Patentrecht im Software-Bereich - wann Verletzung?

Hallo,

gerade beschäftigte mich eine Frage zum Patentrecht, vielleicht kann mir ja hier jemand Licht ins Dunkel bringen :smile:

Angenommen, eine Firma habe eine sehr einfache, aber ziemlich erfolgreiche Lösung entwickelt. Zielgruppe für die Lösung sind Online Shops, also gewerbliche Kunden. Die angenommene Lösung wurde mit Java-Skript (Ajax) entwickelt und wird per Quellcode einfach in die entsprechende Site integriert.
Die Firma habe nun diese Lösung patentieren lassen. Leider kann ich hier keine Annahmen darüber treffen, wo das Patent angemeldet wurde, noch, ob es eine bestimmte Art von Patent ist.

Jetzt weiter angenommen, jemand möchte dieses einfache Konzept einfach für seinen eigenen Webshop selber entwickeln und nutzen. (Also keine Kopie, sondern tatsächlich eine eigene Entwicklung der entsprechenden Idee.) Dürfte er das? Oder schützt das Patent tatsächlich vor jeder Art von Nachahmung, einschließlich der selbst hergestellten für den eigenen Gebrauch?

Oder ist sowas abhängig von irgendeiner Art des Patents? Ich kenne mich im Patentbereich tatsächlich gar nicht aus, wie der fachlich versierte Leser unschwer erkennen kann :smile:

Lieben Gruß,
Inka

Servus,

trotz der sehr allgemeinen Angaben, will ich eine Antwort versuchen.

  1. Der Schutz auf Computerprogamme ist innerhalb des Patentrechts ein besonders kompliziertes Thema, denn - zumindest in Europa - gestaltet es sich immernoch schwer, einen Patentschutz auf Computerprogramme und -Lösungen zu bekommen. Deshalb ist fraglich, ob es sich hier überhaupt um ein Patent, oder vielleicht doch um einen anderen Schutz handelt.

  2. Ganz allgemein gilt aber, dass ein Patent das schützt, was in den so genannten Ansprüchen formuliert wurde (Englisch „Claims“). Somit hängt der Schutzbereich eben von dieser Formulierung ab.

Man müsste sich also im vorliegenden Fall ganz konkret die Ansprüche und die „Umgehungslösung“ ansehen und prüfen, ob letztere innerhalb des von den Ansprüchen formulierten Bereiches liegt oder nicht.

Wenn der Patentanwalt gut war, dann sollte es beinahe unmöglich sein die gleiche Lösung mit der gleichen „Idee“ zu verwirklichen, ohne in den Schutzbereich zu fallen.

Gruß,
Sax

Hallo Sax,

also hängt es tatsächlich von der genauen Formulierung im Patent ab, und kann nicht allgemein gesagt werden. Wie das halt im Recht so ist… Lieben Dank für deine Antwort!

Gruß,
Inka

Servus,

was man aber schon sagen kann, ist, dass Nachahmung im rein privaten Bereich niemals durch ein Patent geschützt ist.

Z.B. dürfte man ohne Weiteres einen patentgeschützten Toaster für den Eigengebrauch exakt gemäß dem Patent nachbauen.

Allerdings würde ich bei einem Webshop immer eine kommerzielle Anwendung vermuten.

Gruß,
Sax

Black Box Betrachtung ist ok
Zu diesem Thema gibts gerade ein frisches Urteil:

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/05/softwarerecht-e…

Kurz: Eine Idee zu einem Programm kann nicht geschützt werden. Schaut man sich das Programm wie eine Black Box an und analysiert so die Logik darf man es selbst nachbauen. Man darf aber natürlich nicht den Quellcode kopieren oder den Laufzeitcode des Programms in Quellcode zurück übersetzen und daran die Funktionslogik ermitteln.

Servus,

das ist aber Urheberrecht und nicht Patentrecht…

Dass ist ja gerade einer der wichtigen Unterschiede zwischen Urheberrecht und Patentrecht: Urheberrecht schützt nur gegen Nachahmung, Patentrecht schützt (in gewissen Grenzen und vereinfacht gesprochen) die Idee an sich.

IMHO ging der UP von einem bestehenden Patent aus…

Gruß,
Sax

Ok, stimmt, ich habs gerade nochmal nachgelesen. Ich ging davon aus Software an sich, nicht in Kombination mit einem technischen Gerät, nicht Deutschland nicht patentwürdig sei. Stimmt aber nicht.