Hallo,
nehmen wir an ein Mann (76 Jahre) hätte nach langer, chronischer, bekannter Krankheit ein plötzliches Organversagen erlitten.
Da er von seiner Erkrankung wusste, hat er seine Dinge geregelt und eine Patientenverfügung hinterlegt.
Als er nun plötzlich keine Luft mehr bekommt und akut droht zu versterben, ruft die Ehefrau in Panik den Notarzt.
Im Krankenhaus wird der Rentner (ehemals selbst Arzt) ins künstliche Koma verlegt und die Angehörigen darüber informiert, dass die Hoffnung nicht allzu groß ist.
Nach 72 Stunden wird von den Ärzten beschlossen, das Koma nochmals um 48 Stunden zu verlängern.
In dieser Zeit entwickelt der Patient eine Sepsis, die mit Antibiotika behandelt wird. Ebenso stellen sich Kammerflimmern ein, die zusätzlich mit Medis in den Griff zu bekommen ist.
Und dann geht das Warten los.
Laut Patientenverfügung möchte der Pat. nicht „lange“ beatmet werden und schließt eigentlich künstlie Ernährung aus.
Trotzdem wird er per Sonde ernährt, erhält Krankengymnastik und wird nun seit einer Woche im künstlichen Koma beatmet.
Die Angehörigen sind schon sehr verzweifelt, da der Pat. zu Lebzeiten deutlich gemacht hatte, dass er keine Intensivbehandlung wünscht.
Gespräche mit den Arzt sind bisher nicht ernsthaft möglich gewesen.
Entweder hatte dieser gerade mit der Schwester des Pat. gesprochen und wollte nicht alles wiederholen oder er war in der Visite und hatte keine Zeit.
Im Kreise der Angehörigen wurde bereits besprochen, dass die Beatmung abzustellen sei.
Das Krankenhaus hat die letzte Ölung veranlasst, scheinbar haben auch die Ärzte keine Hoffnung mehr.
Trotzdem wird alles getan um einen Pflegefall zu schaffen und der Pat. künstlich und, für die Angehörigen, grauenvoll am Leben erhalten.
Wer trägt nun die letzte Entscheidung? Liegt das tatsächlich beim Arzt?
Hätte der Pat. im Rettungswagen angeblich um Hilfe gebeten, ist dann tatsächlich die ganze Patientenverfügung hinfällig?
Was können die Angehörigen den in so einem fiktiven Fall machen?
Vielen herzlichen Dank
Jenny

