Hi Bixie,
nehmen wir an, ein Mensch legt in der Patientenverfügung fest,
dass er bei schwerer / unumkehrbarer Erkrankung keine
lebenserhaltenden Maßnahmen, keine Beatmung, lebenserhaltenden
Medikamente usw. wünscht.
OK
Könnten ihm dann trotzdem Organe zur Organspende entnommen
werden?
In der Regel nicht, denn um einen Organ zu spenden, muss der Spender (=Tote) gesund sein:
Was nutzt jemand der auf eine fremde Lungenflügel dringend angewiesen ist, die Lungen eines Menschen, der am Lungenkrebs gestorben ist?
Oder was macht einen kranken Menschen mit dem Herz eines Toten, der an einen Herzinfarkt gestorben ist?
Oder noch kraser (meiner Meinung nach) stellt dir mal vor, jemand wartet sehnsüchtig auf einen Leber und der Spender hatte am Todestag schwere Grippe mit Fieber. Da konnte der Leber auch von Viren befallen sein und danach wird der kranke Mensch ja praktisch noch kränker!
Oder selbiges mit einem Toten, der starker Raucher war: Was kann einen kranken Menschen mit seinen Lungen anfangen? Wohl wenig!
Mit diesen Beispiele wollte ich veranschaulichen, dass ein erstes „Gesetz“ um Spender zu sein ist, gesund zu sein beim Eintreten des Todes. Und auch das betroffene Organ darf maximal 10 - 12 Std. ausserhalb eines Menschen sein. Danach ist es für eine Spende nicht mehr geeignet.
Denn dafür muss er ja einige Zeit am Leben erhalten werden…
Organspender sind grundsätzlich Tote (es gibt mal Ausnahmen, zB zwei Geschwister entscheiden sich dafür, dass einem den anderen seine Niere spendet). Und zwar Menschen, bei denen zweifelsohne der Hirntod festgestellt wurde (und dies von mindestens zwei verschiedenen Ärzten bestätigt wurde).
Und er wäre ja vielleicht / warscheinlich nicht hirntot…
Irgendwann mal schon…
Der menschliche Hirn gibt elektrische Impulse. Und diese können, mit entsprechenden Geräten, relativ leicht festgestellt werden. Sollte keine elektrische Tätigkeit nachweiswar sein, so gilt der Mensch als Hirntot.
Für mein Empfinden schließt eine Patentenverfügung es meist
aus, dass man noch Organspender wird
Nein. Warum auch?
Das wird aber nie thematisiert. Es wird immer geraten, jeder
solle eine Patientenverfügung haben, gleichzeitig auch einen
Organspendeausweis. Das passt doch meist gar nicht szusammen,
oder?
Doch!
Fragt Bixie
Antwortet Helena
…und schönen Gruß!
(überzeugte Organspenderin -ohne Ausnahmen)