da mich das Thema dann und wann doch ergreift stellen sich mir als vollkommener junger Laie die ein oder anderen Fragen.
Wenn ich Google mit dem Wort Patientenverfügung füttere werden direkt verschiedene Seiten aufgelistet wo entsprechende Vordrucke zu finden sind, die nur ausgedruckt werden müssen und fertig. Ausfüllen nicht vergessen, wäre sinnig, ja.
Aber ist es wirklich so einfach? Ist kein Notar o.ä. nötig? Ist es richtig, dass eine Patientenverfügung regelmäßig aktualisiert werden muss damit dem dort genannten Willen auch entsprochen werden kann?
Zudem, ist eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht das gleiche wie eine Patientenverfügung?
Bevor man so einen x-beliebigen Vordruck unterschreibt sollte man sich sicher sein, dass dieser auch den eigenen Vorstellungen entspricht, alle für einen wesentlichen Punkte umfasst, und nicht irgendwelche weltanschaulichen Dinge beinhaltet, mit denen man sich nicht identifizieren kann. Ich halte insoweit gar nichts von irgendwelchen irgendwo runter geladenen Vordrucken. Bei mir sitzen die Leute gerne mal eine Stunde zu dem Thema und länger, bis sie sich klar sind, was sie eigentlich wollen.
Formvorschriften sind in der Zeit als es noch keine gesetzliche Regelung gab immer wieder kunterbunt durch die Medien gegangen. Allein: Ohne gesetzliche Regelung des gesamten Themas selbstverständlich auch keine Regelung zur Form.
Die inzwischen erfolgte gesetzliche Regelung kennt ebenfalls keine besonderen Formerfordernisse bzgl. Notar oder ständiger Wiederholung der Unterschrift. Dies ist alles nicht schädlich, aber andererseits auch nicht notwendig. Gefährlich wird die Verbreitung dieser angeblichen Formvorschriften da, wo dann angeblich wegen Verletzung dieser tatsächlich gar nicht bestehenden Formvorschriften ungültige Patientenverfügungen von Angehörigen erst gar nicht gegenüber einem Arzt oder Gericht erwähnt werden.
Eine Vorsorgevollmacht kann mit der Patientenverfügung verbunden werden, ist aber eine vollkommen andere juristische Baustelle. Während man mit der Patientenverfügung selbst heute Festlegungen insbesondere in medizinischer Hinsicht trifft, die Anwendung finden sollen, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann, bestimmt man mit der Vorsorgevollmacht einen Dritten - an Stelle eines sonst vom Gericht einzusetzenden Betreuers - für einen in den bezeichneten (üblicherweise allen) juristischen und medizinischen Belangen für einen tätig zu werden, wenn man sich selbst nicht mehr um sich kümmern kann.
da mich das Thema dann und wann doch ergreift stellen sich
mir als vollkommener junger Laie die ein oder anderen Fragen.
Wenn ich Google mit dem Wort Patientenverfügung füttere
werden direkt verschiedene Seiten aufgelistet wo entsprechende
Vordrucke zu finden sind, die nur ausgedruckt werden müssen
und fertig. Ausfüllen nicht vergessen, wäre sinnig, ja.
Aber ist es wirklich so einfach? Ist kein Notar o.ä. nötig?
Ist es richtig, dass eine Patientenverfügung regelmäßig
aktualisiert werden muss damit dem dort genannten Willen auch
entsprochen werden kann?
nach der hervorragenden Ausführung von wiz bleibt mir von medizinischer Seite her nur noch zu sagen, dass du dich in jedem Fall mit einem Fachmann (Rechtsanwalt oder Arzt) beraten solltest; schließlich geht es um derart wichtige Dinge, die - wenn es blöd läuft - den Rest oder das Ende deines Lebens bestimmen werden. Dem wird ein x-beliebiger Bericht aus dem Internet doch nicht gerecht.
Ein Beispiel:
Eine nicht unübliche Formulierung, als es in den Medien einen Hype um die Patientenverfügungen gab, war: „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen.“
In dem Fall wären Medizinern die Hände gebunden, Basics zu ergreifen, die einem Patienten sehr gut helfen und ihm wieder zur vollständigen Heilung verhelfen können (ein Sauerstoff_schlauch_ wirkt kurzfristig oft Wunder, ebenso wie Infusionen, die so gut wie jeder Notfallpatient bekommt).
Die Bekanntmachung der Notwendigkeit eines solchen Schriftstücks war gut, sie wurde leider vielfach falsch angegangen, sodass ein Haufen solcher Papiere aus dem Internet oder Schmierzettel entstanden sind, die relativ nichtssagend waren.
nach der hervorragenden Ausführung von wiz bleibt mir von
medizinischer Seite her nur noch zu sagen, dass du dich in
jedem Fall mit einem Fachmann (Rechtsanwalt oder Arzt) beraten
solltest; schließlich geht es um derart wichtige Dinge, die -
wenn es blöd läuft - den Rest oder das Ende deines Lebens
bestimmen werden.
Richtig. Und deswegen mache ich mir die meisten Gedanken was den Punkt Beratung betrifft. Woran erkenne ich eine gute Beratung durch den Fachmann? Auf was muss ich achten? Und sollte ich mich von einem Anwalt ODER einem Arzt oder beiden beraten lassen?
Richtig. Und deswegen mache ich mir die meisten Gedanken was
den Punkt Beratung betrifft. Woran erkenne ich eine gute
Beratung durch den Fachmann? Auf was muss ich achten? Und
sollte ich mich von einem Anwalt ODER einem Arzt oder beiden
beraten lassen?
nimm doch einen arzt, der auch die befähigung zum richteramt hat (fachanwalt muss er nat. auch sein…)
scherz bei seite…
ein fachanwalt für erbrecht kennt alle aktuellen gegebenheiten.
wozu du einen arzt auch noch kontaktieren willst, der im regelfall keine ahnung hat, welche anforderungen die rechtsprechung an patientenverfügungen stellt, weiß ich nicht. ein arzt ist schließlich nur das werkzeug, das den patientenwillen verwirklicht. dazu muss dieser wille aber erstmal wirksam niedergelegt werden und das übernimmt ein jurist.
[nichts für ungut, dass ich den arzt hier als werkzeug verstehe…]
Aber der Anwalt hat keine Ahnung von der Medizin… Am besten ist rein vom Beratungsstandpunkt her eine akkordierte Beratung mit Arzt und dem Juristen gemeinsam - praktisch gesehen gibts das (jedenfalls bei uns) nicht so häufig, einfach aus Preisgründen.