Patient läuft auf falscher Versicherungskarte

Hallo zusammen,

ich habe folgenden fiktiven Fall:

Person A hat Besuch aus dem Ausland von Person B. Person B hat plötzlich Schmerzen und muss ins Krankenhaus. Person B spricht kein Deutsch und ist hier auch nicht versichert. Person A möchte B helfen und gibt ihre Versicherungskarte für Person B hin. Im Krankenhaus werden keine weiteren Fragen gestellt und Person B wird behandelt. Person B muss für mehrer Tage bleiben und verursacht enorme Kosten, die über die Versichungskarte von Person A abgerechnet werden. Ein weiteres Problem ist, dass Person A in der Zeit des Krankenhausaufenhaltes eine Ausbildung beenden wird.

Was kann es in diesem Fall für Konsequenzen geben? Was muss man beachten?

Danke!

Viele Grüße

WL

Was willst du hören? Detaillierte Anleitung zum Betrug?
vnA

Was kann es in diesem Fall für Konsequenzen geben? Was muss
man beachten?

Ich halte das für einen glatten Betrug. Vermutlich wird A die Kosten selber tragen müssen und eine Strafanzeige wird es mit Sicherheit auch geben.

Was willst du hören? Detaillierte Anleitung zum Betrug?
vnA

Offensichtlich nicht, denn der Betrug ist ja schon vollendet. Die möglichen Konsequenzen stehen in § 263 StGB.

Das hat ein Mitarbeiter von mir mal für seine, aus dem Irak zu Besuch gewesene, Verwandtschaft gemacht.

Die Versicherung hat’s gemerkt und da gab’s (logischerweise) richtig Ärger.

Hat im Endeffekt wahnsinnig viel Geld gekostet (Anwalt, nat. die Arztkosten inkl. Zinsen und aller möglichen Zuschläge, Strafe, etc).
Der ist damals nur haarscharf einer richtigen Vorstrafe entgangen.

MAn sollte das nicht auf sich beruhen lassen, weil die Chance, daß die Versicherung das mitkriegt ist echt hoch, da sich ja evtl. am Tag der Abschlussprüfung sogar der Versicherungsstatus ändert. (z.B. wenn er vorher Familienmässig mitversichert war und danach festangestellt ist.)

Frag das nicht hier im Forum, sondern einen Anwalt.

Vielleicht hat der nen Vorschlag wie man das mit der Versicherung gütlich regeln kann.
Evtl. so á la: der Besuch hat die Karte einfach so genommen und Du willst jetzt nur die Sache regeln…

Teuer wirds so oder so…
Gruß
Nick

Hallo,

wenn man die Karte bekommt steht idR sowas in dem Begleitschreiben „…Mit Ihrer persönlichen Krankenversichertenkarte, die nicht auf andere Personen übertragbar ist…“

Demnach triffts das mit dem Betrug ziemlich genau. Hier nochmal der Link zum Strafgesetzbuch:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Durch Mißbrauch und Betrug mit diesen Karten entsteht jährlich inzwischen ein Schaden in Milliardenhöhe…den letztenendes die Beitragszahler zu tragen haben - Danke!

Gruß
Maja

Hallo!

Ich muss mir bei der Überschrift irgendwie einen Menschen vorstellen, der auf einer Versicherungskarte läuft :smile:)

Gruß
Tom

Hallo!

Ich muss mir bei der Überschrift irgendwie einen Menschen
vorstellen, der auf einer Versicherungskarte läuft :smile:)

Jo, und weil die Karten bei uns in Deutschland alle mit der berühmten Da-Vinci-Proportionenstudie ausgestattet sind, hat der Kerl noch nicht mal was an…