Liebe/-r Experte/-in,
eine firma in österreich schreibt:
Wir haben diese Innovation schützen lassen. Videos, welche Immobilienobjekte im 9:16 Hochformat darstellen sind als geschütztes Design beim Patentamt angemeldet. Also, liebe Mitbewerber: bitte nicht nachmachen!
wisst ihr wie das in deutschland ist?
grüsse
jo
Hallo,
das müssten Sie recherchieren. Ich empfehle, beim Österreichischen Patent- und Markenamt mal über den Namen der Firma zu recherchieren, und schauen, mit welchem Wortlaut sie das geschützt haben, dann damit eine Suchstrategie zu entwerfen und eine Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Europäischen Patentamt wie beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt durchzuführen.
Alle Datenbanken sind kostenfrei im Netz erhältlich!
Viel Erfolg.
LG.
Hallo Jo,
Die Aussage, dass die Innovation geschützt sei, muss genauer hinterfragt werden, zb ob durch Patent, Gebrauchsmuster, Design (Geschmacksmuster). Die Idee,
Videos von Immobilien im 9:16 Hochformat darzustellen, ist in dieser allgemeinen Form sicher NICHT schutzfähig. Die Firma soll erst mal erklären, was sie genau geschützt hat und die amtliche Nummer des Schutzrechtes nennen.
Danach wäre zu prüfen, ob auch in Deutschland ein echtes und rechtsbeständiges Schutzrecht existiert.
Gruß
Oriolis
Wir haben diese Innovation schützen lassen.
Hallo Jo,
die Frage muss ich zunächst mit Gegenfragen „beantworten“.
Was soll die Frage klären:
- Ob dies auch in Deutschland (= DE) anzumelden ist?
- Ob ein Design aus Österreich (= AT) auch in DE geschützt ist?
- Was in DE durch die Firma in AT geschützt ist?
- Ob ein Design in DE beim Patentamt angemeldet wird?
- Ob ein Designschutz in DE auch Videos von Immos schützt?
- Ob eine Anmeldung zum Schutz in DE ausreicht?
- Was darf nicht in DE nachgemacht werden?
Ich bitte um eine präzise Frage!
Mit freundlichem Gruß
patmade
ich möchte gerne wissen ob Videos, welche Immobilienobjekte im 9:16 Hochformat darstellen, in DE als geschütztes Design beim Patentamt angemeldet sind und was darf nicht in DE nachgemacht werden?
Hallo Jo,
ein geschütztes Design entsteht in DE durch Eintragung und Bekanntmachung eines als Geschmacksmuster (=GschM) angemeldeten Designs durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Näheres unter www.dpma.de
Auf dieser Internetseite gibt es u.a. die Möglichkeit der Recherche nach eingetragenen und bekannt gemachten (= geschützten) GschM.
Gesetzlich geschützt ist, was auf den Wiedergabe(n) des geschützten GschM zu sehen ist (§37 Abs.1 Geschmacksmustergesetz =GschMG). Danach ist es innerhalb DE für Unberechtigte verboten, eine Nachahmung des geschützten GschM zu gewerblichen Zwecken zu besitzen, anzubieten, usw. (§38 GschMG).
Dies gilt auch für Muster die keinen anderen Gesamteindruck beim informierten Benutzer hervorrufen.
Ein Video ist bekanntlich eine Abfolge von Bildern. Somit würde sich das Aussehen/Gesamteindruck des Musters mit dem Immoobjekt im 9:16 Hochformat ständig ändern. Geschützt in DE und nicht nachgeahmt werden darf jedoch nur die geschützte äußere Form/Ansicht die keinen anderen Gesamteindruck hervorruft.
Doch VORSICHT:
a) Es gibt auch ein nicht-eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das auch in DE Schutz genießt und durch erstmaliges Veröffentlichen (=Zugänglichmachen) innerhalb der EU entsteht und ebenfalls einen unverlängerbaren Kurzschutz vor unbefugter Nachahmung von bis zu drei Jahren gewährt. Mir ist kein Register zum Recherchieren dieser gewerblichen Schutzrechte bekannt.
b) Der Begriff „Design Patent“ ist in den USA - soweit mir bisher bekannt - für ein geschütztes Muster richtig. In AT heißt es nach Musterschutzgesetz lediglich „registriertes Muster“. Es bleibt unbedingt zu klären, ob es sich nicht auch um eine veröffentlichte Patentanmeldung handelt. In DE veröffentlichte Patentanmeldungen sind ebenfalls über DPMA zu recherchieren.
Mit freundlichem Gruß
patmade