Die wundersame Gesetzgebung einiger Ärzte.
Nach dem Unfalltod unseres Sohnes wollten wir von div. Ärzten nur eine Auskunft über den Gesundheitszustand und Unfallhergang erhalten. Trotz Vorlage aktueller Patientenverfügung, Vollmachtserkärung und den Erbschein in Kopie wurden uns aufgrund der Schweigepflicht keine Auskunft gegeben. Nach Rechtsauskunft wurde uns bestätigt, dass es Pflicht ist mit diesen vorgelegten Unterlagen eine detaillierte Auskunft zu erteilen, die Schweigepflicht ist damit aufgehoben! Einige Ärzte ignorierten die vom Gesetzgeber vereinbarte Regelung. Was kann man da noch machen? Wer wenig Geld und Durchhaltevermögen hat gibt da auf und ist auf die Gnädigkeit von Ärzten angewiesen.
Was ist dann wenn ein Patient nicht mehr selbst über sich entscheiden kann? Gilt dann auch keine Patientenverfügung oder müssen Rechtsmittel in Anspruch genommen werden?
das ist sehr traurig zu lesen.
zu den sache:
sie haben das recht.
wenn die ärzte sich weigern würde ich erstens die unabhängige patientenberatung kontaktieren, die helfen da weiter vorallem wenn das durchhaltevermögen verständlicherweise geschwächt ist.
zweitens würde ich mich unbedingt an die ärztekammer bzw. kassenärztliche vereinigung wenden - da hat jedes bundesland jeweils eine vereinigung.
denn das sind die verbände unter denen die ärzte arbeiten. da kommen die beschwerden an.
wenn sie das machen wird dann eine schriftliche beschwerde verlang und die betroffenen mediziner werden dann auch um eine stellungnahme gebeten.
das fällt mir jetzt so ein.