Patientenverfügung und Organspende

HAllo zusammen,

nehmen wir an, ein Mensch legt in der Patientenverfügung fest, dass er bei schwerer / unumkehrbarer Erkrankung keine lebenserhaltenden Maßnahmen, keine Beatmung, lebenserhaltenden Medikamente usw. wünscht.

Könnten ihm dann trotzdem Organe zur Organspende entnommen werden?
Denn dafür muss er ja einige Zeit am Leben erhalten werden…
Und er wäre ja vielleicht / warscheinlich nicht hirntot…

Für mein Empfinden schließt eine Patentenverfügung es meist aus, dass man noch Organspender wird

Das wird aber nie thematisiert. Es wird immer geraten, jeder solle eine Patientenverfügung haben, gleichzeitig auch einen Organspendeausweis. Das passt doch meist gar nicht szusammen, oder?

Fragt Bixie

Hallo Bixie,

nehmen wir an, ein Mensch legt in der Patientenverfügung fest,
dass er bei schwerer / unumkehrbarer Erkrankung keine
lebenserhaltenden Maßnahmen, keine Beatmung, lebenserhaltenden
Medikamente usw. wünscht.

der Mensch könnte doch auch das in der Patientverfügung angeben, wie er möchte dass vorgengangen wird (z.B.lebenserhaltende Therapie/Beatmung nur so lange wie es erforderlich ist um die Organe zu entnehmen…).

Gruß

Hallo, bixie,

Organe können immer nur post mortem, also nur einem hirntoten (=tot) Menschen entnommen werden. Der Herztod gilt nur noch in wenigen Ländern als Feststellung des Todes.

Einem unheilbaren Kranken können natürlich keine Organe entnommen werden, egal ob er noch künstlich am Leben erhalten wird, oder - per Patientenverfügung - nicht.

Für eine Organspende muss kein Mensch „am Leben“ gehalten werden, sondern „nur“ das Organ, das entnommen wird.

Hirntot bedeutet nicht, dass dein Herz nicht mehr schlägt, deine Niere oder deine Leber nicht noch kurzzeitig funktioniert.

Deswegen werden die Funktionen der einzelnen Organe bei hirntoten Patienten durch Maschinen „am Leben“ gehalten, der Mensch an sich und was wir darunter verstehen, ist aber bereits tot.

Ich hoffe, ich irre jetzt nicht, aber in Deutschland muss man ja sowieso eine aktive Zustimmung zu einer Organspende als Spender geben (anders in Österreich: da musst du aktiv die Zustimmung verweigern, musst also schriftlich vor deinem Tode deponieren, dass du NICHT als Organspender dienen willst)

Die Patientenverfügung greift, solange du am Leben bist (=nicht hirntot), bzw. regelt, wie bis dahin mit dir vorgegangen werden soll; die Zustimmung zur Organspende greift, wenn du tot (=hirntot) bist.

Bei schwerer Erkrankung ist die Möglichkeit, Organe zu spenden, relativ begrenzt, anders ist es bei Unfallopfern, die leider meist als Spender „dienen“.

Herzlichen Gruß, Maresa

Ausnahme
sind natürlich sogenante „Lebendspenden“ (Niere, Leber), wo lebenden Menschen - meist Angehörigen - eine Niere, bzw. Teile der Leber entnommen werden.

Diese Lebendspender unterliegen natürlich strengsten „Gesundheitsauflagen“. ebenso, wie du als Empfänger neben der Grunderkrankung, die die Spende notwendig macht, keine anderen wesentlichen Krankheiten haben darfst, bzw sie vor der Transplantation saniert werden müssen.

HG.M.

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Hi,

in vielen Patientenverfügungen ist das sogar manchmal notiert. Da steht dann sowas wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen erwünscht. Meine Organe können jedoch gespendet werden…“ etc.

GDA

Hallo Bixie,

ich kenne Patientenverfügungen, in denen der Patient sich als Organspender erklärt. Ebenso wird erklärt, dass im Falle von [… blabla …] keine künstlich lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen oder fortgeführt werden sollen. Dann kommt aber noch ein Satz, der besagt, dass im Fall, dass der Patient als Organspender in Frage komme, der Wille zur Organspende Vorrang habe. Das ist eine klare Fallunterscheidung, mit der die bis zur Organentnahme notwendigerweise fortzuführenden "lebens"erhaltenden Maßnahmen abgedeckt und die Ärzte dazu legitimiert sind.

LG
Huttatta

Hi Bixie,

nehmen wir an, ein Mensch legt in der Patientenverfügung fest,
dass er bei schwerer / unumkehrbarer Erkrankung keine
lebenserhaltenden Maßnahmen, keine Beatmung, lebenserhaltenden
Medikamente usw. wünscht.

OK

Könnten ihm dann trotzdem Organe zur Organspende entnommen
werden?

In der Regel nicht, denn um einen Organ zu spenden, muss der Spender (=Tote) gesund sein:
Was nutzt jemand der auf eine fremde Lungenflügel dringend angewiesen ist, die Lungen eines Menschen, der am Lungenkrebs gestorben ist?

Oder was macht einen kranken Menschen mit dem Herz eines Toten, der an einen Herzinfarkt gestorben ist?

Oder noch kraser (meiner Meinung nach) stellt dir mal vor, jemand wartet sehnsüchtig auf einen Leber und der Spender hatte am Todestag schwere Grippe mit Fieber. Da konnte der Leber auch von Viren befallen sein und danach wird der kranke Mensch ja praktisch noch kränker!

Oder selbiges mit einem Toten, der starker Raucher war: Was kann einen kranken Menschen mit seinen Lungen anfangen? Wohl wenig!

Mit diesen Beispiele wollte ich veranschaulichen, dass ein erstes „Gesetz“ um Spender zu sein ist, gesund zu sein beim Eintreten des Todes. Und auch das betroffene Organ darf maximal 10 - 12 Std. ausserhalb eines Menschen sein. Danach ist es für eine Spende nicht mehr geeignet.

Denn dafür muss er ja einige Zeit am Leben erhalten werden…

Organspender sind grundsätzlich Tote (es gibt mal Ausnahmen, zB zwei Geschwister entscheiden sich dafür, dass einem den anderen seine Niere spendet). Und zwar Menschen, bei denen zweifelsohne der Hirntod festgestellt wurde (und dies von mindestens zwei verschiedenen Ärzten bestätigt wurde).

Und er wäre ja vielleicht / warscheinlich nicht hirntot…

Irgendwann mal schon…
Der menschliche Hirn gibt elektrische Impulse. Und diese können, mit entsprechenden Geräten, relativ leicht festgestellt werden. Sollte keine elektrische Tätigkeit nachweiswar sein, so gilt der Mensch als Hirntot.

Für mein Empfinden schließt eine Patentenverfügung es meist
aus, dass man noch Organspender wird

Nein. Warum auch?

Das wird aber nie thematisiert. Es wird immer geraten, jeder
solle eine Patientenverfügung haben, gleichzeitig auch einen
Organspendeausweis. Das passt doch meist gar nicht szusammen,
oder?

Doch!

Fragt Bixie

Antwortet Helena
…und schönen Gruß!
(überzeugte Organspenderin -ohne Ausnahmen)