Guten Tag,
ich hab ein revolutionäres onlinespielkonzept ausgedacht. wo kann ich meine ideen patentieren lassen? hat jemand vorschläge?
vielen dank schon im voraus.
gruß, siggi
Guten Tag,
ich hab ein revolutionäres onlinespielkonzept ausgedacht. wo kann ich meine ideen patentieren lassen? hat jemand vorschläge?
vielen dank schon im voraus.
gruß, siggi
Hallo!
Beim Patentamt natürlich. Und wie das geht, erfährst du dort auch.
Grüße
Andreas
NEIN! nich du hast dir das ausgedacht!
angenommen jemand hätte das getan…
lies ma den FAQ
Hallo!
Beim Patentamt natürlich. Und wie das geht, erfährst du dort
auch.
Na, da bin ich mal gespannt, was das Patentamt dem „Erfinder“ erzählen wird, vor allem vor dem Hinblick von § 1 (3) Nr. 3 PatG.
Laut dem EPÜ und dem PatG können Computerprogramme „als solche“ nicht patentiert werden, da ein konkretes Computerprogramm „als solches“ bereits urheberrechtlich durch das Urhebergesetz (UrhG) geschützt ist (siehe unten).
Das Patentgesetz kann die Konzepte hinter der Software schützen, also was die Software innerhalb eines Computers oder eines Mikroprozessors tut, oder wie ein Rechner unter der Kontrolle des Programms mit der Peripherie oder dem Umfeld kommuniziert. Löst ein solcher Ablauf ein technisches Problem auf erfinderische Weise (das heißt, auf eine Weise, die neu und für eine fachkundige Person nicht nahe liegend ist), so ist die Erfindung patentfähig.
Ein Computerprogramm wird üblicherweise dann als technisch (und somit erfinderisch) angesehen, wenn es z.B. einen technischen Effekt erzielt, wie
· einen schnelleren Ablauf des Computerprogramms,
· eine bessere digitale Filterwirkung,
· eine bessere Datenreduktion,
· eine einfachere Schnittstelle,
· ein besseres Datenmanagement usw.
Dies ist aber bei einem Online-Spiel, bei dem höchstwahrscheinlich eher die Spielidee verbessert wurde, als technische Eigenarten, nicht der Fall.
Derzeit wird zwar über ein reines „Software-Patent“ (unabhängig vom technischen Effekt) nachgedacht und teilweise vom EPA auch schon entsprechende Ansprüche erteilt, diese Praxis ist jedoch sehr umstritten und derzeit noch im Widerspruch zum Gesetz.
(siehe)
http://de.wikipedia.org/wiki/Computerimplementierte_…
Grundsätzlich erlangen Computerprogramme jedoch Schutz durch das Urheberrecht. Diese Schutzrechtsart bedarf keiner Anmeldung oder Hinterlegung, der Schutz entsteht mit Fertigstellung des Computerprogramms, das sich von bisherigen Programmen unterscheidet. Entsprechend einem Roman, nur eben in einer durch Maschinen lesbaren Sprache. Das Urheberrecht schützt lediglich die konkrete Gestalt des Computerprogramms. Die zugrundeliegenden Ideen und Abläufe (Algorithmen, Verfahren, …) sind durch das Urheberrecht nicht geschützt. Daher bietet das Urheberrecht lediglich einen wirksamen Schutz gegen eine Vervielfältigung der Computerprogramme, insbesondere als direkte Kopie.
Das Urheberrecht schützt die Ausdrucksform, die tatsächlichen vom Programmierer geschriebenen Codezeilen, nicht die Idee, die Konzepte oder die darüber geordnete Funktionalität. Es bietet das Recht, die Vervielfältigung oder die Kommerzialisierung dieses konkreten Codes zu verbieten. Es ist einfach, einen langfristigen und vollkommenen Schutz vor geistigem Diebstahl (unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung von Kopien) zu erhalten.
Daher mein Tipp: Wenn Du es ernst meinst würde ich mir einen Patentanwalt suchen, der auf dieses Thema spezialisiert ist. Viele bieten das erste Beratungsgespräch umsonst an.
Gruß,
Sax
vielen dank für die antwort und den tipp.
gruß, siggi