Hallo,
eine AktienGesellschaft oder private Person beauftragt eine Universitaet zu einer Forschung und finanziert alle Kosten dazu. Die forschung ist erfolgreich und hatte eine menge Patente als Ergebnis.
- Wem gehoeren die Patentrechte, dem Finanzierer oder der Universitaet?
- Kann der Professor oder sonstige Personen, die an der Forschung teilnahmen, auch Anspruch an die Patentrechte haben?
mfg
CD
Hallo,
- Wem gehoeren die Patentrechte, dem Finanzierer oder der
Universitaet?
Die Frage ist kann eigentlich nur hypothetisch sein, denn ich kann mir absolut NICHT vorstellen, dass eine Uni das nicht vorab vertraglich regelt.
Falls das tatsächlich doch nicht so sein sollte, ist das ein trefflicher Punkt zum Streiten. Die Uni wird argumentieren, dass die Erfindungen ihr gehören, da am Anfang des Forschungsprojektes ja nicht abzusehen war, ob überhaupt und wenn ja welche Erfindungen entstehen. Falls also welche gemacht werden, sind sie nicht geschuldete Leistung und gehören somit nicht dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber wird natürlich entgegengesetzt argumentieren, dass er für die Arbeit bezahlt hat und somit Recht auf die ganze Arbeit hat.
- Kann der Professor oder sonstige Personen, die an der
Forschung teilnahmen, auch Anspruch an die Patentrechte haben?
Das regelt § 42 ArbEG:
http://www.transfer.uni-wuppertal.de/Seite/Patente/4…
Den Erfindern bleibt auf jeden Fall ein Nutzungsrecht und wenn die Uni die Erfindungen verwertet, belkommen sie 30 % des Erlöses( Fragt sich nur, ob und wieviel sie bekommen, wenn die Uni die Erfindungen unter Wert oder gar umsonst abgegeben hat??)
Grüße
Birgit
Hallo,
meine Frage ist rein hypothetisch. Aus deiner Antwort entnehme ich, das wird in schon in den Vertragen erwaehnt, und in den meisten Faellen, die Paentrechte gehoeren der Uni. Hat also der AUftraggeber ueberhaupt kein Recht daran, oder gilt es, das die Uni das Patent nur an ihn verkaufen oder vermieten darf? Das ist wahrscheinlich auch in den Vertragen geregelt, nur weiss ich nicht wie die uebliche Regelung ist.
Naja, üblicherweise wird das in Prozenten geregelt und meist - wenn erfolgreich - eh ausgelagert als gemeinschaftliches Unternehmen aka SpinOff. Je nach Fachgebiet und Förderhöhe sind da aber alle Bandbreiten denkbar.
Hallo,
das ist reine Verhandlungssache. Je nachdem was für ein Selbstbewusstsein die Uni bzw. der Prof. haben und wie groß die Firma des Auftraggebers ist, können da völlig unterschiedliche Ergebnisse herauskommen. Je größer und mächtiger, desto schwieriger die Position der Uni.
Grundsätzlich ist es so, dass die Uni haushaltsrechtlich die Erfindungen nicht umsonst abgeben darf. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Das ist wirklich in jedem Fall eine Verhandlungssache. Beide Parteien haben üblicherweise Musterverträge, die sie versuchen durchzusetzen und am Schluss kommt es zu einem Kompromiss.
Jede der Parteien versucht normalerweise, die Erfindungen zu bekommen,üblicherweise erhält aber der jeweils andere Partner zumindest ein Nutzungsrecht daran.
Eine „übliche“ Regelung gibt es absolut nicht. Das hängt ja auch von so vielen Einzelheiten ab: Wenn der Auftraggeber ansonsten kulant ist und z.B. die Auftragssumme höher ist, kann man auch schon mal eine Erfindung für lau hergeben usw usw
Grüße