Tach,
schliesst die erstmalige Veröffentlichung einer patentfähigen Erfindung im Internet (YouTube & Co) den späteren Versuch Dritter aus, diese Erfindung erfolgreich zum Patent anmelden zu können?
Der Tag hat 24 Std. (+ Mittagspause . Clevere könnten recht zeitnah einen Versuch der Patentanmeldung starten. Nehmen die Patentrecherchen der Patentämter den zeitlichen Vorrang einer solchen Veröffentlichung wahr, zumal keine wissenschaftliche Ausarbeitung zu der Erfindung veröffentlicht wird?
schliesst die erstmalige Veröffentlichung einer patentfähigen
Erfindung im Internet (YouTube & Co) den späteren Versuch
Dritter aus, diese Erfindung erfolgreich zum Patent anmelden
zu können?
Selbst ein bereits erteiltes Patent kann erfolgreich angegriffen werden, wenn man nachzuweisen in der Lage ist, dass die angebliche Erfindung schon vor der Offenlegung von einem anderen als dem Erfinder umgesetzt oder auch nur bekannt gemacht worden war, sei es im Internet, in einer Zeitschrift oder in einem sonstigen Medium veröffentlicht. Kommt ab und zu vor und habe ich auch selber einmal mit durchexerziert.
schliesst die erstmalige Veröffentlichung einer patentfähigen
Erfindung im Internet (YouTube & Co)…
Und schon ist es vorbei mit der Patentfähigkeit, denn patentierbar ist nur, was neu ist. Neu, Erfindungshöhe, gewerbliche Nutzbarkeit - das sind die formalen Voraussetzungen für die Patentfähigkeit.
Oft genug wird einer Erfindung vorsätzlich die Patentfähigkeit genommen, indem man irgendetwas ganz Spezielles im Blatt des Taubenzüchtervereins von Hintertupfing veröffentlicht. Es ist nämlich gar nicht so selten, dass ein Erfinder auch nach Anmeldung und Erteilung eines Schutzrechts Verletzungen desselben nicht bemerken, nachweisen und/oder verfolgen kann. Der Erfinder will aber vermeiden, dass andere Hersteller vom Dreh für den entscheidenden Vorteil des Produkts etwas mitbekommen. Also wird das Verfahren möglichst schwierig verschwurbelt veröffentlicht, wo es kaum jemand liest, geschweige denn versteht.
Damit ist auch der Weg für Trittbrettfahrer verbaut, die im Zuge langer Entwicklungen dieses und jenes Details abkupfern und selbst schützen lassen, um hinterher dem tatsächlichen Erfinder die Verwertung zu verbieten.
…zumal keine wissenschaftliche Ausarbeitung zu der Erfindung :veröffentlicht wird?
Das Patentrecht hat mit wissenschaftlichen Auswertungen wenig zu tun. Es geht um gewerbliche Nutzbarkeit, nicht um wissenschaftlichen Anspruch. Das Patentrecht kennt den Begriff Erfindungshöhe und meint damit erfinderisches Tun, das über die gewöhnliche Tätigkeit des Durchschnittsfachmannes hinaus geht.