Eine Frau Anfang 60, die nach einer Darmerkrankung ihre Ernährung auf reine Rohkost umgestellt hat, und damit auch einen guten Erfolg erzielt hat (vorherige Darmprobleme sind kaum noch vorhanden) ist durch die Ernährung aber auch sehr dünn geworden.
Da noch eine Schmerzerkrankung vorliegt und es ihr oft sehr schlecht geht und Sie, wie beschrieben sehr dünn ist, sind ihre Kinder der Meinung, es ginge ihr so schlecht weil Sie so dünn.
Sie ist aber der Meinung, das habe nichts mit ihren Schmerzen zu tun, da es ihr vor der Ernährungsumstellung ja noch bedeutend schlechter ging.
Ihre Kinder haben davon gesprochen Sie zwangsweise in ein Krankenhaus einliefern zu lassen, wovor Sie sich fürchtet, da Sie bezgl. der Vorerkrankung kein Vertrauen zu Ärzten hat.
Weiß hier jemand, ob so etwas rechtlich überhaupt zulässig ist, dass man gegen seinen Willen zu einer Behandlung gezwungen wird?
Hallo Rusa.
Also, soweit die Frau alleine entscheiden kann was sie will oder nicht, kann sie kein Mensch zu nichts zwingen. Nur wenn sie eine Vorsorgevollmacht (Antrag im Amtsgericht) an jemanden-z.B. Kinder oder andere Person- gemacht hat, dann entscheidet die Person selbst.
So ein Fall war bei mir, als meine Mutter im Krankenhaus lag und sich nicht selbst verteidigen konnte. Da sie lange Zeit nicht ansprechbar war, habe ich einen Antrag beim Amtsgericht gestellt und auch bekommen. Vorher hat sie ein Beamte besucht und bestätigt, dass sie alleine nicht mehr über sich entscheiden kann.
Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen. Sonst kannst du im Internet über Vorsorgevollmacht nachlesen.
LG Ella56
sie kann zur Behandlung nicht gezwungen werden, wenn sie noch selber für sich entscheiden kann.
Erst im Rahmen einer Fremd- oder Eigengefährdung kann durch das Amtsgericht sowas erzwungen werden, was allerdings meistens in der Psychiatrie stattfindet.
Es ist also schwierig einer geistig klaren Person eine Behandlung durch das Amtsgericht im Rahmen des Betreuungsrechtes zwangseinzuweisen.
Hallo,
außer in klaren Notfällen (wie etwa ein Delirium) können Behandlungen gegen den Willen eines Patienten nur nach einem Gerichtlichen Beschluss in Form einer einstweiligen Verfügung bis zu Einsetzung eines Betreuers für die Gesundheitssorge durchgeführt werden.
Die Hürden sind in den Meisten Fällen sehr hoch gesetzt.
In dieser Drohung der Kinder kommt also entweder unwissen oder Verzweiflung zum Ausdruck, wahrscheinlich beides. Gesetzt den Fall die Kinder haben mit ihrer Einschätzung recht, dann werden sie unter Umständen nur zusehen können, wie ihre Mutter sich gesundheitlich ruiniert und vorzeitig verstirbt.
Auch gesundheitsgefährdende Fehlernährung rechtfertigt keinen gerichtlichen Eingriff, sonst wäre ja ca. ein Drittel der Deutschen unter Betreuung zu stellen.