Patentrecht: Arbeitnehmererfindung

Ein Bekannter hat 1999 eine Arbeitnehmererfindung gemacht. Sein
Arbeitgeber behält sich die Rechte an dieser Erfindung für
Deutschland vor (d.h. auf der Anmeldung erscheint der Arbeitgeber als Einreicher/Antragsteller, der Arbeitnehmer als Erfinder). Die Nachmeldung von Auslandspatenten ist meinem Bekannten freigestellt.
Aus Sicht meines Bekannten steht hinter dem Patent ein erhebliches wirtschaftliches Potential. Umso ärgerlicher ist die Tatsache, daß der Arbeitgeber noch nicht einmal den Prüfungsantrag gestellt hat, d.h. also keinerlei Anstalten macht, das Patent zu erwerben und einzusetzen. Welche Möglichkeiten hat mein Bekannter, ggf. selbst das deutsche Patent zu erwerben, um in eine Vermarktung einzutreten?
Welche Möglichkeiten gibt es, die Idee zu vermarkten, auch wenn
später einmal ein Patent für den Arbeitgeber erteilt wird? Derzeit dürfte ja ein Verstoß gegen ein Patent nicht das Problem sein, da noch keines für den Arbeitgeber erteilt wurde. Welche Fristen gibt es und müssen beachtet werden ?

Hallo,

Arbeitnehmererfindungen sind gesetzlich geregelt. Vielleicht findet sich hier im Forum ein Jurist oder Patentanwalt, der darüber Näheres sagen kann.
Aber soviel vorweg: Eine Erfindung, die ein Angestellter in Ausübung seines Jobs macht, gehört dem Arbeitgeber. Damit gehören auch alle Verwertungsrechte dem Arbeitgeber sowie die Entscheidung, was, wann oder ob überhaupt verwertet wird. Der AG kann natürlich auf Rechte verzichten und dem AN anheim stellen, selbst aktiv zu werden. Wird der AN ohne Zustimmung des AG aktiv, begibt er sich auf gefährliches Glatteis, denn der AN handelt dann ohne Genehmigung mit fremdem Eigentum.
Selbst wenn der AG keine Aktivitäten in Richtung Schutzrechtanmeldung macht, darf der AN die Arbeitsergebnisse nicht nach eigenem Ermessen privat verwursten.

Gruß
Wolfgang

wenn das Potential der Erfindung so gut ist, dann wäre eine Anmeldung des Patenten beim Europ. Patentamt sinnvoll. Hier muß natürlich der Schutz auf Deutschland ausgeklammert werden (wegen der Probleme bei einer AN-Erfingung, die nur dem Arbeitgeber zusteht).

Alternativ wäre zu überlegen, ob der Arbeitgeber auf das Patent verzichten will (Verhandlungssache). Unklug wäre m.E. wenn man darmit „droht“ es privat zu verwerten „und die Interessenten“ stehen Schlange…". Eher in die Richtung gehen: Ich hätte halt gerne ein eigenes Patent (an der Wand hängen…) und dann nach der Freigabe selbst verwerten.

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