Guten Tag,
habe einige Fragen wegen der Aufwandsentschädigung und Reisekosten nach § 140 f SGB V. Ob diese angerechnet wirden bei der EU-Rente und Kindergeld ( erhalte es weil ich behindert bin und ein geringes Einkommen habe )? Müßte ich diese Aufwandentschädigung bei der Rentenstelle und Kindergeldstelle melden? Muss ich die Aufwandentschädigung versteuern? Muss ich diese bei der Zulassungsbefreiung bei der Krankenkasse auch mit angeben?
Sie würden mir sehr helfen, wenn Sie mir die Fragen beantworten könnten, damit ich mich entscheiden kann, ob ich mich für die Patientenbeteiligung aufstellen lasse oder nicht. Denn es könnte mir ja auch auf die Füße fallen, sobald die Rentenstelle erfahren würde, das ich das mache. Dann könnten Sie ja auch sagen, ich kann arbeiten gehen.
Recht herzlichen Dank im voraus.
Rainer
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