Patientenrecht

Hallo

Das Patientenrecht sieht vor, dass der Patient ein Recht auf Einsicht und auf Wunsch auch ein Recht auf das kopieren seiner Akte hat.
Die Kosten dafür muss er selbst tragen (verständlich), aber ist es rechtens, dass eine einzige Kopie 1,50 € kostest???
Im Kopie-Shop zahlt man 0,10 €. Wenn man die komplette Akte kopieren möchte, muss man also in Kauf nehmen, dass man danach arm ist ???
Nicht ernsthaft oder? Ist es irgendwo festgelegt wieviel der Arzt für eine Kopie verlangen darf ???

Gruß
Karin

Hallo Karin,

wie in einigen Bereichen des Dienstlesitungssektors auch, gibt es für zugelassene Ärzte eine sogenannte gebührenordnung. Hier sind alle Leistungen aufgeführt, die durch ein Entgelt zu vergüten sind. Wenn ein
" Gebührentatbestand " dort nicht enthalten ist, kann es sein, dass dieser frei vereinbart werden darf. dieses ist wohl hier eher unwahrscheinlich. Wenn ein niedergelasener Arzt aus der geführten Patientenakte Kopie ziehen lässt, ist dieses sicherlich eine Dienstleistung, die er abrechnen darf. Die Ärztekammer oder Verbraucherzentrale gibt eventuell hierzu umfassendere Auskunft.
Viel Glüch!
Gruß
Jürgen

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Wenn Du dich wg…
Hallo!

…1,50 EUR beschwerst (zu Recht), was soll ich dazu sagen?:

Ein Kinderarzt hier in Nürnberg hat das Gesundheitszeugnis für die Krippe meines Sohnes ausgestellt. Dafür hat er mich beauftragt, mich mit dem Arzt in München in Verbindung zu setzen und nach Einiges zu fragen. Als ich ihm die Antwort gab, ohne weiteres (Überprüfung, Bestätigung, Ruckruf,…) übergab er mir das Zeugnis.

Preis:
20,- EUR (ja, ja richtig gelesen: Zwanzig Euro )

Was soll ich dazu sagen???

Schönen noch verärgerten Gruß
Helena

PS. Diesen nun EX-Kinderarzt hat gewußt, daß ich eine alleinerziehende und neu umgezogene Mutter im Elternzeit (ehem. „Erziehungsurlaub“) bin.
PS2: Nach Befragung anderen Eltern in der Krippe, hies es, die die am meisten bezahlt hat bin ich (eh klar!) Ansonsten, am teuersten war es für eine andere Mutter, für sage und schreibe Drei euro und fünfzig Cents!!! Alle andere, noch weniger…

Das Patientenrecht sieht vor, dass der Patient ein Recht auf
Einsicht und auf Wunsch auch ein Recht auf das kopieren seiner
Akte hat.
Die Kosten dafür muss er selbst tragen (verständlich), aber
ist es rechtens, dass eine einzige Kopie 1,50 € kostest???
Im Kopie-Shop zahlt man 0,10 €. Wenn man die komplette Akte
kopieren möchte, muss man also in Kauf nehmen, dass man danach
arm ist ???
Nicht ernsthaft oder? Ist es irgendwo festgelegt wieviel der
Arzt für eine Kopie verlangen darf ???

Gruß
Karin

Ärztliche Leistungen müssen sich an der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte ausrichten. Wenn eine Leistung dort nicht aufgenommen ist (so wie bei der Kopie), so muß der Arzt sich an einer ähnlichen Leistung orientieren, die dort verzeichnet ist.
Am ehesten käme wohl die GOÄ-Ziffer 95 (Schreibgebühr je DIN A4 Seite) in Frage. Diese Ziffer ist mit 3,49,- Euro bewertet. Da eine Kopie ja nichts anderes als die (automatisierte) Abschrift einer Vorlage ist, so scheint mir 1,50 Euro eher noch sehr preiswert zu sein. Wenn man die horrenden Kosten für Tintenpatronen rechnet, die alleine schon teurer als ein neuer Drucker/Kopierer sind, dann relativiert sich die Gebühr. Der Kopyshop ist schlecht vergleichbar, hier wird der Umsatz durch die Masse erbracht. Büroarbeit ist eben teuer. Als ich kürzlich einmal eine Kopie an der Tankstelle gemacht habe, musste ich auch 1,20,- in Selbstbedienung bezahlen. Rechne beim Arzt einfach mal noch o,30,- für die Personalkosten drauf, dann sind wir bei deinen 1,50,-.

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Hallo!

…1,50 EUR beschwerst (zu Recht), was soll ich dazu sagen?:

Ein Kinderarzt hier in Nürnberg hat das Gesundheitszeugnis für
die Krippe meines Sohnes ausgestellt. Dafür hat er mich
beauftragt, mich mit dem Arzt in München in Verbindung zu
setzen und nach Einiges zu fragen. Als ich ihm die Antwort
gab, ohne weiteres (Überprüfung, Bestätigung, Ruckruf,…)
übergab er mir das Zeugnis.

Preis:
20,- EUR (ja, ja richtig gelesen: Zwanzig Euro )

Was soll ich dazu sagen???

Schönen noch verärgerten Gruß
Helena

PS. Diesen nun EX-Kinderarzt hat gewußt, daß ich eine
alleinerziehende und neu umgezogene Mutter im Elternzeit
(ehem. „Erziehungsurlaub“) bin.
PS2: Nach Befragung anderen Eltern in der Krippe, hies es, die
die am meisten bezahlt hat bin ich (eh klar!) Ansonsten, am
teuersten war es für eine andere Mutter, für sage und schreibe
Drei euro und fünfzig Cents!!! Alle andere, noch
weniger…

Ärztliche Leistungen bemessen sich nach den entsprechenden Ziffern in der amtlichen Gebührenordnung.
Dabei kann jede Ziffer je nach Aufwand mit einem Multiplikator versehen werden. Von 1,0 bis 3,5 ohne vorherige schriftliche Vereinbarung, mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Patienten bis zum 5 - 6 fachen oder auch noch höher.
Da der Aufwand für die Erstellung der Atteste sehr unterschiedlich ist, so schwankt naturgemäß auch das Honorar sehr stark.
Ein Beispiel: Der Arzt hat aktuelle Befunde aus einem kürzlichen Klinikaufenthalt vorliegen, benötigt also kaum Aufwand bei der Befunderhebung. Hier kann 5 - 10 Euro angemessen sein.
Anderes Extrem: Der Arzt hat keinerlei Vorinformationen, muß Untersuchen, die Vorgeschichte erheben und ggf. noch telefonisch/schriftlich mit Vorbehandlern Kontakt aufnehmen.
Hier werden bis zu 100 Euro und mehr berechnet.
Was viele Patienten auch nicht wissen: Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit derartigen Attesten sind keine Krankenkassenleistungen und müssen privat bezahlt werden. Also auch die Untersuchung/Beratung/Laborleistungen im Zusammenhang mit der Attesterstellung.
Also vorher nachfragen, was die gewünschte Leistung kostet.
Der Arzt darf Ihnen auch keine „Rabatte“ einräumen oder die Vorgaben der Gebührenordnung etwa unterschreiten. Das wäre Berufsrechtswidrig und könnte den Arzt vor das ärztliche Berufsgericht bringen.
Unter dem Konkurrenzdruck werden sicherlich manchmal Atteste zu Dumpingpreisen angeboten bzw. gratis ausgestellt, aber solches Verhalten ist ganz klar gesetzeswidrig.

Das Patientenrecht sieht vor, dass der Patient ein Recht auf
Einsicht und auf Wunsch auch ein Recht auf das kopieren seiner
Akte hat.
Die Kosten dafür muss er selbst tragen (verständlich), aber
ist es rechtens, dass eine einzige Kopie 1,50 € kostest???
Im Kopie-Shop zahlt man 0,10 €. Wenn man die komplette Akte
kopieren möchte, muss man also in Kauf nehmen, dass man danach
arm ist ???
Nicht ernsthaft oder? Ist es irgendwo festgelegt wieviel der
Arzt für eine Kopie verlangen darf ???

Gruß
Karin

Hi Fritz!
Alles gut und schön. Voll verständlich. ABER:

Anderes Extrem: Der Arzt hat keinerlei Vorinformationen, muß
Untersuchen, die Vorgeschichte erheben und ggf. noch
telefonisch/schriftlich mit Vorbehandlern Kontakt aufnehmen.

Diese Vorabinfos habe ich ihn gegeben. Er hat sich nachweislich auf diesen von mir handgeschriebenen Blatt verlassen und ebenfalls nachweislich hat er keinerlei Auskunft bei dem vorbehandelnen Kinderazt in München geholt.

Schönen Gruß
Helena *die durchaus versteht, daß ein Arzt auch Geld braucht, aber die genauso denkt, daß diese Gebühren -obwohl „erlaubt“- extrem hoch sind und auf soziale Härtefälle auch Rücksicht hätte nehmen können* (Aufgrunddessen ist das Patient-Arzt-Verhältnis mangels Vertrauen, völlig zerstört)