Da sind die 50 schnell überschritten und das eine oder andere Wehwechen treibt einen schon mal ins Hospital. Zu schnell ist man in solchen Fällen nicht mehr " ganz bei Sinnen ", ich meine entscheidungsfähig.
Da kommt die Frage auf, ob der Ehepartner die juristische Position besitzt über lebenserhaltende Maßnahme u.ä. zu entscheiden, wie es der Patient in einer Patientenverfügung geregelt hätte.
Bei nicht-ehelichen Gemeinschaften wäre das klar, aber bei Ehepaaren ?
Wir wollen uns nicht gegen die Patientenverfügung sperren, ganz im Gegenteil- doch ist das unter den gegebenen Umständen zwingend ?
best regards
goldfinger