Patt-Situation bei Eigentümergemeinschaft

Hallo!
Jemand möchte in einem Zweifamilienhaus, bestehend aus einer Erdgeschoßwohnung und einer Obergeschoßwohnung (50:50 Miteigentumsanteile) die Obergeschoßwohnung erwerben und nachträglich auf eigene Kosten einen Kamin einbauen.
Behörden und Hausverwaltung sind einverstanden, der Miteigentümer in der unteren Wohnung jedoch nicht, wobei dieser keinen Grund dafür angibt. Vermutlich liegt es am schlechten Verhältnis der Eigentümer untereinander.
Was tun, außer mit Engelszungen auf ihn einreden?
Danke
Armin

Hallo!
Jemand möchte in einem Zweifamilienhaus, bestehend aus einer
Erdgeschoßwohnung und einer Obergeschoßwohnung (50:50
Miteigentumsanteile) die Obergeschoßwohnung erwerben und
nachträglich auf eigene Kosten einen Kamin einbauen.
Behörden und Hausverwaltung sind einverstanden, der
Miteigentümer in der unteren Wohnung jedoch nicht, wobei
dieser keinen Grund dafür angibt. Vermutlich liegt es am
schlechten Verhältnis der Eigentümer untereinander.
Was tun, außer mit Engelszungen auf ihn einreden?
Danke

Hallo Armin,

dort wo Reden nicht mehr hilft, hilft möglicherweise die Justiz. Aber dann ist der Hausfrieden erst recht kaputt. In die Überlegungen wird man daher einfliessen lassen müssen, was wichtiger ist, juristisch ein Kamin durchzusetzen oder mit Geduld abzuwarten, bis sich das Verhältnis der Eigentümer unter sich ändert. Hier liegt wohl ein derzeit nicht lösbarer Nachbarschaftsstreit vor.

Grüsse Günter

Hallo Ratsuchender,

es gibt für alles einen Grund, auch wenn es auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist.
Hier ist Diplomatie angesagt!
Man muss versuchen, den wahren Grund zu finden, was nicht immer leicht ist.
Vielleicht möchte diese Person (Familie) aber auch nur respektiert werden.
In meinen Verhandlungen stehe ich auch oftmals vor unlösbaren Aufgaben in ähnlicher Form.
Meist hole ich mir alle relevanten Paragraphen und die Zustimmung der zuständigen Behörden.
Dann frage ich diesen „Verweigerer“. Dabei ist es oftmals hilfreich, wenn man diese Person mit einbezieht und ihn fragt, was Sie nun tun können, da die Behörden das Ansinnen genehmigen und es auch keinen Paragraphen gibt, der diesem Begehren entgegen steht…
Wenn eine zumindest neutrale Situation herrscht, so wird er auch antworten. Aus diesen Antworten erkennt man dann schnell, wo wirklich der „Hase im Pfeffer“ steckt.

Ich wünsche gutes Gelingen, ohne juristische Keule, verbunden mit einem gerüttelt Maß an Geduld.
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com

keine Patt-Situation bei Eigentümergemeinschaft
Hallo,
deine Titelzeile suggeriert, dass auf Grund der gleichen Miteigentumsanteile die Geschichte unentschieden sei. Das stimmt so nicht:

Da dein Umbauplan Gemeinschaftseigentum betrifft, benötigst du alle(!) Stimmen der Leute deren Eigentum du anfassen möchtest, (Stichwort: bauliche Veränderung) unabhängig ob ihm 50 oder 5% gehören.

Du erwirbst das Sondereigentum so wie es steht oder liegt, du trittst als Rechtsnachfolger des Verkäufers ein und mußt die Teilungserklärung so wie sie ist, für dich gelten lassen.
Und anscheinend ist für dein Sondereigentum kein offener Kamin vorgesehen.

Wenn man sich in die Situation deines „zukünftigen“ Nachbarn versetzt, kann man seine Ablehnung vielleicht auch etwas nachempfinden:
z.B.

  • Wenn du durch ein gemeinsames Treppenhaus Holz nach oben und Asche nach unten transportierst, befürchtet er evtl. deinen Dreck wegmachen zu müssen.
  • Wenn in der Etage über ihm, jmd. mit offenem Feuer zündelt, ist es vielleicht nicht sympathisch.
  • Deine Veränderungen am Gemeinschaftseigentum werden nach gewisser Zeit zum Gemeinschaftseigentum (ich glaube 5 Jahre nach Bauabnahme). Wenn das nicht korrekt gemacht ist und Schäden nach einigen Jahren auftreten, zum Beispiel Versotten des Kamins, beteiligt sich dein Nachbar an den Sanierungskosten.
    usw.

Das der Verwalter und das Bauamt deinem Projekt zustimmen, ist für diese Frage absolut unerheblich. Die Führerscheinstelle würde auch zustimmen, dass ich mit deinem Auto in den Urlaub fahren darf :smile:

Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich kann mich dieser Meinung nur anschließen, da ich ebenfalls mal in so einer Situation war. Da half keine Ratio mehr. Die Fronten waren verhärtet. Eine Freundin kam mit überwiegend emotionalen Argumenten und das Problem war mehr oder weniger gelöst.
Ich würde ihm Zeit geben. Das Projekt erst eimal auf die längere Bank schieben und den wahren Grund versuchen herauszufinden. Sind die Wogen etwas geglättet, würde ich noch einmal von diesem Vorhaben sprechen. Vielleicht hat der Einbau eines Kamins in deiner Wohnung auch irgendeinen Vorteil für den anderen Eigentümer. Diesen dann gerne mal erwähnen.

Besten Gruß
Doris