Hi Thomas :o))
Also vorab mal ein paar Kleinigkeiten:
Der Fall hat sich so zugetragen, da aber eine bekannte
deutsche Firma involviert ist, sind alle Namen frei erfunden:
Herr Müller ist Angestellter der kleinen Firma A. Mit
finanzieller Unterstützung seines Arbeitgebers macht Herr
Müller eine tolle Erfindung, die zum Patent angemeldet wird.
Auf Grund einer Arbeitsvertragsklausel wird Herr Müller aber
nur als Zweiterfinder genannt. Haupterfinder ist die Firma A.
Das kann nicht sein, Erfinder müssen immer physische Personen (d.h. Menschen) sein. Verwechselst du hier Anmelder und Erfinder ? Eine Firma als juristische Person kann nicht als Erfinder gelten, wohl aber als Anmelder. Und wenn Müller Anmelder war, dann ist er jetzt noch immer Patentinhaber - falls es das Patent noch gibt.
Wenn er nur Erfinder war, hat Müller eine Entschädigung bekommen ? In Deutschland werden Dienst- bzw. Arbeitnehmererfindungen in einem eigenen gesetz abgehandelt (ArbEG vom 25. 7. 1957, BgBl I, S. 756, falls du Zugang hast). Zum ArbEG gibt´s einen Haufen Kommentare, der interessanteste ist - imho - von Reimer/Schade/Schippel von 1960, heißt „Die Vergütung für Erfindungen von Arbeitnehmern im privaten Dienst“
Während die Patentanmeldung läuft, wird die Erfindung dem
grossen deutschen Konzern Y (mit einem entsprechenden
Schweigevertrag) vorgestellt. Noch bevor das Patent erteilt
wird, stirbt der Inhaber der Firma A. Die Firma samt aller
Patente und Patentanmeldungen kommt unter den Hammer. Herr
Müller verliert die Patentanmeldung aus den Augen.
Hmmm … mit anderen Worten, er hat sich nimmer drum gekümmert … schlecht :o(
Zwei Jahre später kommt der deutsche Konzern Y mit der
Erfindung auf dem Markt gross raus. Auf Grund der
Spezifikationen des Produktes ist klar, das dieses die
Erfindung von Herrn Müller ist.
Frage: Welche Rechte hat Herr Müller gegenüber der Firma Y
bzw. gegenüber dem Käufer der Firma A?
Hängt von vielen Faktoren ab, in erster Linie ob es das Patent noch gibt (wurden Jahresgebühren gezahlt ?) und ob Müller Anmelder oder Erfinder war.
Steht Herrn Müller ein finanzieller Ausgleich bzw. eine
finanzielle Beteiligung an der Ausbeutung seiner Erfindung zu?
An sich stand Müller als Erfinder eine Entschädigung zu, abhängig von seiner Position im Unternehmen, seiner Ausbildung, seinem Tätigkeitsfeld, der Anregung, die er von der Firma bekommen hat usw. Zur Berechnung der Höhe der Entschädigung gibt es eine Formel, frag mich aber bitte jetzt nicht wie die geht, das müßte ich nämlich nachschauen. Falls Müller Anmelder war, das Patent noch existiert und aufrecht ist dann kann er Y auf Verletzung klagen
°wink°
Tiger