf. dieses Teil anschauen.
Ich gehe davon aus, daß Du keine neuen Ideen bzgl. dieses Turboswings hast. Falls doch, frage bitte noch einmal für weitergehende Informationen an.
Viele Grüße
Andrea
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Hallo,
wenn dort steht „Patent beantragt“, dann bekommst Du spätestens dann Probleme wenn das Patent erteilt wird.
Du kannst aber mal nachfragen, um welche Patentanmeldung es sich handelt (Anmeldenummer).
Bevor Du mit dem Nachbauen anfängst, solltest Du auf jedenfall einen Patentanwalt konsultieren um die patentrechtliche Situation vorher abzuklären.
Gruß
Andreas
[email protected] - www.bettinger.de
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Hallo Michael,
kurze Antwort - Nachbauen - NEIN! Wenn ein Patent beantragt ist, dann ist bereits die Erfindung geschützt (siehe http://www.patentamt.de - Allgemeine Erläuterungen zum Patent genau durchlesen).
Gruß Klaus
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