Patientenverfügung

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage zur patientenverfügung,jeder sagt was anderes.

Ich möchte nicht, das bei Krankheit an mir rummgefummelt wird,und mir 1000 Schläuche eingeführt werden.

Ich will einfach nur das nur der Stecker rausgezogen wird,und fertig
ist der Lack.

Ich habe im TV gesehen das eine Omi trotz PV auf den Kopf gestellt wurde. (Die war schon halb Tod)

Wie mache ich es nun richtig? das die Ärzte auch die PV beachten,gibt es da verschiedene Partientenverfügungen? und wo bekomme ich die her?

Herzlichen Dank.

Gruß
Mücke
aus Hamburg

Hi, notariell erstellen lassen, scheint der sicherste Weg zu sein.
MfG ramses90

Hallo,

aus klinischer Erfahrung kann ich sagen, dass die meisten Patientenverfügungen uns Ärzten das Leben nicht unbedingt einfach machen, weil sie meist nur immer den Extremfall (bereits laufender Sterbeprozess; stärkste Hirnschädigung die zum unwiderruflichen Koma führt; austherapierte Krebserkrankung usw.) beschreibt.

Häufig sind es aber nicht die Extremfälle, die uns begegnen. Als Beispiel sei hier ein großer Schlaganfall genannt, der ein Überleben möglich macht, aber vielleicht mit einer schwersten Sprachstörung und Schluckstörung und schweren körperlichen Behinderung einhergeht und darüberhinaus die ständige Abhängigkeit von einer Hilfsperson bedingt. Hier kommt man als Arzt häufig an Entscheidungswege: Legt man eine Nährsonde (über die Nase oder schon direkt durch die Bauchwand?), wünscht der Patient eine Reanimation oder Intubation, wenn es auf Grund einer Lungenentzündung durch Verschlucken des eigenen Speichels zu einer Atemstörung kommt.

Ich kann aus dem klinischen Alltag behaupten, dass ich ein Verfassen der persönlichen Wertvorstellungen viel wichtiger finde als die eigentlichte Patientenverfügung für den Extremfall. Ebenso die Benennung eines Fürsprechers in einer Patientenvollmacht.
Die persönlichen Wertvorstellung helfen besser abzuschätzen, ob die zu erwartende Restsymptomatik für den Patienten mit einem lebenswerten Leben vereinbar sind.

Beispiele und auch Textbausteine findest du z.B. hier:
http://www.bmj.bund.de/files/-/3903/Patientenverfueg…

http://www.bmj.bund.de/files/-/1511/Betreuungsrecht_…

Man kann nicht jeden möglichen Fall durchdenken… aber man sollte für den Zweifelsfall seine Patientenverfügung aktualisieren… ruhig auch mal mit dem Hausarzt durchsprechen und bei ihm und nahen Angehörigen eine regelmäßig aktualisierte Patientenverfügung hinterlegen.

Bei einer Patientenverfügung, die ich für die aktuell vorliegende Situation anwenden kann, halte ich mich als Ärztin an die dort festgehaltenen Wünsche. Wenn eine Kommunikation möglich ist, dann scheue ich auch nicht das Gespräch mit Patient und Angehörigen über die Wünsche für mögliche Notfallsituationen. Wenn keine Kommunikation möglich ist und der Patient nicht kommunizieren kann, bespreche ich mit den Angehörigen offen und frühzeitig den anzunehmenden Wunsch des Patienten und die möglichen Therapieoptionen, auch wenn es sich um Palliativmaßnahmen handelt im Sinne von reiner Symptomlinderung und Begleitung des sterbenden Patienten.

Ich hoffe, ich konnte ein paar Anstöße geben.

Viele Grüße.

Hallo Engel,

herzlichen Dank für deine ausführliche info,bin begeistert.

Ich glaube ich sehe es jetzt mit etwas anderem Augen,habe nur keinen der mich Pflegen würde und ich bewegungsunfähig an die Decke starre,
da habe ich Angst vor.

Gruß
Mücke

Hallo,

Gern geschehen.

Deshalb meine Empfehlung:
Setz Dich mit deinen Wünschen und Vorstellungen auseinander. Das macht niemand gern. Niemand mag sich ausmalen, wie es ist behindert zu sein… oder aber jemanden zu brauchen, um die alltäglichen Verrichtungen bewältigen zu können. Womit kann man sich arangieren? Womit nicht? Halte dies fest… das bildet eine gute Entscheidungsgrundlage… wenn Du selbst verhindert sein solltest, für Dich zu entscheiden.

Viele Grüße.

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Hallo Bluterder Engel,

werde ich machen,ich gebe mir auch Mühe,aber du weisst doch,irgendwo Sitzen oder Liegen,das ist doch kein Leben.

Tausend Dank nochmal.

Achso,änder doch mal deinen Namen,in „Weisser Engel“ um. (Lach)

Gruß
Mücke

Hallo Mücke,

Ich möchte nicht, das bei Krankheit an mir rummgefummelt
wird,und mir 1000 Schläuche eingeführt werden.

da sollte aber genau festgelegt werden, was du „erlaubst“.
Z.B. Behandlungen nicht länger als x Stunden/Tage, Behandlungsabbruch wenn nach x Stunden/Tagen keine Verbesserung, Behandlungsabbruch wenn länger als x Tage kommunikationsunfähig, bestimmte Behandlungen grundsätzlich nicht etc.

„Schläuche“ (Schmerzmittel per Infusion, Bluttransfusion, Blasenkatheter damit man nicht aufs Klo rennen muss, nach der OP noch einige Zeit ein EKG zur Sicherheit, evl. Sauerstoff über diese „Nasenstöpsel“ etc.) gibt es schon bei nach heutigem medizinischem Standard relativ harmlosen Krankheiten/Verletzungen, bei denen eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, vollständig zu genesen, besteht (z.B. Blinddarmentzündung, Bruch oder Muskelriss, der eine OP nötig macht, und aufgrund des Schocks temporär ohnmächtig). Falls man noch nie Patient im Krankenhaus war, ist einem mitunter nicht bewusst, an was man auf der Intensivstation standardmäßig so alles angeschlossen wird.

Bist du dir sicher, dass du dies in diesen Fällen auch ablehnen würdest?

Viele Grüße,
Nina

Hallo Mücke,

werde ich machen,ich gebe mir auch Mühe,aber du weisst
doch,irgendwo Sitzen oder Liegen,das ist doch kein Leben.

das musst du natürlich selber wissen…
Zwischen „Rollstuhl fahren“ und „Rollstuhl fahren“ kann ein riesiger Unterschied bestehen - Vollpflege, schlechtes Pflegeheim, mal im Rollstuhl rausgeschoben werden, nicht mehr klar bei Sinnen sein, keine altersentsprechende Freizeitgestaltung mehr möglich… oder außer der Rollstuhlbenutzung noch so gut wie alles machen können (solche Rollstuhlfahrer kenne ich auch - die wohnen alleine, studieren oder machen eine Ausbildung, gehen einem normalen Beruf nach, gehen aus, treiben Sport, fahren in Urlaub, haben Freunde, haben einen Partner und z.T. Kinder…).

Viele Grüße,
Nina

Hallo,

Im Prinzip gibt es der Erklärung des Engels nicht mehr viel hinzuzufügen, aber

Ich möchte nicht, das bei Krankheit an mir rummgefummelt
wird,und mir 1000 Schläuche eingeführt werden.

darin liegt das Problem unvollständiger und nicht durchdachter Patientenverfügungen: Sie sind nicht konkret. So ziemlich jeder (Notfall-)Patient bekommt einen Venenkatheter (=Schlauch), ihnen wird ein EKG geschrieben (wenn man so will, kann man die Kabel auch als Schläuche durchgehen lassen), sie bekommen Sauerstoff über eine Nasensonde oder einen Tubus, der in die Luftröhre vorgeschoben wird (= Schläuche), wenn eine Narkose notwendig ist, vielleicht sogar eine Magensonde und einen Blasenkatheter (=Schläuche), damit nichts daneben läuft, wenn sie schlafen gelegt werden.

Wo also macht man den Unterschied?
Stell dir einen Patienten vor, der Allergiker ist und von einer Biene in den Rachenraum gestochen wird. Damit er nicht erstickt, wenn die Schleimhaut dort massiv anschwillt, kann es notwendig sein, ihn zu intubieren, also hat er einen Schlauch in der Lunge. Nach der akuten allergischen Reaktion kann man den Tubus nach kürzester Zeit, wenn die Schleimhaut wieder abgeschwollen ist, problemlos entfernen und der Patient lebt bestens weiter.
Nach deiner Patientenverfügung („keine Schläuche!!“) wäre der Patient nun tot, wobei man ihn mit einfachsten Mitteln hätte retten können.

Gruß
Liete

P.S.: Aus rettungsdienstlicher Sicht ist es leider nicht immer möglich, bestehende Patientenverfügungen adäquat im Rahmen zeitkritischer Erkrankungen (z.B. Reanimationen) zu berücksichtigen.

Hallo,

aber du weisst doch, irgendwo Sitzen oder Liegen, das ist doch kein :Leben.

Das kann ich so nicht ganz unterschreiben… oder nicht ganz allgemeingültig stehen lassen. Wie Nina auch schon geschrieben hat, gibt es riesige Unterschiede.

Ich habe Patienten betreut, die in diesem Zustand nach Hause gegangen sind und ihnen lebenswert erschien, noch am Leben ihrer Enkel teilzunehmen… in die Familie integriert zu sein… und wußten, dass sie nicht als Belastung empfunden werden, sondern die Angehörigen diese Entscheidung mittragen. Auch Dabeisein kann Lebensqualität bedeuten. Gerade in der Arbeit mit schwerstbehinderten Kindern habe ich gelernt, wieviel Freude das alleinige Hören von anderen lachenden Kindern machen kann… und ich habe auch einen kleinen Einblick darin erhalten, wieviel Bindung zwischen Eltern und ihren Kindern im Wachkoma bestehen kann… und warum manche Eltern für ihre Kinder jede Art der Therapie wünschen, aber auch warum manche Eltern auch loslassen können.

Ich glaube, es hängt von vielen Umständen ab, welche Wünsch man für sich selbst hat. Gibt es eine Möglichkeit der familiären Pflege oder ist das noch zu erreichende Ziel ein Pflegeheim. Kann man sich ausdrücken und eigene Bedürfnisse kommunizieren oder ist man im eigenen Körper gefangen und in jeder Aktivität des täglichen Lebens aus fremde Hilfe angewiesen. Ist man an den Rollstuhl gefesselt oder kann man ihn allein fortbewegen. Man ist geprägt… von seiner Kultur, von seinen Freunden und sicher auch von seinem eigenen gerade stattfindendem Leben… umso individueller ist jede Entscheidung, die man in einer Patientenverfügung festhält.

Aber ja… ich verstehe, was du meinst… sowohl als Mensch, der selbst krank werden kann als auch als Ärztin, die auf der anderen Seite steht.

Viele Grüße.

Hallo Liete,

darin liegt das Problem unvollständiger und nicht durchdachter
Patientenverfügungen: Sie sind nicht konkret.

genau.
Noch eine Ergänzung:

„Keine Kabel und Schläuche“ muss auch nicht immer bedeuten, dass ein
schmerzfreier/schmerzarmer und weiteres Leiden vermeidender Tod eintritt.
„Keine Schläuche“ hieße auch: keine Schmerzmittel, nach einer OP (würde die überhaupt durchgeführt selbst wenn es eine relativ harmlose wie bei einem gebrochenen Bein wäre?) keinen Blasenkatheter sondern die Bettschüssel untergeschoben bekommen (kann anfangs schmerzhaft sein) etc.
Im Falle einer ernsteren Situation (schwerer Verkehrsunfall):
Die Schmerzmittel wären sicherlich das Mindeste, was hier gewünscht wäre (und was wohl auch im Sinne der meisten wäre, die eine Patientenverfügung erstellen)… Tabletten einnehmen geht aber nicht in dieser Situation, „Schläuche“ wurden per Patientenverfügung abgelehnt, also keine Schmerzmittel verabreicht. Sich mitteilen ist z.B. nicht möglich. Sterben würde derjenige mitunter auch nicht sofort… also: Leiden. Genau das, was derjenige wohl nicht wollte.

Viele Grüße,
Nina

Hallo

„Keine Schläuche“ hieße auch: keine Schmerzmittel

Naja… ganz so schlimm ist es ja nun nicht, man kann bestimmte Schmerzmittel auch unter die Haut geben. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Morphin. Oder aber in Form von Pflastern. Aber: in die Vene verabreichte Schmerzmittel wirken natürlich schneller… und man kann natürlich in einer Patientenverfügung festhalten, dass man gern Schmerzmittel über die Vene erhalten möchte.

Desweiteren enthalten Patientenverfügungen ja auch eine Einleitung, die festlegt für welche Situationen sie gelten und da geht es ja in den meisten Fällen um eine akut lebensbedrohliche Situation. Und das ist ja nochmals ein Unterschied zu einem geplanten operativen Eingriff.

Viele Grüße.

Hallo BlutenderEngel,

und man kann natürlich in einer Patientenverfügung
festhalten, dass man gern Schmerzmittel über die Vene erhalten
möchte.

natürlich kann (und sollte!) man das. Exakt das wollte ich damit ausdrücken: Man sollte ausdifferenzieren, welche Behandlungsformen man zulässt. Bei „keine Schläuche“, „keine Behandlung“ würden eben auch die Schmerzmittel wegfallen.

Desweiteren enthalten Patientenverfügungen ja auch eine
Einleitung, die festlegt für welche Situationen sie gelten und
da geht es ja in den meisten Fällen um eine akut
lebensbedrohliche Situation. Und das ist ja nochmals ein
Unterschied zu einem geplanten operativen Eingriff.

Zum operativ geplanten Eingriff ist das natürlich meist ein Unterschied. Aber: Während einer OP kann es zu Komplikationen kommen (auch relativ einfache und gut überlebbare, wie z.B. das Benötigen einer Blutspende). Manche Patientenverfügungen gelten auch, je nachdem wie geschrieben, ab dem Moment und so lange wie man bewusstlos ist - auch das können Situationen sein, die schon mit einfachen Behandlungen nicht mehr lebensbedrohlich sind.

Viele Grüße,
Nina

Desweiteren enthalten Patientenverfügungen ja auch eine
Einleitung, die festlegt für welche Situationen sie gelten und
da geht es ja in den meisten Fällen um eine akut
lebensbedrohliche Situation. Und das ist ja nochmals ein
Unterschied zu einem geplanten operativen Eingriff.

Darin liegt leider die Misere für das Rettungsdienstpersonal und das der Notaufnahme; sprich: Für all diejenigen, die nicht ausreichend Gelegenheit dazu hatten, die (aktuelle) Patientenverfügung zu lesen, bevor das Ereignis eingetreten ist. Ich betone deswegen, dass sie auf dem neusten Stand sein sollte, da in einer zehn Jahre alten Verfügung veränderte Umstände wie das Fortschreiten der Krankheit einfach nicht berücksichtigt sein können.

Eine Patientenverfügung ist gut und sollte auch von vermeintlich kerngesunden Menschen frühzeitig aufgesetzt werden, es gibt aber leider Situationen, in denen sie nicht die erwünschte Beachtung finden kann. Wer sagt mir als Behandelnde z.B. dass die Patientenverfügung, die ich in der präklinischen Herzinfarktbehandlung, in der wirklich keine Zeit bleibt, in die Hand gedrückt bekomme, „echt“ ist?

Hallo Nina,

ich glaube, wir sind da völlig d’accord.

Mir war es nur wichtig, keine Ängste zu schüren. Eine Patientenverfügung sollte man machen, weil man sich sicher fühlt in seiner Entscheidung, die man vielleicht nach einer Beratung getroffen hat und nicht aus falschen Ängsten heraus.

Aber ich glaube, das klang nur so an und war nicht Intention deiner Antwort.

Liebe Grüße.

Hallo.

Wer sagt mir als
Behandelnde z.B. dass die Patientenverfügung, die ich in der
präklinischen Herzinfarktbehandlung, in der wirklich keine
Zeit bleibt, in die Hand gedrückt bekomme, „echt“ ist?

Das ist ein zweischneidiges Schwert.

Gedankenspiel: Ihr habt die Patientenverfügung in der Hand, die sich gegen Reanimation, Intubation und kreislauferhaltende Medikamente ausspricht… nehmen wir an eine Unterschrift eines vermeindlichen Arztes ist auch drauf… und nachdem der Patient im Wagen liegt, habt ihr den kurzen Moment die Verfügung zu überfliegen. Der Patient wird reanimationspflichtig. Drückt ihr oder nicht? Ist nicht die Patientenverfügung primär der anzunehmende Patientenwille?

Ich frage bewusst, obwohl ich um die Schwierigkeit der Entscheidung weiß. Auch eine Frage, die mich aus ethischen Gesichtspunkten interessiert.

Viele Grüße.

Hallo BlutenderEngel,

Aber ich glaube, das klang nur so an und war nicht Intention
deiner Antwort.

Ängste schüren wollte ich ganz und gar nicht - nur informieren, was man bei einer Beratung noch ansprechen sollte und worauf man achten sollte.

Viele Grüße,
Nina

Das ist eine besch*** Situation, dennoch bleibt es dabei, dass keine Zeit bleibt, um die Echtheit des Dokuments zu überprüfen (vom Überfliegen eines solchen Schreibens kann ich kein Menschenleben abhängig machen). Wir können nicht mit dem Patienten reden, ein Gespräch mit Angehörigen, ist in dieser Situation sehr schwierig, weil man einfach nicht genug Leute dabei hat, die nicht durch die Reanimation gebunden wären und ebenjene sind dann auch häufig nicht rational.
Weiß der Teufel, welcher Arzt das unterschrieben hat, ob und wenn ja, wann der Patient das verfasst hat. Eine DNAR-Anweisung, wie sie so oft auf Intensivstationen vorgefunden wird, wird idealerweise in Ruhe zwischen behandelndem Arzt und Patienten persönlich besprochen.
Ggf. muss dann die Entscheidung, nichts (mehr) zu tun, auf die Intensivstation verlegt werden.

Sobald der Notruf eingeht, handelt es sich um ein Hilfeersuchen, dem der Rettungsdienst unbedingt nachkommen muss. Im Zweifel ist es das Bestreben, Leben im Rahmen der Garantenstellung zu retten und zu erhalten.

Ob die Reanimation eingeleitet wird und wie lange sie fortgeführt wird, wird dann von weiteren, allgemein gültigen Faktoren abhängig gemacht (z.B. futility), wie sie auch für diejenigen von der ERC empfohlen werden, die keine Patientenverfügung haben.
Die paar Zeilen, die ich auf diese Erklärung verwenden kann, werden der Sensibilität, die diese Entscheidung erfordert, leider nicht im geringsten gerecht, aber das brauche ich dir sicher nicht zu erzählen…