Patientenverfügung

Hallo,

hat sich ja gerade sehr viel geändert im Bezug auf Patientenverfügung.

Und daher meine Frage!

Kann man in seiner Verfügung den verfassen, dass man keinerlei Behandlung will.

Also z.B. Susi hat einen Autounfall und nicht ansprechbar. In ihrer PV hat sie aber angewiesen in so einem Fall jegliche Hilfe zu unterlassen. Susi hat praktisch in ihrer PV verfügt, dass egal in welcher Situation, wenn sie nicht mehr anprechbar sein sollte, keinerlei Maßnahmen will.
Oder z.B. sie hat auf offener Straße einen Herzinfarkt und der Notarzt kommt…

Dir Vordrucke im Internet, sehen so einen Fall ja nicht vor. Da wird immer von ausgegangen, dass ein minimum an Behanldung statt finden soll. Susi aber möchte gerne gegliche Handlung eines Arztes an ihr verhindern.

Geht das?
Vielen Dank

Hallo,
das ist auch oft diskutiert und ist eher eine Frage der Durchführung.
Wenn der (Erst-)helfer von der Verfügung weiß, wird er sich wohl daran halten müssen, falls nicht, würde er sich aber wegen unterlassener Hilfeleistung selbst strafbar machen.
Da muß sich meiner Meinung nach der Gesetzgeber noch etwas einfallen lassen, wie man den Helfern seinen willen so kundtun kann, damit die ihn auch erkennen können, bevor sie helfen. Normal hilft man ja zuerst, bevor man sich darum kümmert, wem man da hilft (wobei man bei den Papieren vielleicht eine Verfügung finden könnte).

Cu Rene

Hallo,
das ist auch oft diskutiert und ist eher eine Frage der
Durchführung.
Wenn der (Erst-)helfer von der Verfügung weiß, wird er sich
wohl daran halten müssen, falls nicht, würde er sich aber
wegen unterlassener Hilfeleistung selbst strafbar machen.

Das ist klar. Ich würde natürlich auch erst mal helfen. Man kann ja nicht in erster Linie davon ausgehen, dass die Person keine Hilfe will.

Da muß sich meiner Meinung nach der Gesetzgeber noch etwas
einfallen lassen, wie man den Helfern seinen willen so kundtun
kann, damit die ihn auch erkennen können, bevor sie helfen.
Normal hilft man ja zuerst, bevor man sich darum kümmert, wem
man da hilft (wobei man bei den Papieren vielleicht eine
Verfügung finden könnte).

Aber theoretisch muss sich der Helfer daran halten?

Cu Rene

Gruß Annna