Patentwettbewerb

Hi!

Ich hab mal ne Frage und hoffe dass du so ehrlich bist und mir diese Idee nicht wegschnappst.
Ich finde man sollte einen Patentwettbewerb zum Thema „Notwege bei Hochhäusern“ veranstalten. Man sollte also neue, bessere Notwege speziell auch bei Wolkenkratzern erfinden.
Ich selbst habe schon einige Ideen.
Ich möchte nun wissen, welchen Sponsor soll ich wählen und wie soll ich das überhaupt organisieren?
Danke für deine Hilfe!

MfG
Markus

Hallo Markus,

Ich hab mal ne Frage und hoffe dass du so ehrlich bist und mir
diese Idee nicht wegschnappst.
Ich finde man sollte einen Patentwettbewerb zum Thema „Notwege
bei Hochhäusern“ veranstalten. Man sollte also neue, bessere
Notwege speziell auch bei Wolkenkratzern erfinden.
Ich selbst habe schon einige Ideen.
Ich möchte nun wissen, welchen Sponsor soll ich wählen und wie
soll ich das überhaupt organisieren?
Danke für deine Hilfe!

Achtung, das Ganze hat einen Hacken:
Wenn die Ideen im Rahmen deines Wettbewerbs eingereicht werden, gelten sie als „veröffentlicht“ und sind danach NICHT mehr patentierbar.
Die Ideen müssen also beim Patentamt, als Patent, eingereicht werden BEVOR sie an deinem Wttbewerb teilnehmen und das kostet aber etwas.

MfG Peter(TOO)

Hi.

Danke erstmal.
Das ist mir schon klar gewesen, hätte ich vielleicht noch hinschreiben sollen. Der Herr Fischer von den Dübeln macht gerade einen allgemeinen Ideenwettbewerb - da muss man das auch vorher patentieren lassen. Ich möchte das auch so, aber halt spezielle Erfindungen zum Thema „Notwege bei Hochhäusern/Wolkenkratzern“.
Trotzdem schonmal danke.

MfG
Markus

Achtung, das Ganze hat einen Hacken:
Wenn die Ideen im Rahmen deines Wettbewerbs eingereicht
werden, gelten sie als „veröffentlicht“ und sind danach NICHT
mehr patentierbar.
Die Ideen müssen also beim Patentamt, als Patent, eingereicht
werden BEVOR sie an deinem Wttbewerb teilnehmen und das kostet
aber etwas.

MfG Peter(TOO)

Eine Anmeldung kostet ganze 60 Euro.
Eine Voranmeldung (auch via Fax möglich) kostenlos.
Was kostet ist die Arbeit eines beauftragten Patentanwaltes.
Diese ist erstens lachhaft einfach und wenig, zweitens kann zu bösen Überraschungen führen.
Die "Veröffentlichung"in Rahmen eines organisierten Wettbewerbes
verhindert nicht eine Patenterteilung wenn diese absicht dort geausert wird.