Patientenverfügung

hallo

weiß jemand ob die patientenverfügung von dem partner mitunterschrieben werden kann?

danke euch

Hallo,

da es außer dem allgemeinen Schriftformerfordernis (abgesehen von der Möglichkeit der Willenserforschung) keine besonderen Formvorschriften gibt, kann man so ziemlich machen was man will. Stellt sich nur die Frage in welcher Funktion und wie der Partner unterschreiben soll. Als Zeuge für die Abfassung der Verfügung durch den Verfügenden im Zustand ausreichender geistiger Verfassung wäre eine nicht ganz unübliche (wenn auch nicht notwendige) Variante.

Eine gemeinsame Verfügung analog zu einem Berliner Testament in Vermögensdingen gibt es aber nicht. Es muss schon jeder Partner eine eigene Verfügung aufsetzen.

Gruß vom Wiz