Hi miteinander.
Falls jemand in seiner Werbung für sein Produckt als Argument ein Patentschutz behauptet was nicht gibt macht er sich strafbar?
Meschugoj.
Hi miteinander.
Falls jemand in seiner Werbung für sein Produckt als Argument ein Patentschutz behauptet was nicht gibt macht er sich strafbar?
Meschugoj.
Hi Meschugoj,
Ob das schon strafbar ist weiss ich auch nicht,
aber wenn ich das Patent dann für dein Produkt
anmelde kann ich dir das Recht entziehen 
Melde es doch an dann bist du auf der sicheren Seite.
Gruß
Frank
Hallo Frank,
aber wenn ich das Patent dann für dein Produkt
anmelde kann ich dir das Recht entziehen
das kannst Du nicht. Wenn etwas veröffentlicht ist, gibt es kein Patent mehr dafür. Wobei das Datum des ersten Antrags zählt, nicht das der Erteilung.
Gruß
Axel
Hallo
Falls jemand in seiner Werbung für sein Produckt als Argument
ein Patentschutz behauptet was nicht gibt macht er sich
strafbar?
Hm, strafbar? Zumindest könnte ein Mitbewerber einschreiten, unlauterer Wettbewerb.
Wir hatten einen ähnlichen Fall, ein Produkt wurde in der Werbung mit „registered Trademark“ gekennzeichnet, war aber leider eine Verwechslung im Marketing, dieses Produkt war garnicht für die USA gedacht. Gab ziemlich schnell einen Brief von einem Anwalt…
Gruß, DW.
Hi DW.
Bin missverstanden worden.Ich werbe nicht.Ich las eine Werbung von einem unverschämten Bauernfänger über seine antikrebs Wunderkerze die angeblich einen „Weltpatent“ haben soll.
Dem möchte ich das Maul stopfen.
Gab ziemlich schnell einen
Brief von einem Anwalt…
Kanste was näheres darüber?
meschugoj.
Hallo
Bin missverstanden worden.Ich werbe nicht.Ich las eine Werbung
von einem unverschämten Bauernfänger über seine antikrebs
Wunderkerze die angeblich einen „Weltpatent“ haben soll.
Dem möchte ich das Maul stopfen.
Da bin ich überfragt. Soweit ich das sehe wäre eine Abmahnung möglich, die aber wiederum sind.
Eine andere Möglichkeit wäre vielleicht, eine Kerze zu kaufen und ihn anschliessend irgendwie wegen irreführender Werbung zu belangen.
Aber ehrlich gesagt, sehe ich keine realistischen Chancen. Die Sache ist zu unwichtig, als das sich eine offizielle Behörde damit befassen würde. Höchstens ein Verbaucherverband, da könnte man evtl. mal unverbindlich anfragen…
Dann ist ja auch noch die Frage, wo, in welchem Land er sitzt, und ob er nicht unter anderem Namen weitermacht, oder was auch immer…
Gab ziemlich schnell einen
Brief von einem Anwalt…
Kanste was näheres darüber?
Leider nicht viel, hat natürlich unsere juristische Abteilung erledigt.
Soweit ich weiss, kam eine Abmahnung eines Anwalts eines Mitwettbewerbers, in der gefordert wurde, diese Werbung zu unterlassen, existierende vom Markt zu nehmen und natürlich die Anwaltsrechung zu bezahlen 
Da aber internationales Recht betroffen war, lässt sich der Fall nur grob mit hiesigen Verhältnissen vergleichen…
Gruß, DW.