Hi Nikodemo,
es mag sein, dass das Beispiel mit dem Alkoholiker nicht ganz
so zum Thema passt.
Zum Thema „Älterwerden“ - oder was meinst Du?
Aber auch ein Alkoholiker kann Angst vor
den Lebenslangen Nebenwirkungen der Ihm verabreichten
Medikamenten haben. zumal ja nicht im Voraus sicher ist, ob er
sie braucht.
Aber ein trinkender Alkoholiker hat durch den Alkohol schwerste Nebenwirkungen auf sämtliche Organe und das gesamte Nervensystem, die ihn wenig scheren, so lange er noch trinken will. Ansonsten ist der körperliche Entzug von Alkohol nach 8 Tagen abgeschlossen. Sollte der Betroffene unter einer Leberzirrhose oder einer chronischen Bauchspeicheldrüsenentzündung (beides Folgen des Alkoholmissbrauchs) leiden, sind Medikamentengaben dringend geboten, deren Nebenwirkungen aber ein Klacks sind im Vergleich zu dem, was der Alkohol im Körper anrichtet.
Es ist aber auch Tatsache, dass die Psychiatrie nicht nur zur
Behandlung von speziellen Krankheiten eingesetzt wird, sonder
auch zur Disziplinierung unliebsamer Zeitgenossen, zu denen ja
zweifelsohne auch Alkoholiker gehören.
Das war im letzten Jahrhundert vielleicht mal so - davon ist heute aber nicht mehr die Rede.
Die dabei eingesetzten
Mittel (z. B. starke Neuroleptika)zur Ruhigstellung oder
Fixierung, haben erwiesenermaßen sehr starke, unheilbare
Nebenwirkungen.
Neuroleptika werden wegen der starken Suchtgefährdung nicht an Alkoholiker abgegeben. Er bekommt lediglich Distraneurin zum Entzug, Tegretal zur Vorbeugung eines Krampfanfalls und in seltenen Fällen Haloperidol, wenn der Entzügige aus welchen Gründen auch immer aggressiv wird. Von „starken unheilbaren“ Nebenwirkungen kann da nicht die Rede sein. Eine Fixierung wird nur vorgenommen, wenn der Patient im Delir ausrastet und sich und andere gefährdet und hat keinerlei Nebenwirkungen.
Dass sich ein Alkoholiker in einem nüchternen Moment darüber
Gedanken macht, muss man Ihm schon zugestehen.
Das ist ihm unbenommen.
Eine von Ihm in diesem Sinne abgefasste Patientenverfügung
bleibt also unberücksichtigt?
Ja.
Ich habe darüber einen Bericht in einer Publikation einer
(leider sehr speziellen) Vereinigung gelesen und habe auch mir
darüber Gedanken gemacht, da man heute sehr schnell durch
irgendeinen, hier noch nicht bekannten Grund, in eine
Psychiatrie übergestellt werden kann.
Das scheint tatsächlich eine sehr „spezielle“ Vereinigung gewesen sein.
Darum habe ich mir Gedanken gemacht, ob mir eine
Patientenverfügung in einem solchen Falle (der hoffentlich nie
eintritt) unnötiges Leiden
erspart.
Das ist Dein gutes Recht. Hilfreich sind allerdings Informationen von Menschen, die etwas davon verstehen. Das sind Ärzte, Psychiater, Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen.
Trotzdem Danke für deine Antwort und wünsche Dir etwas weniger
Blauäugigkeit beim beurteilen von Angelegenheiten der
Psychiatrie.
Ist nett, dass Du mir Blauäugigkeit unterstellst. Bin selbst Alkoholikerin und Depressionspatientin und habe schon viele Wochen meines Lebens in Psychiatrien verbringen dürfen.
Alle weiteren Fragen zu diesem Thema solltest Du allerdings besser im Brett „Sucht und Prävention“ viel weiter oben unter dem Oberbegriff „Wissenschaft“ stellen, ich denke, da bist Du besser aufgehoben.
Gruß,
Anja