Hallo !
Wenn man eine PV, Vorsorgevollmacht o.ä.beim Rechtsanwalt hinterlegt, gibt der sie auch weiter in eine zentrale Datei bei der Bundesnotarskammer (?), in der die Ärzte im Bedarfsfall Informationen abrufen können.
Wenn man nun eine Änderung oder Neuerung hat und eine neue Verfügung schreibt, diese aber nicht über einen Rechtsanwalt laufen lassen will, welche Verfügung hat denn dann Gültigkeit? Muss man die aus der Datei löschen lassen?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Verschoben in das Brett Patientenratgeber - MOD BelRia