Patientenrecht bei Vollnarkose

Hallo,
ich habe von einem Arbeitgeber gehört, bei dem es üblich ist, dass neu eingestellte Arbeitnehmer an Operationen unter Vollnarkose teilnehmen. Als Zuschauer, denn die neuen Arbeitnehmer sind ausnahmslos keine Mediziner oder sonstwie mit der medizinischen Materie vertraut. Ich war völlig entsetzt, als ich davon erfahren habe, denn die Patienten unter Vollnarkose wissen nichts von dem „Besuch“. Ich sehe große Probleme in der Verletzung des Persönlichkeitsrechts und auch im Hygienebereich, denn entgegen medizinischem Fachpersonal müssen sich diese „Besucher“ keinerlei Voruntersuchung zum Ausschluss ansteckender Krankheiten u.ä. unterziehen.
Wie seht Ihr das?
Viele Grüße
Sophia

hi,

Sensibilisierung von zB. Reinigungskräften?
besteht überhaupt Ansteckungsgefahr?

grüße
lipi

Hallo,
ohne jetzt auf die hygienischen Kautelen eingehen zu wollen; ich kann mir nicht vorstellen, dass persönliche Daten des Pat. bekannt gegeben werden. Erkennen können (auch wenn man ihn kennt) wird man ihn kaum, dafür sorgen nämlich diese hygienischen Maßnahmen (Abdecktücher etc.)

Gruß
rollifern

Hallo Sophia,

ich habe von einem Arbeitgeber gehört, bei dem es üblich ist,
dass neu eingestellte Arbeitnehmer an Operationen unter
Vollnarkose teilnehmen. Als Zuschauer, denn die neuen
Arbeitnehmer sind ausnahmslos keine Mediziner oder sonstwie
mit der medizinischen Materie vertraut.

Um was für einen Berufszweig geht es denn?
Es muss ja einen Grund haben, warum das für die Mitarbeiter wichtig ist!

Ich war völlig
entsetzt, als ich davon erfahren habe, denn die Patienten
unter Vollnarkose wissen nichts von dem „Besuch“. Ich sehe
große Probleme in der Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Die Patienten wissen sonst ja auch nicht, wenn da Medizinstudenten oder Pflegeschüler oder Praktikanten bei der OP zuschauen.

Je nach Standard, kann es sein aber dass vor Beginn der OP nochmal die Daten des Patienten vorgetragen werden; z.B. Name, Geburtsdatum, Erkrankung, geplante OP.

In der Regel ist es so, dass man als Zuschauer eine „Schweigepflichtsvereinbarung“ unterschreibt bzw. schon im Vertrag so eine Formulierung enthalten ist, dass man nichts weitersagen darf.

und
auch im Hygienebereich, denn entgegen medizinischem
Fachpersonal müssen sich diese „Besucher“ keinerlei
Voruntersuchung zum Ausschluss ansteckender Krankheiten u.ä.
unterziehen.

Ich musste mich noch nie , egal in welchem Bereich (Praxis, Klinik, Rettungsdienst…) vor Arbeitsbeginn irgendeiner Voruntersuchung unterziehen!
Nach Arbeitsbeginn kam dann irgendwann die „Betriebsärztliche Untersuchung“, bei der wurde dann auch Blut abgenommen und die übliche Infektionsserologie (Hepatitis/HIV) mit untersucht.

Wie kommst du darauf, dass medizinisches Fachpersonal generell einer solchen Voruntersuchung unterzogen wird? („Persönlichkeitsrecht“ dieser Personen…)

Die Besucher müssen sich mit Sicherheit dem üblichen hygienischen Procedere unterwerfen. Also Einschleusen, Klamotten wechseln, Haube/Mundschutz auf, OP-Schuhe an, Händedesinfektion…
Wie jeder andere Zuschauer (oder z.B. Vater beim Kaiserschnitt) auch.

Viele Grüße

Trashi

Wie seht Ihr das?

Mal so gar nicht rechtlich.

Was glaubst du wieviele Leute in einem OP rumhüpfen, je nachdem wo
dieser ist. Auch ich nehme regelmäßig an OPs teil, weil das Stück
Elektronik natürlich bei der Einführung vom Hersteller überwacht
werden muß. Ich kenne weder die Patienenten noch glaube ich das sie
darüber informiert wurden das die Videokonferenz zum Arzt in den
Staaten gerade von einem Ing. überwacht wird.

Selbstverständlich müssen wir die Hygeneregeln einhalten und rund um
den Tisch (1 Meter) geht gar nichts. Der äußere Bereich des OPs ist
hingegen gar nicht mehr so steril. Denk mal an Lüfter in
Elektrogeräten die quirlen die Bakterien des Vorpatienten rum. Auch
ist eine Desinfektion eines technischen Gerätes nur begrenzt möglich.

Von daher, Hightec oder doch lieber Mittelalter?

Plem