Patientenverfügung und Co

Hallo !
Wenn man eine PV, Vorsorgevollmacht o.ä.beim Rechtsanwalt hinterlegt, gibt der sie auch weiter in eine zentrale Datei bei der Bundesnotarskammer (?), in der die Ärzte im Bedarfsfall Informationen abrufen können.

Wenn man nun eine Änderung oder Neuerung hat und eine neue Verfügung schreibt, diese aber nicht über einen Rechtsanwalt laufen lassen will, welche Verfügung hat denn dann Gültigkeit? Muss man die aus der Datei löschen lassen?
Danke schon mal für Eure Antworten.

Verschoben in das Brett Patientenratgeber - MOD BelRia

Wenn der Mandant dies wünscht, übernimmt ein Anwalt die Registrierung in ZVR-Online.de üblicherweise gerne. Er hat/kann dort einen Account als institutioneller Nutzer beantragen, über den er in der Lage ist für seine Mandanten dort Eintragungen vorzunehmen. Alternativ kann man sich auch selbst dort registrieren, und seine eigenen Dokumente dort registrieren und verwalten.

Bei späteren Verfügungen gilt immer die neueste Verfügung, soweit diese ausdrücklich frühere Verfügungen aufhebt bzw. keine Lücken lässt, die durch eine frühere (nicht ausdrücklich aufgehobene) Verfügung geschlossen werden können/sollen.

Wenn Dokumente in ZVR-Online registriert sind, dann sollte man bei Änderungen auch die neuen Dokumente dort registrieren, weil dies die Stelle ist, an der die Dokumente schnell und einfach auffindbar sind. Ein neueres, aber nicht registriertes Dokument, trägt sonst das Risiko, dass es übersehen wird, wenn noch ein veraltetes, registriertes Dokument vorliegt.

Vielen Dank, wiz!