Patientenverfügung

Guten Morgen,
weiß nicht so genau ob ich hier richtig bin oder lieber ins Brett RECHT hätte stellen sollen?? Aber ich dachte hier tummelt sich vielleicht der ein oder andere Arzt der Erfahrung damit hat.

Ich würde gern für mich eine Patientenverfügung erstellen. Ich hab gesehen es gibt im Handel Vordrucke. Aber wie funktioniert das genau. Ich habe doch das Papier nicht ständig bei mir (oder muss ich das?) Woher wissen die Unfallärzte im Zweifel was zu tun ist und obn ich eine Verfügung habe oder nicht? Wird das irgendwo eingetrage? Wo?

Danke für Hilfe,
Cora

Hallo Cora,

ich habe meine Patientenverfügung bei www.hvd-berlin.de erstellt. Das ist ein Verein, kostet eine jährliche Mitgliedsgebühr. Dafür lesen die auch drüber und schauen, ob man da nichts reinschreibt, was juristisch bedenklich ist.

Man kann also, so heißt es, davon ausgehen eine gültige Patientenverfügung zu haben. Die wird beim HVD in Berlin hinterlegt. Man bekommt dann so ein kleines Kärtchen, das man in der Brieftasche immer bei sich tragen soll. Ebenso wie ein Organspenderausweis nützt auch eine Patientenverfügung zu Hause in der Schublade gar nichts.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

von Formularen halte ich gar nichts, da die zu treffenden Entscheidungen viel zu individuell sind. Die Herausgeber der Formulare sind üblicherweise weltanschaulich in die ein oder andere Richtung geprägt und verkaufen in ihren Formulierungen ihre Sicht der Dinge. Aber auch wenn man z.B. Mitglied einer Kirche ist, muss dies ja nicht heißen, dass man bei diesen höchstpersönlichen und gewichtigen Entscheidungen alles „kirchenkonform“ handhaben will. Und auch der weltliche Humanist muss ja nicht unbedingt in allen Details mit einer Regelung einverstanden sein, die z.B. die Gesellschaft für humanes Sterben (von der ich allerdings ohnehin nicht viel halte) herausgegeben hat. Teilweise gibt es auch ein richtiges Hauen und Stechen zwischen den verschiedenen Gruppen um die wahre Lehre der Patientenverfügung. Da sollte man sich also maximal inspirieren lassen und dann ggf. mit Hilfe von Anwalt/Arzt selbst zur Feder greifen.

Das hat auch einen ganz praktischen, außerhalb der Gesetze stehenden, menschlichen Grund. Wenn ein Richter aufgrund so einer Verfügung ggf. tätig werden muss, dann ist dies eine enorm schwere und belastende Entscheidung, die man sich sicherlich nicht dadurch einfacher macht, dass man vom Betroffenen nur eine Postkarte mit ein paar Kreuzchen vorliegen hat, die ggf. auch noch aus zweifelhafter Quelle stammt. Ein selbstformuliertes Schreiben, aus dem insbesondere auch hervorgeht, warum man zu bestimmten Festlegungen gekommen ist, dürfte dafür Sorgen, dass die Akte nicht erstmal verfristet wird um zu sehen, ob sich die Geschichte nicht auch durch Zeitablauf erledigt.

Was die Sache mit dem „bei sich tragen“ angeht, so gibt es bislang für Patientenverfügungen leider noch keine wirklich anerkannte zentrale Hinterlegungsstelle, die dann auch von allen Ärzten/Krankenhäusern/Pflegeheimen entsprechend kurzfristig abgefragt würde. Man kann aber über den Umweg einer Vorsorgevollmacht gehen. Diese kann bei der Bundesnotarkammer für kleines Geld hinterlegt werden. Darin ist dann der Bevollmächtigte genannt, der dann auch eine Ausfertigung der Patientenverfügung hat, bzw. weiß, wo diese zu finden ist.

Gruß vom Wiz

ich empfehle dir zuden sonstigen hinterlegungen kopien anzufertigen und sie denen auszuhändigen die informiert werden im falle des falles.
des weiteren sollten die personen informiert sein über den inhalt.

wenn du eh schon eine solche verfügung anfertigen willst, es gibt noch weitere wichtige - deren formularbezeichung mir nun gerade leider nicht einfallen will. aber deine KK wirds wissen.

Tach,

…Aber wie funktioniert
das genau. Ich habe doch das Papier nicht ständig bei mir
(oder muss ich das?) Woher wissen die Unfallärzte im Zweifel
was zu tun ist und obn ich eine Verfügung habe oder nicht?

Das mußt Du auch nicht. Wenn Du einen Unfall hast oder sonst wie der Notarzt kommt, wirst Du in der Regel wollen (es sei denn, Du hast zB ein unheilbares Leiden mit schwerer Beeinträchtigung und bist dem Tod eh nahe) ein, daß erstmal alles getan wird, um Dein Leben zu retten. Direkt am Notfallort kann kein Notarzt die genaue Überlebenswahrscheinlichkeit errechnen und dann mal kurz in der Verfügung nachblättern, eben den Notar anrufen und sich erkundigen, ob sie auch echt ist, seinen Rechtsanwalt fragen, ob er richtig handelt und dann die korrekte (bzw. Nicht-)Therapie einleiten.
In der Regel geht es mehr darum, jemanden zu bestimmen, der die Sachen für einen regelt, wenn man länger ausser Gefecht ist z.B. auf einer Intensiv im künstlichen Koma gehalten wird.

Grüße,

Chris