Patentrecht Schutz beim Angebot

Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Patentschutz.
Ich stelle Gummiteile für die Industrie her.
Habe einen Kunden der bei mir ein Werkzeug bauen lässt und ich Produziere das Teil anschliessend.
Der Kunde liefert alle Daten - Zeichnungen usw. damit das Werkzeug gebaut wird.
Wo er die Daten her hat ist für mich nicht Interessant. Ob er ein Patent verletzt weiß ich auch nicht.
Beim Angebot möchte ich mich aber Absichern falls doch ein Patent verletzt wird seitens des Kunden. Ich möchte also nicht verantworlich gehalten werden für die verletzung eines Patentes.
Hier zu brauche ich einen Satz oder Paragrafen den ich Automatisch auf meine AB drucke wenn es zu einem Auftrag kommt, damit ich nicht für die Verletzung eines Patentes verantwortlich gemacht werden kann sondern in diesem Falle der Kunde der bei mir den Auftrag bestätigt hat.
Ich möchte also den Kunden darauf hinweisen das falls er mit seinem Auftrag ein Patent verletzt er dafür verantwortlich gehalten wird und nicht meine Firma.
Ich wäre für diesen Satz sehr dankbar.
Danke

Guten Abend Bretties

Es ist sehr schmeichelhaft, dass Du mich als Experten ausgewählt hast, aber die Juristerei und erst recht das Patentrecht sind Gebiete, auf denen ich niemandem einen Rat geben möchte, da ich KEINE AHNUNG habe.
Ich empfehle Dir, bei wer-weiss-was eine Expertensuche nach „Patent“ zu starten, dann erscheint zum Beispiel der User ‚Daniel Hopper‘ (http://www.wer-weiss-was.de/app/service/bcard/N659fq…).
Ich persönlich würde den Expertenvorschlag trotzdem noch durch einen professionellen Patentanwalt prüfen lassen, wenn ich den Satz für meine Firma brauchen würde, sonst kommt plötzlich die böse Überraschung und es genügt zB. nicht, den Satz in die AB zu drucken, sondern der Kunde muss bestätigen , dass er abgeklärt hat, dass kein Patent verletzt wird…

Liebe Grüsse und viel Erfolg!
Tullibrux

Wo er die Daten her hat ist für mich nicht Interessant. Ob er
ein Patent verletzt weiß ich auch nicht.

Hallo!
Ich finde, sie sollten im Vertrag einfach festmachen dass sie nicht für patentveletzungen haften. Aber ob sie dadurch dann wirklich !aus dem schneider" sind kann ich nicht sagen. Denn wie heißt es so schön:" Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
lg Ilker

Hallo,

Erstmal ein paar einleitende Worte

Das Patentgesetz dient zum Schutz der Erfindung und leider nicht wie man bei Verletztung den Kopf aus der Schlinge bekommt. Hierbei sollten sie einen Experten auf den Gebiet des BGBs HGBs und der ZPO konsultieren.
Aber ich werde ihnen die Sachlage im Bezug auf das Patentrecht natürlich gern erklären.

Grundsätzlich bewegen sie sich auf sehr dünnen Eis, wenn sie die Teile bereits produzieren. Da sie dann bereits gegen das eventuelle Patent verstoßen. Grundsätzlich wird der Fall eintreten, dass der Patentverletzter belangt wird nach § 139 PatG in Verbindung mit $9 PatG belangt wird auf Unterlassung gegebenenfalls Schadensersatz. Erstmal wird das sie treffen weil sie als Produzent des Erzeugnisses das Patent verletzten.
Sie können sicherlich in ihre Verträge klauseln reinnehmen, welche zumindest die Schadensersatzfrage klären könnte. In wie weit das jedoch Bestand hat entzieht sich meiner Kenntniss weil das PatG selbst solche Fälle nicht vorsieht. Die Unterlassung bekommen auf jeden Fall sie zu spüren, da sie es schließlich produzieren.

Grundsätzlich kann ich ihnen nur sagen, das das Patent ein sehr mächtiges gewerbliches schutzrecht ist! Sie sollten wissen, dass es sich hier nicht um peanuts handelt wenn ein Schadensersatz geltend gemacht wird. Eine Patentverletzung kann Mittelständische Unternehmen sehr schnell in den Ruin treiben.
Sie sollten auf jeden Fall VOR der Produktion recherchieren ob sie ein Patent verletzten.
Bzw. sollten sie versuchen rauszufinden wie ein solcher Vertrag aussehen muss damit dieser auch ausreichend Bestand hat.
Aber wie bereits erwähnt wird diese Sachlage nicht im PatG erörtert.

Wenn es ein solches Patent geben sollte ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Dann kann man nur noch hoffen das es der Patentinhaber nicht bemerkt.

Wenn sie weitere Fragen haben stehe ich ihnen gern zur Verfügung!

MfG