Patentschutz? Neues Produkt zu bereits vorhandenen

Hallo,

ich habe eine Idee für ein neues Produkt. Nun ist es aber so, dass es ein Produkt für ein ganz bestimmtes, bereits bestehendes Produkt ist.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Das Produkt ist eine Tasche für ein Nokia Handy. Diese Tasche ist also nur für das bestimmte Nokia Handy geeignet und ich möchte diese Tasche vermarkten mit dem Hinweis, dass es für dieses Nokia Handy geeignet ist. Gegebenenfalls möchte ich auch Fotos von der Tasche und dem Nokia Handy in der Produktbeschreibung verwenden.

Meine Frage ist:

Kann es sein, dass der Hersteller ein Patent für jegliche weitere Produkte, die mit seinem Produkt (Nokia Handy) in Verbindung stehen mit geschützt hat.
Wäre also meine Geschäftsidee, so wie ich Sie im Beispiel „Nokia Handy“ beschrieben grundsätzlich habemöglich?

Danke für eure Antworten!

Hallo,

ich gehe davon aus, daß es kein Aprilscherz ist :wink:
Ich denke das Patentamt-www.dpma.de- kann Dir das genau sagen.

Gruß
Uwe

Hallo,

ich bin auf dem Gebiet auch kein Fachmann, sondern recherchiere nur ab und an mal dienstlich und privat in Patenten. Meine Angaben sind also ohne Gewähr.

Da ich nicht weiß, wie Dein Kenntnisstand in Sachen Schutzrechten ist, will ich zuerst ein paar ganz allgemeine Tips geben.

Die wichtigsten Schutzrechte sind Gebrauchsmuster, Patent, Marke, Sorte (eines Lebewesens, z. B. Tier- oder Pflanzensorte), Urheberrecht.

Gib für einen groben Überblick den jeweiligen Begriff im Internet bei Wikipedia ein.
Dann suche unter www.rechtliches.de nach dem jeweiligen Begriff. Da klickst Du dann auf das jeweilige Gesetz, also z. B. das Patentgesetz. Wenn Du ernsthaft vorhast, ein Schutzrecht zu erwerben, dann solltest Du Dir auch die entsprechenden Verordnungen ansehen, also z. B. die Patentverordnung, die Patentkostenverordnung und die Patentprüfungsverordnung. Am besten ist, wenn Du immer auf den Link BMJuris klickst und da die Pdf-Datei herunterlädst.
Dann solltest Du auch auf den Internetseiten des Patent- und Markenamtes www.dpma.de nachschauen.


Laß uns gemeinsam überlegen, wie weitere Produkte, die mit dem Handy aus Deinem Beispiel in Verbindung stehen, durch den Handy-Hersteller oder durch Dich geschützt werden könnten.

Der Schutz einer bloßen Geschäftsidee ist in Deutschland nicht möglich, in den USA aber wohl schon.
Ein Schutzrecht gilt immer nur in dem Land bzw. Wirtschaftsraum, in dem es angemeldet und erteilt wurde, also z. B in Deutschland, der EU, den Industrie- und Schwellenländern (z. B. das Weltpatent).

1.) Es handelt sich nicht um eine Sorte.
2.) Das Urheberrechtsgesetz sagt:
„§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Was unter einem Werk zu verstehen ist, ist dort ebenfalls aufgeführt.
Es handelt sich nicht um Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Ein Schutz durch das Urheberrecht ist also nicht möglich.
3.) Das Patentgesetz sagt:
„§ 1 Patente
Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.“
Für ein Gebrauchsmuster gilt das Gleiche. Über Patente und Gebrauchsmuster (= kleines Patent) können also nur technische Neuheiten geschützt werden. Dazu kann aber z. B. auch eine bestimmte innovative Form oder Ausführung einer Handy-Tasche gehören, wenn sie zur Erzielung von verbesserten Eigenschaften unbedingt erforderlich ist. Es ist mit einem einzigen Patent oder Gebrauchsmuster aber wohl nicht möglich, a l l e irgendwie mit dem Handy in Verbindung stehenden weiteren Produkte zu schützen.
4.) Das Markengesetz sagt:
"§ 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen,
Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen
einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen
einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
(2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,

  1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
  2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
  3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht."
    Also, eine Form, die eine bestimmte Eignung oder Anwendbarkeit des Handys erst ermöglicht, wäre über Patent oder Gebrauchsmuster zu schützen, eine Form, die das Abheben von anderen Produkten und die Wiedererkennung ermöglicht, z. B. die Collani-Ei-Form bei Kühlschränken und Computern, wäre durch eine Marke zu schützen.

Wenn Du wissen willst, ob jemand bereits Teile der Ausführung Deiner Handy-Tasche geschützt hat, dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als die betreffenden Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenklassen aller bzw. der noch gültigen Dokumente systematisch zu durchsuchen. Patente z. B. kannst Du im Internet in der Datenbank DEPATIS recherchieren.

Bei Schutzrechten solltest Du Folgendes überlegen. Sie sind teuer und rufen nur die Konkurrenz auf den Plan. Für einen einzelnen Schutzrechtsinhaber ist es sehr schwierig, Verletzungen des eigenen Schutzrechts durch andere festzustellen, über die Gerichte untersagen zu lassen und das Unterbinden durchzusetzen. In Produktbeschreibung oder Werbung auf ein eigenes Patent zu verweisen, bringt keinen Nutzen für die Kunden.

In der Hoffnung, wenigestens ein wenig weitergeholfen zu haben

Jürgen

Hallo,
ein Patent schützt eine technische Lösung für ein Problem, dass in Form eines Produktes umgesetzt ist. Somit kann der Hersteller auch ein Patent für ein Zubehör erhalten haben.
Bei dem Beispiel sei daran erinnert, dass es Anbieter für Handytaschen (z.B. „fitb…g“®) oder Halterungen (z.B. „br…d…t“®) gibt, die nur für ein bestimmtes Produkt eines namhaften Dritten geeignet sind. Soweit mit bekannt, sind diese Anbieter rechtlich selbständig, also keine Tochterunternehmen des Handy Herstellers.
Es kommt also auf den Einzelfall an, ob der Hersteller oder ein anderes Unternehmen für das zu vertreibende Zubehör ein gewerbliches Schutzrecht erworben hat. Das muss nicht ein Patent sein. Das Produkt kann in Deutschland mittels Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dreidimensionaler Formmarke oder Gemeinschaftsmarke geschützt sein.
Ist Ihre Geschäftsidee bzw. Ihr Produkt hinreichend klar definiert, bleibt nur die eingehende Recherche in den einschlägigen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusterregistern. Nur so lässt sich einigermaßen sicher sagen, ob Ihre Geschäftsidee möglich ist bzw. Sie Ihr Produkt anbieten dürfen.
Gruß patmade