Patientenverfügung erforderlich bei Ehepaaren ?

Da sind die 50 schnell überschritten und das eine oder andere Wehwechen treibt einen schon mal ins Hospital. Zu schnell ist man in solchen Fällen nicht mehr " ganz bei Sinnen ", ich meine entscheidungsfähig.
Da kommt die Frage auf, ob der Ehepartner die juristische Position besitzt über lebenserhaltende Maßnahme u.ä. zu entscheiden, wie es der Patient in einer Patientenverfügung geregelt hätte.

Bei nicht-ehelichen Gemeinschaften wäre das klar, aber bei Ehepaaren ?

Wir wollen uns nicht gegen die Patientenverfügung sperren, ganz im Gegenteil- doch ist das unter den gegebenen Umständen zwingend ?

best regards
goldfinger

Hallo goldfinger,

auch bei Ehepartnern kann niemand für den anderen entscheiden oder eine rechtsgültige Unterschrift geben, wenn der andere dazu nicht mehr im Stande ist. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Ehefrau für den Ehemann (oder emgekehrt) Entscheidungen treffen könnte. Für diesen Fall ist dann eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht von Vorteil, wo genau beschrieben ist, wer welche Entscheidungen treffen darf.

Liebe Grüße
Birgitt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich will ja nicht zynisch sein, aber wenn man so die Kriminalstatistik liest, sind Ehepartner wohl mit die letzten, die man so etwas entscheiden lassen darf…

Gruss Reinhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Patientenverfügung in guter Partnerschaft

Hallo,
ich will ja nicht zynisch sein, aber wenn man so die
Kriminalstatistik liest, sind Ehepartner wohl mit die letzten,
die man so etwas entscheiden lassen darf…
Gruss Reinhard

Hallo,

habe den Smiley hinter Deiner Antwort vermisst :-/

… es soll tatsächlich auch Ehepaare geben, die *keine* natürlichen Feinde sind, sondern sich vertrauen … gottseidank.

Aber gerade weil ich in einer solchen Partnerschaft lebe, haben meine Frau und ich gegenseitige Vollmachten gegeben, aber auch Patientenverfügungen - das entlastet den Partner nämlich im Fall des Falles auch von einem Stück Entscheidungsnot!

Lieben Gruß
Dantis

1 Like

ja. unbedingt!
erste neulich habe ich irgendwo einen bericht gesehen, in dem es um genau dieses thema ging. ein ehepaar hatte das auch nie für nötig befunden und nun mußte sich die frau, nachdem der mann ein pflegefall geworden war, zu allem anderen auch noch mit dem vormundschaftsgericht rumschlagen.

also besser, ihr macht sowas.

schöne grüße
ann


Da kommt die Frage auf, ob der Ehepartner die juristische
Position besitzt über lebenserhaltende Maßnahme u.ä. zu
entscheiden, wie es der Patient in einer Patientenverfügung
geregelt hätte.

Hallo,

niemand, überhaupt niemand kann einem Menschen die Entscheidung abnehmen, ob er weiterleben will, juristisch schon garnicht - die Ärzte dürften der Entscheidung eines Ehepartners nicht einfach folgen, ohne sich strafbar zu machen, z.B. wegen unterlassener Hilfeleistung. Und da findet sich auch leicht ein Kläger - etwa Frau ist für Abschalten, Tochter ist dagegen. Es gibt ja schon genügend solche Prozesse, v.a. in den USA.

Eigentlich muss man bezweifeln, ob man selbst dazu überhaupt in der Lage ist - es ist leicht gesagt, dass man mit Geräten nicht mehr leben will, aber im Angesicht des Todes kommt mancher zu anderer Ansicht (oder hat ganz einfach Angst), und gewinnt selbst einem Leben mit klapperndem Kunstherz auf einem Begleitwagen noch eine ausreichende Qualität ab. Ich war selbst mit Herzinfarkt auf der Intensivstation, da bekommt man einen anderen Blickwinkel.

Gruss Reinhard

hallo goldfinger,

wie andere schon erwähnt haben, gerade als ehepaar wird es wichtig und falls ihr kinder habt, sollten sie auch einbezogen werden - falls euch gemeinsam etwas zustösst. und alle sollten eine kopie haben, damit im falle eines falles nicht erst tagelang gesucht werden muss nach dem guten stück papier. und regelmässig muss es aktualisiert werden.
und dann muss man sich die richtigen vordrucke besorgen, denn eine pauschale patientenverfügung (und am besten auch eine betreuungsdings)
hilft nicht viel, wenn das was gerade anliegt dort nicht klar definiert ist, dann entscheidet der arzt nämlich und das muss nicht das sein, was jeder von euch wollte für sich.

wenn man diese formulare erstmal liest, wird einem klar, der partner oder die kinder wären hoffnungslos überfordert und auch finde ich, wäre es zuviel verantwortung entscheiden zu müssen, was der partner/die eltern denn jeweils für sich wollen würden…

fragt doch mal bei eurer krankenkasse nach oder aber versucht es hier:

Bestell - Center für Publikationen der Bundesregierung

es gibt noch andere möglichkeiten, aber da müsst ihr selbst schauen.

LG
nina

Hallo nina,

fragt doch mal bei eurer krankenkasse nach oder aber versucht
es hier:

oder hier:

Patientenverfügung / Willenserklärung? FAQ:1584

Beitrag Patientenverfügung? FAQ:1586

Mfg.
BelRia