Hallo!
Pauls (Saulus) war ein römischer Bürger und wurde deshalb enthauptet und nicht gekreuzigt.
Da stellt sich mir die Frage:
o.) wer konnte bestätigen ob jemand römischer Bürger ist oder nicht
o.) wie wurde verhindert, daß jemand anderer (Sklave z.B:smile: sich als römischer Bürger ausgibt?
o.) wer oder welche Instanz hatte einen Menschen zum römischen Büger „befördert“ und wie konnte der das bstätigen?
Die hatte doch wohl einen Ausweis mit Zertifikat und biometrischen Daten?
Wenn aber nicht, und jemand aus einer Provinz oder von sonstwo kommt in das römische Reich, wie wurde verhindert, daß sich der selbst „hochstuft“?
(Frei nach Däniken: Das wurde von höherer Stelle überwacht!)
tks!
Herber
Hallo!
Das römische Bürgerrecht (civitas) [ich nenne es hier „rBr“] erwarb man
a) durch Abstammung von rechtmäßig verheirateten Eltern mit rBr (mit möglichen Ausnahmeregelungen für Kinder aus ungültiger Ehe oder wenn nur ein Elternteil Bürger war)
b) als Sklave durch Freilassung (eingeschränktes Br)
c) durch Beschluss von SPQR („Senat und Volk von Rom“), d. h. durch Gesetz; für ganze Völker, z. B. nach deren Niederlage oder als Auszeichnung für Wohlverhalten als Bundesgesnossen (socii), aber auch für Einzelpersonen mit Verdiensten um den römischen Staat (z. B. in der Kaiserzeit die Legionäre bei ihrem Abschied, im Diploma, der Entlassungsurkunde, war das verzeichnet)
d) 212 n. Chr. durch einen Erlass des Kaisers Caracalla (in der „constitutio Antoniniana“) für alle Untertanen des Imperium Romanum (vielleicht mit Ausnahmen, die constitutio Ant. ist lückenhaft überliefert).
Die jeweilige Gemeinde hatte die Bürgerlisten zu führen. Man darf die römische Bürokratie auch in der Antike nicht unterschätzen.
Einen schönen Einblick in die mit der Verleihung des rBr und mit den Bürgerlisten verbundenen Probleme bietet Ciceros Rede im Prozess für den Dichter Archias („pro Archia poeta“), der als Ausländer das Bürgerrecht durch ein allgemeines Gesetz erhalten zu haben behauptete, dessen korrekter Eintrag in die Listen aber angezweifelt wurde.
Gruß!
Hannes
Hallo Herbert,
wer das römische Bürgerrecht nicht schon durch Geburt hatte, weil seine Eltern römische Bürger waren, konnte das Bürgerrecht durch Verleihung erhalten. Die Verleihung konnte auf verschiedene Weise zustande kommen, z.B. durch Freilassung eines Sklavens durch den Sklavenbesitzer, wenn der Sklavenbesitzer römischer Bürger war, oder aufgrund besonderer Verdienste durch den Kaiser. Beispielsweise bat Plinius der Jüngere als kaiserlicher Statthalter Kaiser Traian um die Verleihung des römischen Bürgerrechts an seinen Arzt Harpocras, der ihm während einer schweren Krankheit geholfen hatte. Die Kaiser verliehen das Bürgerrecht regelmäßig an Soldaten nach dem Ende ihrer Dienstzeit. Die Verleihungen wurden in Urkunden festgehalten.
Von Paulus heißt es in der Apostelgeschichte übrigens, daß er römischer Bürger durch Geburt sei (civis natus) (Apg, 22, 27-28).
Beste Grüße
Von Paulus heißt es in der Apostelgeschichte übrigens, daß er
römischer Bürger durch Geburt sei (civis natus) (Apg, 22,
Hallo!
Dank Dir für die ausführliche Antwort!
Ich war mir (fast) sicher, daß Paulus von Geburt wegen römischer Bürger war.
Mir ist aber nich klar wie der Nachweis in der Praksis funktionierte.
Im Prinzip konnte doch jederzeit ein Sklavehändler kommen und jederzeit und jedermann als Sklaven „einfangen“.
Die Menschen hatten doch sicher nicht immer eine Urkunde und schon gar nicht immer bei sich. Was war, wenn diese Urkunde nicht vorhanden war (weil die Eltern römsche Bürger waren) oder diese verloren gegangen ist. Wer konnte beglaubigen, daß ein Mensch nun Bürger war und kein (entlaufener?) Sklave?
Ich versuche, mir das praktische Leben von den einfachen Leuten vorzustellen!
Dank Dir!
Herbert
Die jeweilige Gemeinde hatte die Bürgerlisten zu führen. Man
darf die römische Bürokratie auch in der Antike nicht
unterschätzen.
Hallo!
Dank Dir für die ausführliche Antwort!
Ich wußte nicht, daß es damals bereits sowas wie ein (de)zentrales Melderegister gab.
Aber es muss wohl so sein, weil es damals ja bereits dokumentierte Volkszählungen gab. Ich denke, das könnte man als Bestandsaufnahme sehen.
Mich würde auch interessieren ob und wie oft Fehler passiert sind.
Fehler in der Form, daß Listen nicht mehr vollständig waren oder nicht stimmten und daher aus Büergern Sklaven und aus Sklaven Bürgern wurde.
Gruß und Dank!
Herbert
Mich würde auch interessieren ob und wie oft Fehler passiert
sind.
Fehler in der Form, daß Listen nicht mehr vollständig waren
oder nicht stimmten und daher aus Büergern Sklaven und aus
Sklaven Bürgern wurde.
Hallo,
Herbert!
Wegen Fehlern in den Bürgerlisten wurden Prozesse geführt. Vgl. meinen Hinweis auf die causa Archias! Daraus ersieht man, dass für das Urteil die Zeugen wichtig waren: etwa der Prätor, der die Eintragung durchgeführt hatte; oder jemand, der Kenntnis vom Inhalt verlorengegangener Listen hatte u.ä.
Für das Bürgerrecht eines Ex-Sklaven konnte sich sein ehemaliger Herr verbürgen, dessen Namen der Freigelassenen ja trug; oder der Richter, vor dem diese manumissio durchgeführt worden war.
Verwechslungen von Sklaven und Freien (nicht alle Freien waren Bürger) als Fehler in Urkunden waren selten, da schwer möglich. Das fällt ja in den Bereich des Eigentumsrechtes.
Anscheinend aber ziemlich häufig war die Versklavung eines Freien durch Verkauf gekidnappter Passage durch Piraten auf dem Sklavenmarkt. Das Happy-End einer ganzen Reihe römische Komödien besteht in der Aufklärung solcher Fälle und der Zusammenführung der Getrennten.
Gruß!
Hannes
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