Patientenverfügung vom Notar ?

Muss eine Patientenverfügung immer vom Notar beglaubigt werden?
Wir haben eine gegenseitige Vollmacht reicht diese aus im Fall der Fälle?
Danke Jukel

Muss eine Patientenverfügung immer vom Notar beglaubigt
werden?

Nein, muss sie nicht. Wenn du das Stichwort mal googelst wirst du genügend Informationen erhalten.

Gruß Andreas

Danke, werde ich tun. Schönen Abend
Liebe Grüße Jukel

Hallo erstmal,

bitte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sauber begrifflich trennen, auch wenn ggf. beide Anordnungen in einer Urkunde zusammen gefasst sind. Die Patientenverfügung betrifft nur Anordnungen in Bezug auf einen selbst in medizinischen Belangen, wenn man selbst sich hierzu nicht äußern kann. Eine notarielle Ausfertigung ist nie notwendig.

Eine Vorsorgevollmacht räumt einem Dritten ein, Rechte wahrzunehmen und für einen selbst rechtlich verbindlich aufzutreten, wenn man selbst dies nicht mehr kann. Eine notarielle Ausfertigung ist nur dann nötig, wenn unter den umfassten Rechtsgeschäften auch solche sind, für die selbst der Vorbehalt notarieller Beurkundung gilt, also z.B. die Veräußerung von Immobilien (wobei man das im Einzelfall des eigenen Hauses dann durchaus auch mit Genehmigung des Gerichts regeln kann).

Gruß vom Wiz