patientenverfügung

Liebe/-r Experte/-in,
ich werde am Montag am Knie operiert ( größerer Eingriff ) Ich lebe getrennt und seit 14 Monaten mit meiner neuen Lebenspartnerin zusammen. Wie kann ich ausschließen- wenn was schief geht – das meine noch Ehefrau - sich in das Prozdere einschalten kann?
Wäre für schnelle Antworten dankbar.

LG

Elmar aus KL

Hallo, Elmar, wenn Sie eine Patientenverfügung haben, können Sie dort einen Patientenanwalt benennen. In Ihrem Falle Ihre neue Lebensgefährtin. Wegen Ihre Nochehefrau würde ich einen Anwalt befragen, welche Rechte und Entscheidungsbefugnisse sie hat. Möglicherweise gilt der Hinweis auf Ihrer Patientenverfügung: Wünsche ausschließlich Frau … als meinen Patientenanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Wahle

P.S. Schreiben Sie mir gern, was dabei herausgekommen ist.

Danke für die nette und kompetente Antwort. Melde mich nach der ganzen Geschichte.

Elmar

Hallo, Elmar,

Danke für den Dank :smile:.
Viel Erfolg für die Operation. Ein Buchtipp fürs Knie:
„Krankheit als Symbol der Seele“. Rüdiger Dahlke. Beschäftigt sich damit, was wir uns selbst in Form unserer Krankheiten sagen wollen. Mir hat es sehr geholfen. Hatte jahrzehntelang Knieprobleme und nach Meinung der Ärzte sollte ich eigentlich bald mit einem künstlichen Kniegelenk herumlaufen.
Nach einer Knie-Op, einer anschließenden Kur und vierjährigem Dranbleiben am Problem bin ich heute schmerzfrei. :smile:
Ihnen auf jeden Fall komplikationsloses Gelingen.
MFG
Irene

hallo elmar,
ich hatte dir per mail geantwortet.
würde mich interessieren, wie du/ ihr es nun geregelt habt.
lg sun