Ich habe folgende Frage: In meinem Arbeitsvertrag ist eine Klausel, dass alle Erfindungen dem Arbeitgeber zustehen und mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sind. Die Erfindung habe ich aber nicht während meiner Tätigkeit als Konstrukteur in der Firma erarbeitet sondern in meiner Freizeit
Ich habe für die genannte Erfindung mehrere Jahre einen gewissen Satz vergütet bekommen. Steht mir dies weiterhin zu oder kann die Vergütung gestrichen werden.
also das Recht auf Vergütung einer Erfindung besteht auch über das Arbeitsverhältnis hinaus. Die Abrechnung muss jährlich erfolgen, und muss spätestens auf Verlangen vorgelegt werden.
soweit fürs erste, bei näheren Infos, bitte melden
In meinem Arbeitsvertrag steht volgenden Klausel: Alle Erfindungen stehen dem Arbeitgeber zu und sind mit dem Gehalt abgegolten.
Nach meiner Meinung ist in meinem Fall die Firma nicht verpflichtet, Vergütung für eine Erfindung zu zahlen.
Oder ist die Klausel in dem Vertrag nicht bindent??
Könne Sie hierzu was sagen??
nun, also mit einer solchen Klausel wären in der Tat alle Ansprüche abgegolten. Wobei es wohl auch entscheidungen gibt, dass eine solche Pauschalvergütung nicht zulässig ist, bzw eine NAchzahlung erfolgen muss, sofern der Wert der Erfindung sehr hoch ist. Auch kann man beim Ausscheiden aus dem Unternehmen eine solche Klausel als unbillig anfechten. Das muss wohl aber innerhalb einer Frist von 6 (?) Monaten erfolgen. Ein Arbeitsrechtler sollte hier aber besseren Rat wissen.
Was interessant wäre, handelt es sich bei der Erdfindung um etwas, das nichts mit dem Beruf zu tun hat? Wenn dies der Fall wäre, und ausschließlich in der Freizeit geschehen ist, würde ich meinen, dass es eine freie Erfindung ist, und somit nicht dem AG zugeständen hätte. Da dieser jedoch eine Vergütung gezahlt hat vermute ich, dass die Erfin dung doch mit der Arbeit in Zusammenhang steht.