Patentrecht. marke eigenbau ausleihen?

Guten Tag

Ich habe mich gestern mit einem guten Freund über Patentrechte unterhalten da dieser zur zeit an einem Modell zur Energiegewinnung „bastelt“
Durch Intensive Internetrecherche ist Ihm ein in etwa gleiches Modell aufgefallen was allerdings patentiert ist.
Vom aufbau her ist es so ziemlich die gleiche Bauart mit dem unterschied das es durch diverse Veränderungen/verbesserungen dann doch nicht mehr ganz so gleich ist.
nichts des so trotz möchte man nur ungern in irgendwelche Streitigkeiten geraten eigentlich möchte dieser es auch nur für den Privaten zweck nutzen.
Die frage die dabei aufkam und wir uns leider nicht selbst durch Recherchen o.ä beantworten konnte ist:
Wenn man eine bereits Patentierte Sache nach dem Modell Eigenbau für den eigenen Bedarf erschafft, darf man es ggf verleihen?
Also nehmen wir mal an er würde von diesem Modell zwei drei Modelle bauen, dürfte er diese eventuell gegen einen kleinen Aufpreis verleihen (Leigebühr)?

LG

Hallo.

Angenommen, Patentansprüche werden tatsächlich verletzt:
Entgeltliches Verleihen kann problematisch werden, vor allem dann, wenn der Patentinhaber sein Patent ebenfalls kommerziell nutzt.
Im einfachsten Fall kommt dann ein Schrieb, man möge sich doch zum Sachverhalt äußern („Berechtigungsanfrage“). Dann weiß der Patentverletzer Bescheid, läßt in Zukunft die Finger von der Verwertung des Patents und gut is.
Schlimmer wäre eine Abmahnung, weil diese in der Regel mit Kosten verbunden ist.
Und schließlich kann die Sache auch vor Gericht landen.

Wenn der Patentinhaber nicht gerade um die Ecke wohnt und sich das Verleihen auf den örtlichen Bekanntenkreis beschränkt, wird vermutlich gar nix passieren. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein Restrisiko bleibt natürlich. Wenn man das nicht zu tragen bereit ist, sollte man Patentansprüche und Umsetzung von einem Patentanwalt prüfen lassen. Der sagt dann, ob Ansprüche verletzt werden oder nicht oder ist sich selbst nicht sicher (bei den Formulierungen von Patentansprüchen sind mitunter einzelne Wörter ausschlaggebend, denen der Laie überhaupt keine Bedeutung beimißt). Dann kann man entscheiden, ob man das Risiko eingeht oder doch lieber den Patentinhaber zwecks Lizenzierung kontaktiert.

Gruß

Michael

Vielen lieben Dank für die Antwort
:slight_smile: