Hallo zusammen,
gehen wir mal von folgendem Fall aus:
Herr und Frau Ottonormalverbraucher entscheiden sich, eine Patientenverfügung zu schreiben, die beiden bekannt ist (Unterschrift) und diese auch beim Notar zu hinterlegen. Inhalt dieser Patientenverfügung sei unter anderem „kein Notarzt“. So, nun passiert es: Herr Ottonormalverbraucher bekommt einen Schlaganfall, Frau Ottonormalverbraucher ruft dem Wunsch des Herrn Gemahl entsprechend keinen Notarzt und der Herr Gemahl
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verstirbt. Nun kommt Werauchimmer daher und sagt „Frau Ottonormalverbraucher, Sie sind ne Mörderin, Ihr Mann könnte noch leben, wenn Sie damals den Notarzt gerufen hätten“ Gingen wir mal davon aus, dies sei auch klar nachzuweisen. Könnte dann Werauchimmer der Frau Ottonormalverbraucher böses tun?
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hört einfach nicht auf zu leben. Irgendwann ruft Frau Ottonormalverbraucher dann doch den Arzt und der Herr Gemahl überlebt, ist aber Zeit seines Lebens für viel Geld pflegebedürftig. Könnte jetzt Werauchimmer (hier haben ja eventuell Kranken- und Pflegekassen ein Interesse?) der Frau Ottonormalverbraucher böses tun? Auch hier wieder sei natürlich vorausgesetzt, dass der Fall ganz klar ist und man das eindeutig auf das verspätete Eingreifen der Frau Gemahlin zurückführen kann.
Wie würde sich Frau Ottonormalverbraucher im „Ernstfall“ denn überhaupt richtig verhalten? Also: der Herr Gemahl kippt um, röchelt vor sich hin (oder auch nicht), ist aber nicht ansprechbar - es ist aber bekannt, dass sein Wunsch lautet „kein Notarzt“. Was tut sie dann? Ich meine, irgendeinen Arzt muss sie ja wohl anrufen, denn irgendwer muss ja den Tod des Herrn Gemahl auch amtlich feststellen. Würde es dann reichen, wenn sie den Hausarzt anruft und der dann auch gleich angebraust kommt? Oder wird da die nette Helferin sagen „nein, der Onkel Doktor hat grad Sprechstunde, rufen Sie den Notarzt an?“ Ganz davon abgesehen was passiert wenn beim Hausarzt das nette Band „Leider rufen Sie ausserhalb unserer Sprechzeiten an“ läuft…
*wink*
Petzi
