Hallo,
meine heiß geliebte Frauenärztin hat sich mit einer eigenen Praxis selbstständig gemacht.
Vorher war sie in einer Praxis angestellt.
Natürlich bin ich mir ihr mitgegangen.
Daher habe ich in der alten Praxis angerufen und habe um meine Akte gebeten.
Leider wurde mir verweigert diese zu bekommen.
Die Begründung war, nicht Frau Dr. x sei meine behandelnde Ärztin, sondern Frau Y. Schließlich sei x bei Y angestellt gewesen.
Ich habe auf die freie Arztwahl verwiesen und deutlich gesagt, dass ich nicht Patientin von Frau Y werden möchte.
Die Antwort war, Frau Dr. X würde mich ja kennen und bräuchte keine Akte, sie wisse ja meine Vorgeschichte.
Das sehe ich nicht so. Schließlich sind auch Laborwerte etc. in der Akte. Daher möchte ich sie gerne haben.
Was kann ich tun? WIe handhaben das andere Ärzte?
Soll ich dolle schimpfen oder hab ich keine Chance auf meine Akte?
Vielen Dank
Jenny
Hallo Jenny,
laß Dir Kopien anfertigen (mußt du evtl. selbst bezahlen).
Die Originalunterlagen müssen in der Praxis der anderen Ärztin bleiben.
(Dokumentationspflicht mit Aufbewahrungszeit ist unterschiedlich).
http://www.vertragsarztrecht.net/behandlungsfehler/5…
Gruß Motorradmieze
Hallo,
das was Motoradmieze schreibt ist richtig.
Die Original-Unterlagen verbleiben in der bisherigen Praxis.
Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, bitte deine Frauenärztin die Unterlagen (Kopien) formal per Post von der bisherigen Praxis anzufordern.
Ich bin mir (fast) sicher das es im Leistungskatalog der KK dafür sogar noch Geld für Praxis Y gibt…
Sollte sich Praxis Y trotzdem weigern würde ich mich an „höherer“ Stelle beschweren, denn eine ordentliche Behandlung ohne belegbare „Vorgeschichte“ wird deiner Ärztin, auch wenn sie dich schon länger kennt, kaum möglich sein - schließlich kann sie nicht die Befunde von allen Patientinnen im Kopf haben.
Viel Glück und liebe Grüße aus LE von mg6358