Patentrecht - Nichtigkeit

A hat Patentanspruch auf einer Vorrichtung zur Lösung von Aufgabe X mit den Merkmalen ABCD.

B hat 3 Jahre nach der Patentanmeldung durch A eine Idee und will damit Geld verdienen. Sein Produkt dient der Lösung der Aufgabe X und besitzt die Merkmale ABCD der Patentschrift von A im Wortlaut. Würde B das Produkt herstellen beginge er eine direkte Patentverletzung.

B hält die Erfindung von A jedoch als nicht patentierbar, weil zum Zeitpunkt der Patentanmeldung durch A keine erfinderische Tätigkeit notwendig war, um Aufgabe X mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen ABCD zu lösen.

Angenommen B hat recht, hätte er innerhalb von 3 Monaten nach Patenterteilung reagiert hätte er mit einer Nichtigkeitsklage gegen das Patent von A Erfolg gehapt. Gibt es für B 3 Jahre danach noch eine Möglichkeit, sein Produkt ohne von A verklagt zu werden zu vermarkten? Wie müsste er vorgehen?

Hallo devnullfast,

man muß unterscheiden: binnen 3 Monate nach Erteilung kann EINSPRUCH gegen die Patenterteilung eingelegt werden, danach - wenn diese Frist verstrichen ist - kommt erst die NICHTIGKEITSKLAGE.

Wird der Weg der Nichtigkeitsklage beschritten, geht es nicht mehr um die berühmten „peanuts“, sondern ans Eingemachte mit meist hohem Streitwert. Deshalb und auch wegen einer adäquaten Vertretung gibt es in der Regel nur Eines: ab zum nächsten Patentanwalt für angemessene Beratung und Vorab-Abschätzung der Aussichten, bevor man sich in das Abenteuer Nichtigkeitsklage wirft. Ein Patentanwalt versteht es, bereits im Vorfeld die Chancen abzuwägen, was einem als z.B. potentiellem Kläger aufgrund einer subjektiven Betrachtungsweise oft nicht so gelingt.

Gruß
bavacat
~B