Patientenverfügung

Hallo
Wie kann man sicher sein das ein Patienten Testament ,auch gültig wird,
kann es auch sein das Ärtzte oder Angehörige verhindern können,das eine
Patientenverfügung in Kraft tritt?
Gruß

Wenn du im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte bist - nein. Aber du musst es natürlich so hinterlegen, dass man es auch findet.

Gleiches gilt übrigens auch für Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Auch sehr wichtig.

In Berlin gibt es ein Zentralregister.

http://www.vorsorgeregister.de/

Und dann würde ich beim Ausweis einen Hinweis auf dieses Register führen.

Ein „Patienten Testament“ gibt es nicht. Guckst du hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html

Wenn sie richtig gemacht ist und alle Umstände erfüllt sind (Unfall/schwere Krankheit im Endstadium mit beschränkter Entscheidungsgewalt deinerseits) gibt es da wohl nur einen extrem minimalen Spielraum für Angehörige und Ärzte.

Hallo
Ich habe meine Patientenverfügung vom Hausartz unterschreiben lassen.
Ist das richtig so,wenn ich ins Krankenhaus muss soll ich sie mitnehmen?
Muss sie alle 2 Jahre unterschrieben werden?
Gruß

Schön, bringt nur keinen Mehrwert oder irgendeine besondere rechtliche Relevanz. DU entscheidest mit der Verfügung was im Ernstfall, wenn dir nicht mehr zu helfen ist, mit dir passieren soll, nicht dein Arzt.

Wenn du nach einem schweren Unfall noch dazu kommst ist das sicher sinnvoll.

Nö, einmal reicht. Broschüre (siehe mein Link zum BMJV oben) schon gelesen? Da steht auf 44 Seiten alles drin.

Hallo
Jetz mal im Ernst,wie kann ich sicher sein das alles so gemacht wird wie
es in der Patientebverfügung drinn steht?
Ich hab jetz schon 2 mal erlebt wenn ich in die Klinik muss,ich auf
Fragebogen ankreuzen muss ob ich eine gemacht hab,oder nicht.
Wenn ich mit teile das ich eine gemacht habe,halten Ärtzte sich auch an die
abmachung,im Fall der Fälle,und erkundigen sich wo die Patientenverfügung hinterlegt ist.
Gruß

Nun IN der Patientenverfügung steht bei mir auch drin wen ich mit der Umsetzung beauftrage (incl aller Kontaktdaten) und wer in strittigen Fällen das letzte Wort hat

Bei der Aufnahne ins KH habe ich das letzte Mal dann auch angegeben dass ich eine PV und Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung habe und wo sie die herbekommen

Ja, das müssen sie, sie machten sich sonst strafbar !

Und natürlich muss das Schriftstück vorliegen, nur dann kann man reinschauen und Dinge beachten, die der Patient wünscht oder ausdrücklich ablehnt.

Deshalb Schriftstück mitnehmen oder Angehörige benachrichtigen und es ihnen übergeben, damit die im Fall der Fälle schnell vorlegen können.

Aber im Notfall haben Ärzte gar keine Zeit, erst die Verfügung anzufordern und zu beachten. Sie entscheiden dann nach dem vermuteten Willen des Patienten.

Der typische Fall ist doch der Komapatient, der sich nicht mehr äußern kann. Da macht es sehr viel Sinn in einer Verfügung zu schreiben was dann geschehen soll. Und da gibt es i.d. R. keine Eile.

Also ob man eine vertraute Person bevollmächtigt für einen selbst zu entscheiden, wenn es medizinisch/ethisch etwas zu entscheiden gibt.
Oder ob man selbst Handlungsanweisungen gibt, die im Fall der Fälle beachtet werden sollen.

MfG
duck313

Hallo
Du schreibst das eine Notfallbehandlung immer gemacht wird,heisst
das an Ort und Stelle,oder in der Klinik auch noch?
Gruß

Guck dir mal hier an wie das in Praxis funktioniert. 91 jähriger mit Hirnblutung und Patientenverfügung. Notarzt kommt per Hubschrauber: https://www.youtube.com/watch?v=k_7EFArG1h4&feature=youtu.be&t=822

Hallo
Ja, er hatte seine Patientenverfüging dabei,was ist wenn die
Patientenverfügung zuhause ist,der Patient nichts mehr sagen kann?
Oder wenn Angehörige diese leugnen?
Gruß

Dazu hat newbee doch schon was gesagt:

Wer so böswillig ist und eine Patientenverfügung leugnet hat doch auch kein Interesse daran dass der Patient so lange wie möglich an Schläuchen hängt.

Doch, solange er lebt gibt’s Rente !