Aus Deinen öffentlichen
Bekenntnissen hier geht hervor, dass Du auf diesem Gebiet
Deine Fortbildung äußerst lückenhaft hast werden lassen.
Ich widerspreche dir nur ungern, tue es aber hiermit. Meine Erklärungen stehen für sich und haben nichts mit meiner Fortbildung zu tun. Schade, dass du dich diesbezüglich mit dem ahnungslosen Fußvolk gemein machst.
Gruß,
Branden
generell ausgeschlossen, dass ein Recht auf Akteneinsicht
besteht.
Generell schließe ich erstmal überhaupt nichts aus. Das wiederspräche nämlich meiner Grundeinstellung, die für alles zunächst offen ist. Ich mag nur diese einseitige Polemik von Patientenseite nicht mehr hören oder lesen, welche völlig ignorant den von mir dargestellten, wesentlichen Sachverhalten gegenübner steht.
Wenn eine Patientenakte nur subjektive Eindrücke enthält, dann
ist sie falsch geführt und entspricht nicht der Berufsordnung,
die auch eine Dokumentationspflicht vorsieht!
Das ist ja für mich kein Widerspruch, weil meine Dokumentation notgedrungen völlig subjektiv ist. Die analytische und tiefenpsychologische Methode ist als ein hermeneutisches, höchst subjektiv arbeitendes und den einzelnen Menschen als Individuum individuell behandelndes Verfahren nämlich gar nicht in der Lage, objektivierbar zu dokumentieren, jedenfalls nicht das, worauf es bei uns im Wesentlichen ankommt. Wer das einmal verstanden hat, der wird auch dieses ganze ständige Recourrieren auf die Berufsordnung als einen unproduktiven Nebenschauplatz erkennen.
Gruß,
Branden
Hm ja, das war es für mich. Deine Beiträge lese ich nicht mehr, da sie meistens unsachlich, beleidigend, falsch und /oder nicht hilfreich sind.
Auch wenn du dich anscheinend für etwas „Besseres“ hältst - lass dir gesagt sein, du bist es nicht.
Auch auf die Gefahr hin, mich jetzt als „ahnungslosen Fußvolk“ zu outen:
Was haben Ihre Rechte und Pflichten als Facharzt für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (siehe Berufsordnung) mit dem ehemaligen MfS zu tun?
Wenn ein mit- oder weiterbehandelnder Arzt Sie um ärztliche Auskunft bittet (darum ging es ja im UP) - natürlich nur mit vorliegender Schweigepflichtenbindung des Patienten! - lehnen Sie das nach eigenen Aussagen ab. Mit welcher Begründung?
Die analytische und
tiefenpsychologische Methode ist als ein hermeneutisches,
höchst subjektiv arbeitendes und den einzelnen Menschen als
Individuum individuell behandelndes Verfahren nämlich gar
nicht in der Lage, objektivierbar zu dokumentieren, jedenfalls
nicht das, worauf es bei uns im Wesentlichen ankommt. Wer das
einmal verstanden hat, der wird auch dieses ganze ständige
Recourrieren auf die Berufsordnung als einen unproduktiven
Nebenschauplatz erkennen.
Die Berufsordnung ist für dich ein unproduktiver Nebenschauplatz?
Das IST allerdings ein Grund, dir glatt die Lizenz zu entziehen!
„Patienten können eine durchgeführte Behandlung durch eine Psychotherapeutenkammer prüfen lassen. Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Behandlung und Beratung zu dokumentieren. Auf Verlangen ist dem Patienten Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren.“
Grüße Petra
PS: Zu deinem Spruch, der Patient könnte (generell) die Wahrheit nicht vertragen. Da gibt es einen ganz berühmten Film, in der dieses Zitat vorkommt. Brillant gespielt wie ich finde. Nur kommt der Protagonist nicht gut weg, zumindest nicht in puncto „Gesundheit der eigenen Persönlichkeit“