Patientenverfügung

Hallo wwwler,

wir haben uns unter Arbeitskollegen über eine Patientenverfügung
unterhalten.
Es ist aber nicht so einfach was zufinden,jede Verfügung ist anders,
welche sollen wir nehmen?

Kann uns da bitte jemand helfen? und uns einen Link oder einen
Tipp geben.

Herzlichen Dank

MückeHH
Und Arbeitskollegen.

prüfe alles und behalte das Beste …
Liebe Mücke

wenn Du verschiedene Patientenverfügungen anschaust und dabei nicht das Gefühl hast „ja, genau diese will ich“, dann bleibt nichts anderes übrig, als (unter Zuhilfenahme vieler Patientenverfügungen) Deine eigene zu schreiben. Jedenfalls ich habe es so gemacht.

Beste Grüsse

Urs Peter Hinnen

unterschreibe sie bei einem Anwalt/Notar (evtl. geht notfalls auch ein Arzt) und wiederhole diese Unterschrift in regelmäßigen Abständen (alle paar Jahre, der Anwalt weiß mehr).

Hallo!

Am besten selber formulieren. Und exakt! Wenn man zb auf Lebenserhaltende Maßnahmen verzichten möchte, sollte man sich aber überlegen ob es nicht übergangweise doch ganz fresh wäre 2 Wochen nach einer OP zB durch eine Magensonde versorgt werden zu können. Es gibt so viele Konflikte und Missverständnisse bei den Verfügungen. Ich würde mich mit einem befreundeten Arzt zusammensetzen um etwas vernünftiges zu schreiben. Man will am Ende ja nicht hopps gehen, nur wegen nem doofen Papier - auf der anderen Seite zb nicht 10 Jahre lang im Koma rumhängen… mein Beitrag:etwas polemisch, entschuldige

Mit besten Grüßen!

Hallo,

wenn ihr mehrere Interessenten seid und wirklich was „Individuelles“ wollt, lohnt es sich ggf. damit einen Rechtskundigen zu beauftragen . . .

Unabhängig davon bleibt allerdings m. W. die Möglichkeit, einer Person des Vertrauens die allerletzte Entscheidung zu überlassen?!

Der Anwalt weiß inbesondere, dass es diese Formvorschrift nie gegeben hat, und auch aktuell nicht gibt. Es schadet natürlich nicht, ändert aber auch nichts. Du unterschreibst die Kündigung deiner letzten Wohnung auch nicht alle paar Jahre noch einmal, und triffst Dich mit dem Verkäufer deines ersten Gebrauchtwagens auch nicht ständig, um noch mal den Kaufvertrag zu unterschreiben.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

es gibt da kein richtig oder falsch, sondern nur genau die Verfügung, die genau die Punkte so regelt, wie Du sie für Dich geregelt haben möchtest. Und die Wahrscheinlichkeit, dass schon jemand anderes genau diese Verfügung schon mal exakt so geschrieben hat, ist eher unwahrscheinlich. Ich habe hier schon genug alte Ehepaare sitzen gehabt, die zu unterschiedlichen Festlegungen gekommen sind, und das ist auch vollkommen OK, denn es geht hier um ganz persönliche und höchst intime Dinge, die wirklich jeder nur für sich alleine entscheiden kann (Interessant dabei immer wieder die gegenseitige Überraschung der Beteiligten, wenn nach 50 Jahren Ehe diese unterschiedlichen Ansichten erstmals formuliert werden). Statt dessen muss man davon ausgehen, dass viele Formulare sehr stark weltanschaulich geprägt sind, und insoweit „Wahrheiten“ verkaufen wollen, die nicht jeder uneingeschränkt teilt, nur weil er dieser Weltanschauung grundsätzlich nahe steht.

Im Übrigen rate ich aus rein praktischen Gründen von formularmäßigen Verfügung ab, die einem im Falle des Streits über die Durchsetzung anzurufenden Richter keinerlei Einblick dahingehend ermöglichen, aus welcher Motivation und vor welchem Hintergrund es zu bestimmten Festlegungen gekommen ist. Das sind dann die Fälle, die auf dem Stapel schnell wieder ganz unten landen, und wo man hofft, dass sich das Thema dann durch Zeitablauf erledigt. Ein oder zwei persönliche Einführungssätze machen es einem Richter deutlich einfacher, sich ein Bild zu machen, und die Ernsthaftigkeit der Festlegungen nachzuvollziehen.

Weiterhin halte ich auch nichts von formularmäßigen Fragekatalogen von x Seiten, die nicht einmal Mediziner in der Lage sind in ihrer vollständigen Tragweite zu überblicken. Und auch von denen habe ich hier schon so einige sitzen gehabt, die dann lieber eine Seite frei formulierten Text mit überschaubaren grundsätzlichen Festlegungen acht Seiten Fragebogen vorgezogen haben. Interessant hierbei übrigens, dass die Fragekataloge der Ärzteschaft z.B. keinen Ausschluss weiterer Diagnostik in der letzten Lebensphase vorsehen. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt. Die Mediziner die ich hier hatte, haben den nach entsprechender Aufklärung schmunzelnd ausnahmslos in ihre Verfügungen aufgenommen.

Gruß vom Wiz