Patientenakte bei Arztwechsel

Hallo

Da ich umgezogen bin, habe ich mir einen neuen Hausarzt gesucht.
Dieser möchte jetzt meine Patientenakte von meinem alten Arzt haben.
Mein alter Arzt sagt allerdings, dass er die nur mit einer Überweisung rausgeben kann wo etwas von Befunden drauf steht. Ansonsten würde es ca. 20 € kosten. Mit Überweisung läuft das dann über die Krankenkasse.

Mein neuer Arzt schickt die Überweisung hin.
Trotzdem frage ich mich, warum das denn 20€ kosten soll.
Habe ich als Patient nicht eigentlich das Recht, jeder Zeit eine Kopie meiner Akte zubekommen? Gerade auch beim Arztwechsel?

lg
Craft

Die 20 € sind sozusagen eine Art „Aufwandsentschädigung“ für den Arzt, weil ja die Liebe Helferin alles evtl. kopiert und Befunde sortiert und das auch noch wegschicken muss…
Zudem is es bei uns in der Klinik sogar so das wir ohne ärztliche Anordnung garnichts rausgeben dürfen und an den Patienten selbst nur wenn er sich ausweisen kann und mit entsprechender Unterschrift bestätigt.

Danke für die schnelle Antwort.

Hi

Trotzdem frage ich mich, warum das denn 20€ kosten soll.

Ja, das frag ich mich auch, warum der diesen Aufwand für nur 20, - Euronen treiben soll. Das ist doch mindestens n Fuffi wert.

Habe ich als Patient nicht eigentlich das Recht, jeder Zeit
eine Kopie meiner Akte zubekommen?

Nein.

Gerade auch beim
Arztwechsel?

Auch dann nicht.
Gruß,
Branden

Auch dann nicht.
Gruß,
Branden

Servus Branden,

doch er hat das Recht. Wenn Kosten dabei entstehen (Kopien, Duplikate von Röntgenaufnahmen), muss der Patient angemessen dafür bezahlen, der Zeitaufwand kann nicht in Rechnung gestellt werden.

Hier steht es:

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/a…

Gruß

Kai Müller

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Hi

Hi,

auch wenn ich weiß, dass diese Haltung leider weit verbreitet ist, bin ich dann doch immer wieder ein wenig fassungslos, wenn sie von „Profis“ derart ruppig und selbstherrlich vorgetragen wird.

Nein, es gibt kein eigenes Recht für Ärzte und schon keines, was sie sich selbst gebacken haben, auch wenn einige - zum Glück nicht alle - Standesvertreter sich ab und an so benehmen!

Die passende Reaktion auf deine Antwort wäre eigentlich: Setzen, 6, nicht Thema verfehlt sondern sachlich völlig falsch.

Trotzdem frage ich mich, warum das denn 20€ kosten soll.

Ja, das frag ich mich auch, warum der diesen Aufwand für nur
20, - Euronen treiben soll. Das ist doch mindestens n Fuffi
wert.

Die Höhe bemisst sich nicht nach Wunschkonzert. 50 cent pro Kopie reichen für alle Berufsgruppen, auch für Ärzte. Wobei 50 cent angesichts der heute in vielen Praxen vorhandenen elektronischen Patientenakte überreichlich bemessen ist.

Habe ich als Patient nicht eigentlich das Recht, jeder Zeit
eine Kopie meiner Akte zubekommen?

Nein.

Doch. Zwar gibt es bei Psychiatrischen Akten eine gewisse Einschränkung, das rüttelt aber nicht am grundsätzlichen Recht!

Gerade auch beim
Arztwechsel?

Auch dann nicht.

Gerade auch dann. Jene Ärzte, die besonders vehement dagegen sind, dass andere Kollegen in ihre Akten gucken, auch wenn es beim Prozess eines Arztwechsels für den Patienten unverzichtbar ist und es um seine Gesundheit geht, jene Ärzte also, die derartig ruppig und sachlich falsch auf ein solches Ansinnen reagieren, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie lediglich verhindert wollen, dass jemand Einblick in ihre Tätigkeit nimmt. Das wirft kein gutes Licht auf den Arzt - so unter Qualitätsgesichtspunkten.

LG Petra

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Ergänzung zum Thema Setzen, 6
Eine Minifortbildung zum Thema, die ich nicht in Rechnung stellen werde:

Die Pflicht, dem Patienten Akteneinsicht zu gewähren, ergibt sich u.a. aus der Berufsordnung. Du bist Berliner? Heutzutage ist ja alles per Internet abrufbar.

Darf ich dich mit der für dich relevanten Berufsordnung vertraut machen?

http://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/rechtli…

Das Recht auf Akteneinsicht bzw. die Verpflichtung, diese zu gewähren, ergibt sich aus § 11. Verweigert darf die Einsicht - wie ich bereits angedeutet hatte - bei Psychologen und Psychotherapeuten nur unter ganz besonderen Gründen, wenn eine Gefährdung des Patienten zu erwarten ist. Das muss dann aber begründet werden!

Und nun kommen wir zu deinen Gebühren. Ich war mit den 50 cent sogar noch zu hoch! Nix mit 50 cent. Es sind nur 25 cent. Nachzulesen im auch für dich geltenden Gebührenverzeichnis. Insofern sind deine dahin geworfenen 50 Euro glatt noch eine Verstoß gegen die Berufsordnung, § 14 II.

Ende der Fortbildung…

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Dass du keine Ahnung hast, ist nicht schlimm, aber
unsachlich solltest du trotzdemn nicht werden, Petra.
Die Patientenakte ist meine ureigenste Angelegenheit. Ich kann sie klassisch als Papp-Akte führen, ich kann sie rein elektronisch aufm Computer anlegen etc.
Ich persönlich schreibe mit Füllfederhalter meine Gefühle und Gedanken während einer Sitzung mit dem Patienten da hinein. Ich würde vermutlich eher mein Tagebuch dem Patienten zur Verfügung stellen als den Inhalt der Patientenakte.
Wenn man von etwas keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten, wie Dieter Nuhr schon sagte.
Allenfalls „objektive“ Befunde sind zu kopieren und dem Patienten zur Verfügung zu stellen. Diese kommen bei m ir schon mal gar nicht vor, weil die Psychotherapie eine subjektive Behandlungsform ist.

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Hi Kai
Das betrifft nur „objektivierbare“ Befunde, siehe meine Ausführungen an Petra eins drüber.
Gruß,
Branden

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Wer keine Ahnung hat, lassen wir dahin gestellt

unsachlich solltest du trotzdemn nicht werden, Petra.

Lieber van Branden, du bist derjenige gewesen, der eine höchst ruppige Antwort gegeben hat.

Die Patientenakte ist meine ureigenste Angelegenheit.

Ist sie nicht. Siehe Berufsordnung. Da kannst du dich auf den Kopf stellen, mit den Füßen wackeln, den ärztlichen Olymp anrufen. Kennst du deine Berufsordnung? Wenn nicht, wäre das sehr übel!

Ich kann
sie klassisch als Papp-Akte führen, ich kann sie rein
elektronisch aufm Computer anlegen etc.
Ich persönlich schreibe mit Füllfederhalter meine Gefühle und
Gedanken während einer Sitzung mit dem Patienten da hinein.

Das spielt für die Sachlage absolut keine Rolle. Im übrigen gilt, dass du hier im Medizinerbrett geantwortet hast. Persönliche Notizen des Arztes gehören u.U. nicht zur Akte. Die von dir geschilderte Problemlage ist also eine solche, die - bedingt - den Psychotherapeuten betrifft. Aber auch der muss eine Patientenakte so führen, dass sie eingesehen werden kann. Wie gesagt - ein Blick in die Berufsordnung gibt Auskunft!

Ich würde vermutlich eher mein Tagebuch dem Patienten zur
Verfügung stellen als den Inhalt der Patientenakte.

Wenn das so ist und die gesamte Patientenakte umfasst, dann solltest du mal dein Verhältnis zu deinen Patienten überprüfen. Jedenfalls ist eine rigorose Verweigerung, Einblick in die Patientenakte zu nehmen, ein Grund, dich bei der KAmmer zu melden.

Wenn man von etwas keine Ahnung hat, einfach mal Fresse
halten, wie Dieter Nuhr schon sagte.

Das gebe ich mit Kusshand zurück! Ich habe dir schwarz auf weiß die relevanten Paragraphen deiner Berufsordnung unter die Nase gehalten, wo der Beleg geführt ist. Kennst du die überhaupt? Oder behandelst du nach Lex van Branden?

Wo ist denn der Beleg für deine Behauptung, der vielleicht wenigstens inhaltlich rechtfertigen würde, mir das Fresse halten zu empfehlen?

LG Petra

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Hi

Persönliche Notizen des Arztes gehören u.U. nicht zur Akte.

Meine Patientenakten bestehen a u s s c h l i e ß l i c h aus meinen persönlichen NOtizen. Ich kann nicht von 1000 Patienten nach Jahr und Tag noch jedes Detail im Kopf behalten, das ist der wesentliche Grund für das Anlegen der Patientenakten überhaupt. Es ist eine Art Notizbuch für m i c h und nicht für den Patienten.

Jedenfalls ist eine rigorose Verweigerung,
Einblick in die Patientenakte zu nehmen, ein Grund, dich bei
der KAmmer zu melden.

Absoluter Quatsch. Du begreifst anscheinend den Sinn der Patientenakten nicht.
Gruß,
Branden

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Lieber van Branden,

du hast in deiner Antwort hier:
/t/patientenakte-bei-arztwechsel/5773149/4

generell ausgeschlossen, dass ein Recht auf Akteneinsicht besteht. Das habe ich dir mit deiner Berufsordnung widerlegt.

Wenn eine Patientenakte nur subjektive Eindrücke enthält, dann ist sie falsch geführt und entspricht nicht der Berufsordnung, die auch eine Dokumentationspflicht vorsieht! Deine Berufsordnung habe ich dir schon unter die Nase gerieben, hier das Pendant für Ärzte, § 10:

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100…

LG Petra

P.S.: Noch ein Wort zu „keine Ahnung“ und „Fresse halten“: Mein Job ist es u.a., Leistungserbringern im Gesundheitswesen (wozu meist Krankenhäuser, aber auch Ärzte gehören) rechtsichere Systeme zur Dokumentation zu konzipieren und die Beteiligten darauf zu schulen. Das, was ich da verzapfe, ist bereits durch mehrere Kontrollinstanzen (Gutacher, Zertifzierer - aber auch schon indirekt vor Gericht) gegangen und hat Stand gehalten. Sei sicher: Deine höchst private Auffassung vom Führen von Patientenakten hätte eben dort keinen Stand.

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Hallo Branden,

Sie sind zugelassener Arzt/Therapeut? Dann gilt m.E. nach auch für Sie die Berufsordnung (für Psychologische Psychotherapeuten im Land Berlin - Stand Nov. 2009), die die Dokumentationspflicht (§ 9) und eben auch die Auskunftspflicht (§ 11) beinhaltet.
Warum sollte dies für Sie nicht gelten?

LG Kathi

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Absoluter Quatsch. Du begreifst anscheinend den Sinn der
Patientenakten nicht.

Den begreifst du offenbar nicht! Der Sinn einer Patientenakte ist nicht die „Gefühle und Gedanken“ (Zitat van Branden) des Therapeuten (als Selbstzweck" festzuhalten.

Sinn der Patientenakte - und dazu bist du per Berufsordnung verpflichtet! - ist die angemessene Dokumentation der Behandlung. Diese umfasst - beim Psychotherapeuten (für Ärzte gilt das ein wenig anders) - „Diese Dokumentation muss mindestens Da-
tum, anamnestische Daten, Diagnosen, Fallkonzeptualisierungen, psychothe-
rapeutische Maßnahmen sowie gegebenenfalls Ergebnisse psychometrischer
Erhebungen enthalten.“ (§ 9 deiner Berufsordnung)

Was aber deine persönlichen „Gefühle und Gedanken“ angeht. Selbst da hast du kein Recht, die Einsichtnahme generell zu verweigern! Weil du offenbar in hohem Maße renitent bist, deine Berufsordnung nicht kennst und dich auch weigerst, hineinzugucken - hier noch einmal in Klartext:

§11

  1. Patienten ist auch nach Abschluss der Behandlung auf ihr Verlangen hin Einsicht in die sie betreffenden Dokumentationen zu gewähren, die nach § 9 Abs. 1 zu erstellen sind.

  2. Psychotherapeuten können die Einsicht ganz oder teilweise nur verweigern, wenn dies den Patienten gesundheitlich gefährden würde oder wenn Rechte Dritter betroffen sind. Die Einsichtnahme in persönliche Aufzeichnungen des Therapeuten über seine emotionalen Erlebnisweisen im Rahmen des thera- peutischen Geschehens (subjektive Daten) kann verweigert werden, wenn die Einsicht dem Patienten oder dem Therapeuten oder Dritten schaden würde. Eine Einsichtsverweigerung ist gegenüber dem Patienten zu begründen.

Einfach so verweigern ist also nicht.

Und nun wünsch ich mir, dass du mal von einem Patienten verklagt wirst. Wenn du so gehandelt hast, wie du schreibst, dann wird dir diese Form der Aktenführung vor Gericht um die Ohren fliegen. Und dann bist du derjenige, der den Schaden hat… (Kannst dich ja mal bei deiner Kammer in dem Punkt beraten lassen)

LG Petra

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Der gläserne Arzt
Der gläserne Patient ist schon schlimm genug - der gläserne Arzt imho noch schlimmer.
Oder auch mal so gesagt:Ich weiß ja, dass cdie Stasi unterirdisch noch existiert, aber ich mache mir daraus trotzdem nicht viel.

  1. Psychotherapeuten können die Einsicht ganz oder teilweise
    nur verweigern, wenn dies den Patienten gesundheitlich
    gefährden würde oder wenn Rechte Dritter betroffen sind.

Du kannst davon ausgehen, dass es den Patienten fast immer gesundheitloch gefährdet, wenn er Einsicht in meine Patientenakten bekommt. :wink:
Ei8nmal wollte ein Patient unbedinbgt lesen, was ich an den Gutachter schrieb, um die Therapie durch zu kriegen - er hat es nicht verkraftet und brach die Behandlung ab. Seitdem habe ich nie wieder einem Patienten zu lesen gegeben, was ich da hinein schreibe. Die Patienten kommen ja nicht ohne Grund zu m ir - sie sind psychisch krank und ihre gestörte Persönlichkeit verkraftet die Realität oftmnals sehr schlecht.
Gruß,
Branden

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siehe meine Ausführungen an Petra direkt drüber!

Ergänzung
Warum wohl steht auf den Schreiben, die ich von Kliniken über Patienten bekomme drü´ber:
„Nur für den Arzt bestimmt - keinesfalls den Patienten zum Lesen geben!“
?

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Extra großes Sternchen!
Dankeschön.
Ich wundere mich auch warum manche User denken, falsche Aussagen werden durch besonders unhöfliches Auftreten irgendwie richtiger.

Gruß, Die Münchnerin

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Ich nehme mal an, damit meinst du Pomeranze
.

Servus Branden,

nicht so sehr, weil Deine Antworten eine weitere Diskussion wert wären, als deswegen, weil hier auch so viele Nur-Patienten mitlesen:

Unser Recht (das ist das Zeuch mit den Gesetzen, Vorschriften, Ordnungen und so) betrachtet die Sammlung und Speicherung persönlicher Daten (das sind Daten ÜBER Dritte, persönliche Daten sind NICHT Daten, die eine Person sammelt - in welcher Form auch immer) als regelungsbedürftig. Die Telekom und Lidl waren - wie Du - darüber überrascht, dass man da nicht einfach erheben und sammeln kann, was einem opportun erscheint.

Das gilt auch und erst recht für die Krankenakten der Mediziner. Wer - zur Ermöglichung der Berufsausübung intime persönliche Daten über Dritte sammelt und speichert (ja, ein Stück Papier, beschrieben mit Tinte ist auch Datenspeicherung) hat eine besondere Verantwortung dafür. Zu dieser Verantwortung gehört selbstverständlich auch die Kenntnis einschlägiger Rechtsvorschriften. Aus Deinen öffentlichen Bekenntnissen hier geht hervor, dass Du auf diesem Gebiet Deine Fortbildung äußerst lückenhaft hast werden lassen. Und da fällt mir dann wieder das Zitat mit dem ‚keine Ahnung haben‘ und der Fresse ein.

Gruß

Kai Müller

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