es könnte auch gut ins Rechtsbrett passen, aber hier sitzen ja die Mediziner…
Angenommen Frau und Mann sind getrennt, aber nicht geschieden. Sie haben ein erwachsenes Kind.
Wenn die Mutter krank wird und selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, wird dann - ohne Patientenverfügung - der (Ex)Mann oder das Kind mehr „Entscheidungsgewalt“ haben?
Angenommen Frau und Mann sind getrennt, aber nicht geschieden.
Sie haben ein erwachsenes Kind.
Wenn die Mutter krank wird und selbst keine Entscheidungen
mehr treffen kann, wird dann - ohne Patientenverfügung - der
(Ex)Mann oder das Kind mehr „Entscheidungsgewalt“ haben?
Weder noch! Es ist eine weit verbreitete Legende, dass der Ehegatte oder ein Kind automatisch in so einer Situation etwas zu melden hätte. Zu melden hat nur der etwas, der entweder per (Vorsorge-)vollmacht oder qua richterlicher Anordnung zum Betreuer bestellt worden ist.
Viele Fälle laufen zwar so ab, dass man ohne Vollmacht/Betreuung auskommt, weil sich Ärzte und Angehörige einig sind. Wie wenig dies aber mit tatsächlicher Entscheidungsgewalt der Angehörigen zu tun hat merkt man genau in dem Moment, in dem man sich nicht mehr grün ist. Daher ist eine Vorsorgevollmacht dringend zu empfehlen, denn sie sperrt dann auch die Einleitung eines Betreuungsverfahrens!
Weder noch! Es ist eine weit verbreitete Legende, dass der
Ehegatte oder ein Kind automatisch in so einer Situation etwas
zu melden hätte. Zu melden hat nur der etwas, der entweder per
(Vorsorge-)vollmacht oder qua richterlicher Anordnung zum
Betreuer bestellt worden ist.
Ok. Ist mit dieser Vollmacht eine Patientenverfügung gemeint oder gibt es da noch etwas anderes, was dafür wichtig ist?
Hallo Tato,
nein, die Patientenverfügung ist eine vorweggenommene Willenserklärung des Patienten für den Fall, daß er einmal aus mediz. Gründen nicht dazu in der Lage sein wird, seinen Willen direkt kundzutun- z.B. wenn jemand an einer schweren… Krankheit leidet und für den möglichen Fall keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht. Mit seinem so hinterlegtem Willen bleibt die Entscheidung bis zum Ende… in seinen Händen. Es ist aber gar nicht so leicht, eine Patientenverfügung zuerstellen. Durch eine Vorsorgevollmacht regelt der Betroffene, durch wen er vertreten werden will, wer für ihn Entscheidungen treffen soll- wenn er es selbst nicht kann. Ich glaube hier reicht ein formlos aufgesetzter Text mit Datum und Unterschrift desjenigen (wie Testament). Roxelane
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ok. Ist mit dieser Vollmacht eine Patientenverfügung gemeint
oder gibt es da noch etwas anderes, was dafür wichtig ist?
Nein,
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind zwei Paar Schuhe. Man braucht aber beide. Die Patientenverfügung definiert, wie in bestimmten Situationen, grundsätzlich medizinisch entschieden werden soll, wenn man dies dann nicht selbst kann. Die Vorsorgevollmacht sperrt ein sonst durchzuführendes Betreuungsverfahren, wobei der Bevollmächtigte nicht nur medizinische Fragen im Detail, sondern auch je nach Umfang verschiedene andere, z.B. rechtliche Fragen zu klären hat. Hierbei geht es dann z.B. um die Frage einer ggf. notwendigen Heimeinweisung, eine Auflösung der Wohnung, die Anordnung von freiheitsenziehenden Maßnahmen, …
Es gibt leider viele Vordrucke und Downloads von Entwürfen, die diese beiden Dinge in ziemlich unerquicklicher Art miteinander vermischen. Fachliche Beratung ist daher, insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass beide Dokumente - wenn sie richtig gemacht werden - auch in Teilen durchaus individuell sind und auch sein müssen, dringend anzuraten.
Es gibt leider viele Vordrucke und Downloads von Entwürfen,
die diese beiden Dinge in ziemlich unerquicklicher Art
miteinander vermischen. Fachliche Beratung ist daher,
insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass beide
Dokumente - wenn sie richtig gemacht werden - auch in Teilen
durchaus individuell sind und auch sein müssen, dringend
anzuraten.
Ich hatte mir schon diverse Vordrucke heruntergeladen, aber noch nicht gesichtet. Meine Tendenz war auch, einen Anwalt aufzusuchen.
Mist Da sieht die Betroffene bestimmt keinen Bedarf drin, was eher psychische Gründe hat… Grundstücke, großes Vermögen u.ä. sind nicht zu verwalten, daher wird die Sache auch nicht sonderlich kompliziert.
Was würde die Sache bei einem Anwalt denn ungefähr kosten?