A hat Patentanspruch auf einer Vorrichtung zur Lösung von Aufgabe X mit den Merkmalen ABCD.
B hat 3 Jahre nach der Patentanmeldung durch A eine Idee und will damit Geld verdienen. Sein Produkt dient der Lösung der Aufgabe X und besitzt die Merkmale ABCD der Patentschrift von A im Wortlaut. Würde B das Produkt herstellen beginge er eine direkte Patentverletzung.
B hält die Erfindung von A jedoch als nicht patentierbar, weil zum Zeitpunkt der Patentanmeldung durch A keine erfinderische Tätigkeit notwendig war, um Aufgabe X mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen ABCD zu lösen.
Angenommen B hat recht, hätte er innerhalb von 3 Monaten nach Patenterteilung reagiert hätte er mit einer Nichtigkeitsklage gegen das Patent von A Erfolg gehapt. Gibt es für B 3 Jahre danach noch eine Möglichkeit, sein Produkt ohne von A verklagt zu werden zu vermarkten? Wie müsste er vorgehen?