Wer keine Ahnung hat, lassen wir dahin gestellt
unsachlich solltest du trotzdemn nicht werden, Petra.
Lieber van Branden, du bist derjenige gewesen, der eine höchst ruppige Antwort gegeben hat.
Die Patientenakte ist meine ureigenste Angelegenheit.
Ist sie nicht. Siehe Berufsordnung. Da kannst du dich auf den Kopf stellen, mit den Füßen wackeln, den ärztlichen Olymp anrufen. Kennst du deine Berufsordnung? Wenn nicht, wäre das sehr übel!
Ich kann
sie klassisch als Papp-Akte führen, ich kann sie rein
elektronisch aufm Computer anlegen etc.
Ich persönlich schreibe mit Füllfederhalter meine Gefühle und
Gedanken während einer Sitzung mit dem Patienten da hinein.
Das spielt für die Sachlage absolut keine Rolle. Im übrigen gilt, dass du hier im Medizinerbrett geantwortet hast. Persönliche Notizen des Arztes gehören u.U. nicht zur Akte. Die von dir geschilderte Problemlage ist also eine solche, die - bedingt - den Psychotherapeuten betrifft. Aber auch der muss eine Patientenakte so führen, dass sie eingesehen werden kann. Wie gesagt - ein Blick in die Berufsordnung gibt Auskunft!
Ich würde vermutlich eher mein Tagebuch dem Patienten zur
Verfügung stellen als den Inhalt der Patientenakte.
Wenn das so ist und die gesamte Patientenakte umfasst, dann solltest du mal dein Verhältnis zu deinen Patienten überprüfen. Jedenfalls ist eine rigorose Verweigerung, Einblick in die Patientenakte zu nehmen, ein Grund, dich bei der KAmmer zu melden.
Wenn man von etwas keine Ahnung hat, einfach mal Fresse
halten, wie Dieter Nuhr schon sagte.
Das gebe ich mit Kusshand zurück! Ich habe dir schwarz auf weiß die relevanten Paragraphen deiner Berufsordnung unter die Nase gehalten, wo der Beleg geführt ist. Kennst du die überhaupt? Oder behandelst du nach Lex van Branden?
Wo ist denn der Beleg für deine Behauptung, der vielleicht wenigstens inhaltlich rechtfertigen würde, mir das Fresse halten zu empfehlen?
LG Petra