Patientenverfügung

Hallo, was ich schon immer wissen wollte:
wenn wir (Ehepaar)eine vom Notar beglaubigte Generalvollmacht haben, warum brauchen wir dann extra noch eine Patientenverfügung??
Danke im Voraus und LG hexa1943

Hallo,

wer sagt denn, das ihr noch eine braucht? Und ausserdem käme das auf die Generalvollmacht an, ob sie z.b. auch für medizinische Fragen gilt bzw. wird in einer Patientenverfügung wesentlich ausführlicher auf das Thema Krankheit eingegangen.

Im übrigen: FAQ 1129.

Gruß
Nita

MOD: bitte keine Löschbenachrichtigung

Hallo,

da es hier um keine konkrete Gestaltungsfrage geht, antworte ich mal in der Hoffnung, dass nicht gelöscht wird:

Man kann bzgl. der zu regelnden Dinge die Dokumente bezeichnen wie man will, und man kann sie alle in einem Dokument gemeinsam oder auf beliebig viele Dokumente verteilt regeln. Trotzdem hat es sich eingebürgert eine Aufteilung in eine Patientenverfügung vorzunehmen, in der man für sich selbst Wünsche zur Behandlung und Versorgung für den Fall niederlegt, dass man sich selbst nicht mehr hierzu äußern kann, und eine Vorsorgevollmacht, in der man denjenigen bestimmt, der in einem solchen Falle dann dafür sorgt, dass diese Dinge auch umgesetzt werden, und in dem dieser dann auch eine rechtliche Vollmacht im Sinne von Abschluss von Verträgen, Vertretung vor Gericht, … erhält. Es macht aber natürlich Sinn, wenn beide Dokumente jeweils aufeinander verweisen, also in der Verfügung der Hinweis enthalten ist, dass per Vollmacht jemand bestimmt ist, der die detaillierten Entscheidungen in einer konkreten Situation trifft (so detailliert ist eine Patientenverfügung normalerweise nicht sinnvoll abzufassen, da diese ja nicht aus einer konkreten „Bedrohungslage“ heraus entsteht), und umgekehrt in der Vollmacht der Hinweis enthalten ist, dass es eigene Festlegungen in Form einer Patientenverfügung gibt.

Gruß vom Wiz